Startseite » Allgemein »

Fallstricke und miese Formulierungen

Arbeitszeugnis
Fallstricke und miese Formulierungen

Gute Arbeitszeugnisse sind bei einer Bewerbung sehr wichtig. Bei Arbeitszeugnissen ist nicht alles Gold, was gut klingt. Für die Bewertung der Arbeitsleistungen gibt es festgelegte Formulierungen und für Charakterschwächen und Fehlleistungen gibt es sogar regelrechte „Geheimcodes“.

Sie sollten also genau darauf achten, dass in Ihren Zeugnissen nichts negatives oder unwahrheitsgemäßes steht, wie www.stepstone.de berichtet. Doch, wenn so etwas passiert, muss nicht immer böser Wille dahinter stecken. Manch Zeugnis unerfahrener Chef merkt gar nicht, welch schlechtes Arbeitszeugnis er Ihnen unwissentlich ausstellt.
Gesetzgebung und Rechtsprechung verlangen von den Zeugnissen eine wohlwollende Grundhaltung gegenüber dem Arbeitnehmer. Die Wertungen dürfen dem weiteren beruflichen Werdegang des ehemaligen Mitarbeiters nicht unnötig hinderlich sein. Einzelne Fehlleistungen etwa, die untypisch für das Verhalten des Arbeitnehmers sind, haben im Arbeitszeugnis keinen Platz.
Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber beispielsweise bescheinigt, Sie hätten die Ihnen „übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt“, lässt sich das gar nicht mehr sinnvoll steigern. Dass Sie das „stets“ getan haben, sollte die Formulierung eigentlich beinhalten, sonst wären Ihre Vorgesetzten ja nicht „voll“ zufrieden. Entweder ist etwas voll oder nicht. „Vollst“ etwa ist eine Steigerung, die Logik und Sprache nicht zulassen – Arbeitszeugnisse schon!
Sie haben also die gestellten Aufgaben zur vollen Zufriedenheit Ihres Arbeitgebers erfüllt? Klingt schön, bedeutet jedoch bloß eine mittelmäßige Drei. Erst wenn Sie – scheinbar überflüssigerweise – bestätigt bekommen, dies „stets“ erreicht zu haben, können Sie von einem „guten“ Zeugnis sprechen. Sie ahnen es schon: Die übertragenen Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit erfüllt zu haben, drückt die Note Eins aus.
Schlechtere Bewertungen können zu einem ernsten Hindernis für Ihr weiteres berufliches Fortkommen werden. Drückt Ihr Arbeitszeugnis die bloße Zufriedenheit Ihres Arbeitgebers über Ihre Arbeit aus, beschert Ihnen das nicht etwa ein „befriedigend“, sondern lediglich ein „ausreichend“. Sollte die Zufriedenheit sogar nur „im Großen und Ganzen“ hergestellt worden sein oder Ihre Leistungen schlicht „den Erwartungen entsprochen“ haben, waren sie im Zeugnisdeutsch mangelhaft. Als „unzureichend“ (Note Sechs) werden Sie bewertet, wenn lediglich Ihr „Bemühen“ konstatiert wurde, die Zufriedenheit Ihrer Vorgesetzten zu erreichen oder Ihr Bestreben um die Einhaltung von Terminen (scheinbar) gelobt wird.
Selbst schlechte Noten werden noch positiv umschrieben, was aber nichts an Ihrer Wertung ändert. Immerhin sind diese Zeugnisnoten weit verbreitet und lassen sich einfach merken. Schwieriger wird es in den Abschnitten, die Ihre Arbeit detaillierter bewerten.
Positiv klingende Formulierungen können im Zeugnis also negative Wertungen transportieren. Das ist besonders dann der Fall, wenn offensichtliche Nebensächlichkeiten lobend herausgestrichen werden. Ein Hohelied auf Ihre Pünktlichkeit bedeutet, dass dem Zeugnisschreiber zu Ihren Arbeiten aber auch gar nichts Positives eingefallen ist.
Besondere Vorsicht ist bei den netten Wendungen angebracht, die Ihr Verhältnis im Kollegenkreis beschreiben. Hinter dem geselligen Mitarbeiter verbirgt sich der Alkoholiker, während der einfühlsame Kollege häufig durch sexuelle Annäherungsversuche unangenehm aufgefallen ist. Das heißt nun aber nicht, dass ein Zeugnis mit möglichst wenigen Bewertungen vorzuziehen wäre, im Gegenteil! Gerade auch der Verzicht auf zu erwartende Beurteilungen kann eine schlimme Anklage sein. Wenn Sie in Ihrem ehemaligen Betrieb Führungsaufgaben übernommen hatten, im Zeugnis aber nur nachgeordnete Tätigkeiten bewertet werden, heißt das nichts anderes, als: Sie sind ein Versager! Fehlt beispielsweise bei Buchhaltern oder Kassierern die Bestätigung, sie hätten korrekt oder zuverlässig gearbeitet, vermutet der Leser Unregelmäßigkeiten.
Auch die Reihenfolge spielt eine große Rolle. Wenn die Arbeitsplatzbeschreibung an erster Stelle würdigt, Sie hätten die Urlaubsplanung der Abteilung verwaltet, Ihre Arbeit als Netzwerkspezialist aber erst nachgeordnet aufführt, beschreibt der Verfasser damit auch, welchen Stellenwert er Ihrer Leistung beimisst. Und ein gutes Arbeitszeugnis darf ein Bedauern über das Ausscheiden eines verdienten Mitarbeiters enthalten und wird von den „besten Wünschen“ für die berufliche Zukunft abgeschlossen. (Foto: © Gina Sanders – Fotolia.com) cm
Aktuelles Heft
Titelbild Beschaffung aktuell 4
Ausgabe
4.2024
PRINT
ABO

Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de