Wenn der Kunde die Rechnung nicht bezahlt, herrscht zuerst oft Ratlosigkeit. Es gibt jedoch einen klaren Weg und fünf Schritte, wie du an dein Geld kommst.1. Das Gespräch
Der persönliche Kontakt zum Kunden ist zu jeder Zeit wichtig und sollte gepflegt werden. Wenn aber eine Zahlung ausbleibt, ist es um so wichtiger das Gespräch zu suchen.
Es empfiehlt sich, (außer bei Wiederholungstätern und auch nur wenn es die eigene finanzielle Situation nicht ebenfalls kritisch ist) eine Lösung zusammen mit dem Kunden zu finden.
2. Die Zahlungserrinerung
Sollte das Gespräch nicht erfolgreich verlaufen oder erst gar nicht möglich sein, kommt die Zahlungserrinerung an die Reihe. Diese erfolgt schriftlich und ist betont freundlich. Satzbausteine wie „Vielleicht sind sie noch nicht dazu gekommen…“ unterstreichen die Tonalität. In diesem Stadium kann man ein Versehen nicht ausschließen und sollte den Kunden daher nicht durch eine Mahnung in Verlegenheit bringen.
Übrigens: Eine Zahlungserrinerung ist rechtlich gesehen wie eine Mahnung zu bewerten.
3. Die Mahnung
Es hat sich etabliert drei Mahnstufen einzuhalten. Dies ist jedoch nur ein ungeschriebenes Gesetz und keinesfalls bindend. Rein rechtlich gesehen bedeutet eine Mahnung nur, dass der Kunde von nun an in Zahlungsverzug gerät. Verzug bedeutet hier, dass du von diesem Tag an Anspruch auf Verzugszinsen hast. Diese liegen (sofern nicht anders vereinbart) bei acht (Handelsgeschäft) oder fünf (Verbauchergeschäft) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
Da die Zahlungserrinerung auch eine Mahnung ist, gerät der Kunde durch sie bereits in Verzug. Das bedeutet, dass du mit der ersten Mahnung bereits Verzugszinsen berechnen darfst. Ohne Mahnung gerät der Kunde, sofern es sich nicht um eine Privatperson handelt, nach 30 Tagen automatisch in Verzug. Darüber hinaus soll die Mahnung dem Kunden vor allem eines vermitteln: Man meint es ernst!
4. Das Anwaltsschreiben
Sollten alle Mahnungen und Gespräche nicht geholfen haben, so bleibt nur der Weg zum Anwalt.(Manch einer entscheidet sich an diesem Punkt auch für ein Inkasso Unternehmen)
Normalerweise sollte der Kunde, um weitere Kosten zu vermeiden, nun zahlen. Ist dies nicht der Fall, so kann dein Anwalt für dich Klage einreichen.
Die Kosten für den Anwalt bemessen sich immer nach dem Streitwert. Sie sind also abhängig von dem Betrag, der dir geschuldet wird. Welche Kosten auf dich zukommen, kannst du z.B. hier grob ausrechnen: Anwaltskostenrechner. Natürlich muss dein Kunde im Nachhinein für diese Kosten aufkommen. (Sofern du das Verfahren gewinnst)
5. Die Klage
Zunächst einmal das Wichtigste: Wenn man seinen Kunden verklagt hast, wird er wohl die längste Zeit Kunde gewesen sein. Nun das positive: eine Klageschrift im Briefkasten hat schon einige Menschen dazu bewegt doch zu zahlen und sich somit unnötige Kosten durch ein (langes) Gerichtsverfahren zu sparen.
(Bild: Auremar/Fotolia)
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