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Kein Ärger mit dem Strafgesetz

Unternehmensführung
Kein Ärger mit dem Strafgesetz

Kein Ärger mit dem Strafgesetz
(Bild: bogdanvija)

Führungskräfte agieren im Paragrafendschungel: Leicht kommt es zu Pflichtverletzungen mit weitreichenden, nicht selten strafrechtlichen Folgen. Die Staatsanwaltschaft geht Verstößen immer rigoroser nach und leitet schnell ein Ermittlungsverfahren ein – oft reicht schon die anonyme Anzeige eines verärgerten Kunden, Lieferanten oder ehemaligen Mitarbeiters. Nie war das Risiko für Geschäftsführer und leitende Angestellte größer, strafrechtlich belangt zu werden; das Gleiche gilt für Vorstände, Aufsichtsräte und Beiräte.

Mit einem Bein im Gefängnis

Die Liste möglicher Verfehlungen ist lang – sie reichen von kleinen Ordnungswidrigkeiten bis hin zu schweren Straftaten. Typische Vorwürfe lauten auf Sicherheitsmängel, Schwarzarbeit, Umweltverstöße oder Steuerhinterziehung. Rechtliche Konsequenzen drohen schon dabei schon im Fall unbewusster Fahrlässigkeit. Delegieren schützt außerdem nicht vor strafrechtlicher Verfolgung: Manager haften auch für das Fehlverhalten der Führungskollegen und Mitarbeiter.

Die privaten Rechtsschutzversicherungen der Manager schützen meistens nicht, da viele Policen strafrechtliche Verfehlungen als Organvertreter ausschließen. Einen zuverlässigen Rundum-Schutz für Führungskräfte bieten nur berufliche Straf-Rechtsschutzversicherungen – wahlweise als Firmen- oder individuelle Manager-Versicherung.

Absicherung nach Maß

Bei der Auswahl von Policen ist Detailarbeit gefragt. Wichtig ist, dass die Rechtsschutz-Versicherung nicht nur die anwaltliche Beratung für die Chefetage, sondern auch für Firmen-Mitarbeiter umfasst, denn sie sind in vielen Fällen als Zeugen gefragt. Auch die Koordination der Verteidigung bei mehreren Beschuldigten sollte abgedeckt sein, ebenso wie der Einschluss einer vorsorglichen Erstberatung vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Die Versicherung sollte auch alle Reisekosten übernehmen. Obendrein sollten Honorare für private Sachverständige, Kosten für private Ermittler oder Wirtschaftsdetekteien und ein Darlehen für eine Strafkaution eingeschlossen sein.

Viele Versicherungen akzeptieren nur Gebühren innerhalb des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) – doch viele Fachanwälte drängen auf Honorare außerhalb des RVG. Versicherungsnehmer sollten alle Honorargrenzen kritisch hinterfragen, um die bestmögliche Verteidigung zu bekommen und nicht auf Gebühren sitzen zu bleiben.

Gut außerdem, wenn sich der Rechtsschutz vorsorglich auch auf Neugründungen und Beteiligungen erstreckt. Denn dabei treffen Führungskräfte oft weitreichende Entscheidungen und betreten vielfach rechtliches Neuland. Für den Fall einer Geschäftsaufgabe oder Kündigung ist außerdem wichtig, wie lange die Versicherung nach Vertragsende noch geradesteht – schließlich werden Ermittlungsverfahren oft erst Jahre nach dem eigentlichen Vergehen eingeleitet.

Knackpunkte im Blick

Soll die Versicherung auch den Vorwurf eines Verbrechens wie schwere Umweltstraftaten oder Körperverletzung abdecken, muss ein spezieller Straf-Rechtsschutz enthalten sein. Eine solche Police ist zwar deutlich teurer, aber für strafrechtlich „gefährdete“ Branchen wie die chemische Industrie, Recycling- und Finanzdienstleistungen oder die Altenpflege elementar. Jedoch: Wird später rechtskräftig festgestellt, dass ein Versicherter eine Straftat tatsächlich vorsätzlich begangen hat, entfällt der Rechtsschutz rückwirkend.

Versicherungsnehmer sollten immer einen spezialisierten Versicherungsexperten zu Rate ziehen, der Policen eingehend prüft und auf die individuellen Bedürfnisse hin zusammenstellt. Maßgeblich sind nicht nur die Versicherungsbedingungen, sondern auch zusätzliche Services. Einige Versicherer unterstützen mit 24-Stunden-Hotlines, Leitfäden und Inhouse-Schulungen oder vermitteln qualifizierte Strafverteidiger und Sachverständige.

Mirja Link-Lundehn ist Geschäftsführerin der KremerLundehn GmbH in Köln

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