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Zeitarbeiter und Externe korrekt beauftragen

Arbeitnehmerüberlassung
Zeitarbeiter und Externe korrekt beauftragen

Zeitarbeiter und Externe korrekt beauftragen
(Bild: Bounlow-pic/Fotolia)
Zum April 2017 haben sich die Regeln für die Beauftragung von externen Dienstleistungen geändert. Das „Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes“ hat weitreichende Folgen, etwa für die Projektvergabe auf Basis von Dienst- und Werkverträgen.

Auftraggeber und Dienstleister stehen ab sofort vor der Herausforderung, unternehmerische Flexibilität auch zukünftig gemeinsam rechtssicher zu gestalten – und das ist gar nicht so einfach. So wurden zwar die Leitthemen „18 Monate Höchstüberlassungsdauer“ und „Equal Pay nach neun Monaten“ im Gesetz verankert, aber:
„Gleichzeitig wurden wichtige Regelungen im Detail nicht definiert, beispielsweise die genaue Umsetzung des Begriffs Equal Pay. Der Gesetzgeber hat insofern in manchen Teilen des Gesetzes zwar formuliert, was die Personaldienstleister und die Einsatzunternehmen zu tun haben, aber nicht wie“, erläutert Hartmut Lüerßen, Partner von Lünendonk & Hossenfelder.
Wichtige Regelungen sind kaum umsetzbar
„Für die Auftraggeber ergibt sich zudem das Problem, dass die Projekt- oder Abteilungsleiter in der Praxis gar nicht beurteilen können, welche Vertragsform für den Einsatz rechtlich sicher ist“, so Lüerßen weiter. Die Frage „Dienstvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung?“ sei daher falsch. In der Praxis komme es darauf an, dieses erforderliche Fachwissen organisatorisch und prozessual abzubilden.
Beispiele hierfür seien etwa leicht nachvollziehbare Fragenkataloge im Rahmen von Vorabprüfungen, die anhand der Antworten in den meisten Fällen direkt zu der erforderlichen Vertragsart führten. „Wenn diese Fragenkataloge Teil des Workflows für die Beauftragung sind und softwaregestützt ablaufen, können die Auftraggeber nicht nur mehr Transparenz in den Vergabeprozess bringen. Sie erhöhen über die gesamte Projektlaufzeit hinweg die Compliance-Fähigkeit, weil Entscheidungswege nachvollziehbar dokumentiert werden“, erläutert Lüerßen.
Weitere Themen, die im Rahmen des Whitepapers analysiert werden, betreffen unter anderem Ausnahmeregelungen zur Höchstüberlassungsdauer, Abgrenzungskriterien, Kennzeichnungspflichten oder den Wegfall der sogenannten „Fallschirmregelung“. Über unten stehenden Link können Sie das Dokument kostenlos herunterladen (die folgende Seite ist zwar auf Englisch gehalten, eine deutsche Version des Whitepapers lässt sich aber über den Downloadbutton auswählen).
Eva Sprockamp ist Geschäftsführerin der Agentur Sprockamp Werbung und PR in Bad Wörishofen.
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