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Dreiklang von Compliance, ITSM und DSGVO

EU-Datenschutzgrundverordnung
Dreiklang von Compliance, ITSM und DSGVO

Dreiklang von Compliance, ITSM und DSGVO
Bild: Alexander Limbach/Fotolia

Am 25. Mai 18 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Sie verlangt von allen Betrieben in Europa die kontinuierliche Überprüfung und Aktualisierung aller Prozesse, die mit personenbezogenen Daten zu tun haben. Viele Firmen müssen überdies einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Die Compliance-Richtlinien gehen mit der Digitalisierung einher: Unternehmen verarbeiten Daten im großen Stil, gerade im Kundenservice. Big Data greift in das Persönlichkeitsrecht von Privatpersonen ein, was den Verbraucherschutz alarmiert – Abhilfe soll die DSGVO schaffen. Wer die verbindlichen, aber aufwendigen Anforderungen nicht einhält, riskiert neben enormem Bußgeld einen Imageschaden und geschäftliche Verluste. Was zählt, ist ein modernes IT-Service-Management (ITSM), das Effizienz, Qualität und Transparenz unterstützt, ein effektives Veränderungsmanagement und nutzerorientiertes Service-Design. (lc)

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