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Grünes Licht für „Grüne Lieferbedingungen“

Elektroindustrie
Grünes Licht für „Grüne Lieferbedingungen“

(ch) Das Bundeskartellamt hat die Neufassung der „Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie“ ZVEI legalisiert. Diese so genannten „Grünen Lieferbedingungen“ stehen damit für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen als verlässliche Grundlage zur Verfügung. Die Überarbeitung wurde erforderlich, weil nach dem Inkrafttreten des neuen Bürgerlichen Gesetzbuchs zum 1. Januar 2002 alle Verträge und Geschäftsbedingungen an das neue Recht angepasst werden müssen. Wie sämtliche Vertragsmuster, die von Verbänden empfohlen werden, musste die Neufassung ein kartellamtliches Verfahren durchlaufen. Die überarbeiteten „Grünen Lieferbedingungen“ wurden am 31. Januar 2002 im Bundesanzeiger Nr. 21 offiziell veröffentlicht.

Das ZVEI-Vertragsmuster wurde insbesondere in den Bereichen Gewährleistung, Verzug sowie Haftung an das neue Recht angepasst. Die Konditionenempfehlung wird wie bisher den Vertragsschluss zwischen Unternehmen vereinfachen. Ihre Ausgewogenheit beugt Streit zwischen Lieferanten und Besteller vor und erlaubt, bei Vertragsstörungen eine schnelle Lösung zu finden.
Die vom ZVEI seit 1922 herausgegeben „Grünen Lieferbedingungen“ stellen auf Grund ihrer weiten Verbreitung einen Branchenstandard dar und sind weit über die Grenzen der Elektroindustrie hinaus anerkannt.
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