Startseite » Einkauf »

Schon bald zollfreier Handel zwischen Europa und Kanada

CETA: Europa und Kanada im freien Handel
Schon bald zollfreier Handel zwischen Europa und Kanada

Das Europäische Parlament hat dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada zugestimmt. Damit ist der Handelsteil des Abkommens bereits jetzt vorläufig anwendbar. Was bedeutet das für Unternehmen in Deutschland im Hinblick auf neue Einkaufs- und Absatzmärkte?

Noch stehen alle unter dem Eindruck des neuen amerikanischen Präsidenten und seiner ersten Amtshandlungen. Dass die künftigen Handelsbeziehungen zu den USA momentan so ungewiss sind, könnte sich günstig auf das Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Kanada – CETA genannt – auswirken. Denn ein florierender Handel mit Übersee würde jedem EU-Mitgliedstaat in diesen unruhigen Zeiten gut zu Gesichte stehen. Dementsprechend stimmte das Europaparlament mit einer deutlichen Mehrheit Mitte Februar dem Handelsvertrag zu. Damit sind Teile des Abkommens bereits jetzt vorläufig anwendbar. Bis das Abkommen jedoch vollumfänglich in Kraft treten kann, müssen noch rund 40 nationale und zum Teil auch regionale Parlamente zustimmen. Dieser Prozess kann mehrere Jahre dauern und noch ist die Zustimmung aller keineswegs sicher.

