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Freies WLAN: Bundestag schafft Störerhaftung ab

Freies WLAN
Bundestag ebnet Weg für freies WLAN

Bundestag ebnet Weg für freies WLAN
Unternehmen, die ihren Kunden einen freien WLAN-Hotspot anbieten, müssen in Zukunft nicht mehr fürchten, kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Bild: georgejmclittle/Fotolia
Unternehmen, die ihren Kunden einen freien WLAN-Hotspot anbieten, müssen in Zukunft nicht mehr fürchten, kostenpflichtig abgemahnt zu werden, falls Nutzer illegale Inhalte aus dem Internet abrufen. Außerdem stellt das Gesetz klar, dass ein WLAN-Betreiber nicht behördlich verpflichtet werden darf, Nutzer zu registrieren. Mit der Änderung des Telemediengesetzes entfällt zudem die Pflicht zur Eingabe eines Passwortes durch den Nutzer. Darüber hinaus kann der Betreiber bei Rechtsverstößen Dritter nicht mehr gezwungen werden, sein WLAN-Angebot einzustellen.

Kritik an Sperranspruch
Kritik an der Gesetzesänderung kommt unter anderem vom Digitalverband Bitkom. Grundsätzliche begrüße man die Abschaffung der Störerhaftung. „Der Schub für freie Hotspots und damit für den Zugang zur digitalen Welt könnte aber weitaus größer sein. Denn mit dem Aus für die Störerhaftung werden gleichzeitig neue Hürden aufgestellt“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Konkret bemängelt der Verband den Sperranspruch: Im Fall einer Urheberrechtsverletzung, etwa beim illegalen Download von Filmen oder Musiktiteln, kann der Rechteinhaber vom WLAN-Betreiber die Sperrung der Inhalte erwirken. „Das bedeutet viel Aufwand für die Hotspot-Betreiber, sei es eine Studenten-WG, ein Café oder ein Telekommunikationsunternehmen“, sagt Rohleder. Bei einem möglichen Rechtsstreit mit dem Rechteinhaber würden zudem finanzielle Risiken für den WLAN-Betreiber drohen. „Wir fordern deshalb, illegale Inhalte zu löschen, statt Hotspot-Betreiber mit Sperranfragen zu belasten – zumal Sperrungen in der Regel technisch leicht zu umgehen sind“, sagt Rohleder. Die Gesetzesänderung soll laut BMWi noch dieses Jahr in Kraft treten.
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