Startseite » Allgemein »

EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien fürFluggastrechte

Intralogistik
EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien fürFluggastrechte

EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien fürFluggastrechte
(Bild:Rawpixel/Fotolia)
Passend zur bevorstehenden Sommersaison hat die EU-Kommission Leitlinien für Fluggastrechte beschlossen. Diese Richtlinien erleichtern die Auslegung von Fluggastrechten, solange eine neue Verordnung noch in der Schwebe ist.

Um Fluggästen das Reisen zu vereinfachen und Luftfahrtunternehmen ein klares Leitbild an die Hand zu geben, hat die EU-Kommission neue Regeln zur Auslegung der bisher gültigen und in einem Anpassungsprozess befindlichen Fluggastrechte vorgelegt. „Die heute veröffentlichten Leitlinien schaffen mehr Klarheit und Rechtssicherheit, um sicherzustellen, dass die Regeln ordnungsgemäß angewandt werden“, sagte die EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc in Brüssel.
Die EU-Rechtsvorschriften über Fluggastrechte gehören zu den fortschrittlichsten der Welt, denn sie bieten Personen, die mit dem Flugzeug aus der oder in die EU reisen, bei unerwarteten Vorkommnissen einen hohen Schutz. Seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2005 haben sich allerdings zahlreiche Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) auf den Inhalt und den Anwendungsbereich ausgewirkt. Die neuen Leitlinien sollen hier für Reisende, Fluggesellschaften und die nationalen Behörden, deren Aufgabe es ist, für die ordnungsgemäße Anwendung der Vorschriften auf nationaler Ebene zu sorgen, Klarheit schaffen.
Die wichtigsten Änderungen in Kürze:
  • Entschädigung bei Verspätung: der Anspruch auf eine Entschädigung bei einer Verspätung von drei Stunden am Endziel.
  • Entschädigung für einen verpassten Anschlussflug: der Anspruch auf eine Entschädigung bei einer großen Verspätung bei der Ankunft wegen verpasster Anschlussflüge.
  • Außergewöhnliche Umstände: verschiedene Situationen wie technische Defekte, die durch das vorzeitige Auftreten von Mängeln an bestimmten Teilen eines Flugzeugs oder durch den Zusammenstoß eines Flugzeugs mit einem anderen Flugzeug oder einem Gerät verursacht werden und in denen die Fluggesellschaften bei Annullierung oder Verspätung eines Flugs nicht von der Entschädigungszahlung freigestellt sind.
  • Bei außergewöhnlichen Umständen zu treffende Maßnahmen: der Anspruch auf Unterstützung und Betreuung bei außergewöhnlichen Vorkommnissen wie der Aschewolke im Jahr 2010.
Aktuelles Heft
Titelbild Beschaffung aktuell 4
Ausgabe
4.2024
PRINT
ABO

Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de