Aus der deutschen Wirtschaft kommt überwiegend positives Feedback zu dem Vertrag. „Der Handel mit Kanada birgt für die deutschen Unternehmen ein hohes Potenzial“, ist sich Ulrich Lison vom Zollsoftwareanbieter AEB aus Stuttgart sicher. „Kanada ist, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, die zehntgrößte Volkswirtschaft der Welt, im Ranking der wichtigsten Exportländer für die deutsche Wirtschaft liegt es aber nur auf Platz 25 und beim Import sogar nur auf Platz 37.“ Deutsche Unternehmen sollten daher prüfen, welche Marktchancen sie mit ihren Produkten dort haben und ob Kanada als Beschaffungsmarkt für sie attraktiver wird. „Bei dieser Analyse sollten sie die niedrigeren Zölle und den Abbau anderer Handelshindernisse – beispielsweise durch gegenseitige Anerkennung von Konformitätserklärungen – einbeziehen“, sagt der Zollprofi.
Zollfreiheit
Tatsächlich baut CETA etwa 99 Prozent der bestehenden Zolltarife auf beiden Seiten schrittweise ab. Um in den Genuss der Zollerleichterungen zu kommen, müssen sich deutsche Unternehmen als Registrierte Ausführer (REX) eintragen lassen. „Bis zum 31. Dezember 2017 können übergangsweise auch Unternehmen mit einer Bewilligung als Ermächtigter Ausführer Ursprungserklärungen ausfertigen und so in den Genuss von Zollfreiheit oder Zollermäßigungen kommen“, erläutert Außenhandelsexperte Lison. Die Begünstigungen nach CETA bedingen, dass der Warenursprung in Kanada beziehungsweise in der Europäischen Union liegt. „Die richtige Berechnung des präferenziellen Warenursprungs und die Erfüllung der Nachweispflichten erfordern Expertenwissen und verursachen einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand“, weiß Lison und verweist auf das Merkblatt, das der Zoll jüngst hierzu veröffentlicht hat.
Beschaffungsmarkt
Kanada besitzt neben vielen Rohstoffen, unter anderem Seltene Erden, auch große Holzvorkommen. Ebenso ist die Landwirtschaft und Agrarproduktion stark ausgeprägt, sodass nicht nur der berühmte Ahornsirup, sondern auch Erzeugnisse wie Fleisch, Fisch und Meeresfrüchte sowie Obst und Beeren dort günstig zu beziehen sind. „Deutsche Einkaufsabteilungen profitieren von einem höheren Lieferantenwettbewerb und vergünstigten Einkaufs- und Beschaffungskonditionen“, sagt Jens Hornstein, Geschäftsführer bei der Unternehmensberatung Kerkhoff Group aus Düsseldorf. Der Spezialist für Supply Chain Management will Einkäufer ermutigen, sich mit Kanada als Beschaffungsmarkt zu beschäftigen. „Im Vergleich zu anderen globalen Märkten bietet das Land sicher überwiegend Vorteile: Englisch als Landessprache und eine verlässliche politische und wirtschaftliche Struktur beispielsweise“, sagt er. Typische Beschaffungsrisiken wie zum Beispiel Liefer- und Transitzeiten, Wechselkursrisiken, Umweltschutzauflagen, unterschiedliche Herstellungsstandards oder Arbeitssicherheitsauflagen gebe es schließlich überall. „Letztlich ist es für Einkaufsabteilungen also keine Entscheidung gegen CETA oder gegen Kanada, sondern die Aufgabe, sich professionell mit den Vor- und Nachteilen einer globalen Supply Chain auseinanderzusetzen“, so Hornstein.
Beim deutschen Mittelstand sieht man die Sache nüchtern. „Wir werden im Wesentlichen von reduzierten Einfuhrzollsätzen für unsere Waren in Kanada profitieren, bessere Bezugsmöglichkeiten versprechen wir uns dagegen kaum“, sagt Dr. Bernd Rößler, Unternehmenssprecher der August Storck KG, die Leckereien wie Werther’s Original und Toffifee produziert. Auch beim Motorsägenhersteller Stihl ist man zurückhaltend: „Eine erste Analyse zeigt, dass das Freihandelsabkommen nur mäßige Auswirkungen auf uns haben wird“, so Dr. Georg Miehler, Vertriebslogistiker des weltweit erfolgreichen Unternehmens aus dem Schwäbischen. „Bereits vor Inkrafttreten des Abkommens lagen viele Zölle bei null Prozent. Die Reduzierung wird sich somit nur auf ein relativ geringes Warensortiment auswirken.“ Trotzdem werde man sich als Registrierter Exporteur eintragen lassen. Größere Chancen erhofft man sich bei Stihl im Hinblick auf die weitere Vereinheitlichung technischer Normen und Zulassungen.
Logistikdienstleistungen
Das große Land in Nordamerika kommt auch als zusätzlicher Absatzmarkt für logistische Dienste in Betracht. Dr. Ilja Nothnagel, Außenwirtschaftsexperte beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), ist sich sicher: „Durch CETA wird für deutsche Unternehmen erstmals der Marktzugang in einigen kanadischen Schlüsselsektoren ermöglicht.“ Er nennt insbesondere maritime Transportdienstleistungen und verweist auf Zahlen der EU-Kommission, nach denen das bilaterale Handelsvolumen zwischen der EU und Kanada durch CETA um 23 Prozent steigen könne. „Die Logistikbranche kann hiervon vor allem im Schiffs- und Lufttransport, durch den gesteigerten Handel samt Zulieferertransporten, aber auch im Ganzen profitieren“, prognostiziert der DIHK-Fachmann.
Kritik
Während der mehrjährigen Verhandlungsphase hat das europäisch-kanadische Handelsabkommen viel Kritik erfahren. Ein zentraler Vorwurf gegen CETA betrifft die Privilegierung großer internationaler Unternehmen. „Wir glauben, dass das Abkommen sehr gute Rahmenbedingungen für unsere Aktivitäten in Kanada und Europa schaffen wird“, äußert sich etwa der große kanadische Flugzeughersteller Bombardier, der in Europa mit etlichen Produktionsstätten vertreten ist. Nach Auffassung von CETA-Gegnern bedroht das Abkommen jedoch Arbeitnehmerrechte und gefährdet den Umwelt- und Verbraucherschutz ebenso wie die europäische Landwirtschaft. So könnten beispielsweise Agrarkonzerne profitieren, die für den Einsatz von Gentechnik bekannt sind.
Umstritten sind auch die Schiedsgerichte, vor denen Investoren Staaten bei fehlgeschlagenen Investitionen verklagen können. Kritiker fürchten, diese nicht staatlichen Gremien könnten nationale Gesetze aushebeln. Die Investitionsschutzkapitel des Abkommens werden jedoch noch nicht gleich, sondern erst nach vollständigem Inkrafttreten wirksam. Investitionswillige Unternehmen sollten im Blick haben, dass dies womöglich erst in einigen Jahren der Fall sein wird.

Der Weg zu CETA
  • (geheime) Verhandlungen über das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA („Comprehensive Economic and Trade Agreement“) von 2009 bis 2014
  • Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten im Oktober 2016 (nachdem der Widerstand der belgischen Region Wallonien das Abkommen beinahe zum Scheitern gebracht hätte)
  • Kurz zuvor: Scheitern der Eilanträge von CETA-Gegnern vor dem Bundesverfassungsgericht
  • Zustimmung zu CETA durch das Europäische Parlament im Februar 2017
  • Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten: steht noch aus

  • 4040318300

    Anja Falkenstein, Rechtsanwältin, Karlsruhe
    Unsere Webinar-Empfehlung
Aktuelles Heft
Titelbild Beschaffung aktuell 4
Ausgabe
4.2024
PRINT
ABO

Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de