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Kann der Technische Handel seinen Qualitätsvorsprung jetzt weiter ausbauen?

Neue PSA-Verordnung kommt ab 2018
Kann der Technische Handel seinen Qualitätsvorsprung jetzt weiter ausbauen?

Die Beschaffung Persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) ist ein sehr beratungsintensiver Prozess, denn es geht für die Unternehmen schließlich um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter. Durch die neue PSA-Verordnung der Europäischen Union gewinnt eine umfassende und fachlich fundierte Beratung zusätzlich an Bedeutung. Das neue Regelwerk eröffnet dem Technischen Handel die Chance, seine Kunden unter neuen Vorzeichen von seiner Leistungsfähigkeit zu überzeugen.

Die neue europäische PSA-Verordnung, die ab dem 21. April 2018 verbindlich anzuwenden ist, bringt für alle Akteure der Lieferkette zum Teil gravierende Änderungen mit sich. Für Hersteller, Einkäufer und Fachkräfte für Arbeitsschutz führen die neuen Bestimmungen an manchen Stellen zu erheblichen Mehraufwänden und zusätzlicher Verantwortung. Noch mehr Verantwortung als bislang kommt auch auf den Handel zu. So müssen Händler zukünftig beispielsweise kontrollieren, ob die von Ihnen auf dem Markt bereitgestellte PSA mit einer CE-Kennzeichnung versehen ist und den Produkten alle vorgeschriebenen Anleitungen und Informationen beiliegen.

Die Technischen Händler begrüßen die erweiterte Verantwortung, die dem Handel durch die neue Verordnung übertragen wird. Denn diese passt zum Anspruch und Selbstverständnis des Technischen Handels, der im deutschsprachigen Europa eine lange Tradition als kompetenter und verantwortungsvoller Vertriebspartner für alle Abnehmer in den Bereichen Industrie, Gewerbe, Handwerk und öffentlichem Sektor aufweist. Der VTH Verband Technischer Handel e.V. (gegründet 1904) beschloss unlängst eine weitere „Qualitätsoffensive“, um den traditionellen Qualitätsvorsprung seiner Mitglieder gegenüber den neuen virtuellen Handelsplattformen abzusichern. Dabei unterstützen ihn 25 Qualitätspartner – führende Markenhersteller aus der Lieferindustrie.

VTH-Hauptgeschäftsführer Thomas Vierhaus betont in diesem Zusammenhang: „Qualität stellt sich nicht von selbst ein, sondern muss auch in der Unterstützung von Einkauf und Logistik täglich aufs Neue sichergestellt werden – bei Prozessen, Produkten, Know-how und Anwendung.“ Die Kundenbetreuung durch fachkundig geschulte, vom VTH geprüfte Fachberater, die die spezifischen Bedürfnisse ihrer Kunden durch eigene Praxiserfahrungen kennen, stellt für Vierhaus ein weiteres Alleinstellungsmerkmal des Technischen Handels gegenüber dem Wettbewerb dar. Gerade durch rechtliche Veränderungen wie dem Übergang von der alten europäischen PSA-Richtlinie aus dem Jahr 1989 zur neuen PSA-Verordnung steigt bei Einkäufern der Bedarf an fachkundiger Beratung.

Der Beratungsbedarf ist dabei je nach Unternehmensgröße durchaus unterschiedlich, wie Vierhaus zu berichten weiß: „Kleinere Unternehmen sind häufig mit den Grundlagen der Verordnung noch nicht ausreichend vertraut und brauchen folglich vom Händler eine besonders umfassende Beratung, etwa zu den Folgen der Höherstufung von Gehörschutzprodukten. Mittlere und große Unternehmen beschäftigen hingegen fast immer eigene Sicherheitsingenieure und Experten, die über die gesetzlichen Änderungen bestens Bescheid wissen. Allerdings gibt es unterschiedliche Lösungsansätze, wie man die rechtlichen Vorgaben in den Betrieben konkret umsetzen kann. Der Handel bietet in diesen Fällen individuelle, auf das Unternehmen zugeschnittene Lösungen an, mit denen alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Dabei lautet das Motto stets: quality first.“

So hilft der Fachhandel Beschaffern

und Anwendern

Der Technische Handel bietet den Abnehmern von Persönlichen Schutzausrüstungen zudem eine Rundumversorgung durch ganzheitliche PSA-Konzepte. Die Beratung beginnt mit Hilfestellungen bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, geht über die Mitwirkung bei der Erstellung von individuellen Schutzplänen und reicht bis zur Durchführung von PSA-Schulungen und individuellen Tragetests für die Belegschaft der Kunden. Plant ein Kunde beispielsweise die Beschaffung neuer Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken, so wird dieser im Technischen Handel genau darüber informiert, was vor dem Hintergrund des Inkrafttretens der europäischen PSA-Verordnung sowie der neuen Handschuhnorm DIN EN 388:2017–01 zu beachten ist. Für einen ganzheitlichen Handschutzplan unterbreitet ein Technischer Händler dem Kunden zudem Vorschläge, wo welcher Handschuh im konkreten Anwendungsfall eingesetzt werden sollte und wie die Hände vor und nach dem Tragen richtig gepflegt werden. Ein besonderes Plus: Die Kunden profitieren dabei vom branchenübergreifenden Know-how des Technischen Handels, der dadurch mit der Anwendung von PSA in den unterschiedlichsten Bereichen hervorragend vertraut ist. ag


Hintergrund

Die Vorteile ganzheitlicher PSA-Konzepte im Überblick:

  • Detaillierte und gesetzeskonforme Analyse
  • PSA wird vom Träger akzeptiert und getragen
  • Objektiv und herstellerunabhängig
    … von Einkauf und Arbeitssicherheit begleitet
  • Minimiert unfallbedingte Ausfallzeit
    … vom Controlling befürwortet
  • Entlastung der Sicherheitsfachkraft
    … von geprüften Fachberatern dokumentiert
  • Zeitersparnis
    … Bündelung wiederkehrender Daten in einer Datenbank
  • Zusätzliche Kompetenz
    … Erfahrungswerte stehen zusätzlich digital direkt zur Verfügung
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