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Kein Etikettenschwindel bei Zurrgurten

Betriebsausrüstung
Kein Etikettenschwindel bei Zurrgurten

Der Technische Einkauf muss sich auf die Daten bei Zurrgurten verlassen können. Anbieter, die hier Etikettenschwindel betrieben haben, wurden abgemahnt.

Der Fachverband Seile und Anschlagmittel (FSA) hat in einem Fall von Etikettenschwindel bei Zurrgurten erneut einen Erfolg verbucht. Das zuständige Gericht hat in seinem Beschluss (LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 14.03.2013, Az.: 3 HK O 2214/12) festgestellt, dass zwischen den beteiligten Parteien folgender Vergleich zustande gekommen ist: Der beklagte Anbieter von Zurrgurten mit Sitz in der Oberpfalz hat sich bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250 000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten verpflichtet, künftig im geschäftlichen Verkehr unwahre Angaben zu unterlassen. Er darf die von ihm vertriebenen Zurrgurte nicht mit dem Hinweis auf einen bestimmten Wert der Vorspannkraft bewerben, sofern der tatsächlich angegebene Wert – wie im zugrundeliegenden Fall – nicht erreicht wird.
Damit ist ein einjähriger Streit beendet worden, in dem sich der beklagte Anbieter unter anderem darauf berufen hat, dass sein Betrieb die notwendigen Prüfungen von einem akkreditierten Institut hat durchführen lassen. Letztlich war aber die Kraft des Faktischen durch die vorgelegten Beweise derart groß, dass er sich angesichts der Aussichtslosigkeit seiner Argumentation doch noch zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung entschlossen hat.
Der FSA hat auch in diesem Fall erfolgreich die Rolle der Marktüberwachung übernommen, die eigentlich eine Aufgabe der zuständigen Landesbehörden ist. Beide Verfahren haben einerseits gezeigt, dass sich ein Etikettenschwindel nicht lohnt und sich andererseits kein Anbieter auf Prüfungen von Prototypen berufen kann, wenn die tatsächlich behaupteten Werte bei den verkauften Produkten nachweislich nicht eingehalten werden. Angesichts der beiden Verfahren sind alle Hersteller, Importeure und Vertreiber von Zurrgurten aufgerufen, die eigenen Kontrollen bei der Produktion bzw. beim Wareneingang zu verschärfen, auf die Angabe übertriebener Leistungswerte zu verzichten und auf Klarheit und Wahrheit bei den Produktangaben zu achten.
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