Der BGH hat mit Urteil vom 9. Mai 2017 erstmals ausdrücklich die Bedeutung eines effizienten Compliance Managements bei der Bemessung von Bußgeldern anerkannt. Im konkreten Fall ging es um die Bemessung des Bußgelds für ein Unternehmen, das im Anschluss an einen Bestechungsfall gegen steuerrechtliche Vorschriften verstoßen hatte.
Durch das Urteil dürfte sich die behördliche Bußgeldpraxis künftig ändern – nicht nur im Steuerstrafrecht. Auch Kartellbehörden werden das Urteil genau studiert haben. Denn vor allem sie haben in der Vergangenheit die bußgeldmindernde Wirkung von Compliance-Management-Systemen verneint. „Diese Auffassung wird künftig deutlich schwerer zu halten sein, zumal nach dem BGH eine Bußgeldreduzierung sogar dann möglich ist, wenn Compliance-Prozesse erst nach der Tat optimiert werden“, analysiert der Kartellrechtler Martin Schmidt, Partner des BME-Competence Center Service Recht, Compliance und Konfliktmanagement.
Der Blick ins Ausland bestätigt die Tendenz: Erst kürzlich hat die österreichische Kartellbehörde angekündigt zu überprüfen, ob Compliance-Programme künftig bußgeldmindernde Wirkung haben sollten – in den USA, Großbritannien und Frankreich ist das schon längst Standard.
„Wichtig dabei ist aber, dass die getroffenen Maßnahmen tatsächlich effizient und effektiv sind. Nur dann kann eine bußgeldmindernde Wirkung erreicht werden. Genau hierbei unterstützt der BME seine Mitgliedsunternehmen mit dem neuen Competence Center Service Recht, Compliance und Konfliktmanagement“, erklärt Noreen Loepke, Leiterin Service Recht beim BME. Dafür arbeitet der BME mit erfahrenen Spezialisten zusammen, deren Leistungen Mitgliedsunternehmen zu BME-Vorzugskonditionen erhalten. Informationen zum Kartellrecht finden BME-Mitgliedsunternehmen zudem in der vom BME in Kooperation mit dem Deutschen Institut für Compliance e. V. (DICO) herausgegebenen Richtlinie „Eckpunkte für effektive Compliance-Programme“.
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