Die EU schätzt das jährliche Einsparpotenzial an Primärenergie in 2025 auf 15 % in Wohngebäuden und auf 85 % in Nichtwohngebäuden. Wie bei allen Ökodesign-Vorhaben der EU stehen hierbei jene Parameter im Fokus, die zur Effizienzsteigerung und unmissverständlichen Kennzeichnung von energieverbrauchenden Produkten dienen.
Die EU-Verordnung differenziert zwischen reinen Zu- beziehungsweise Abluftanlagen sowie kombinierten Zu-/Abluftanlagen, die aufgrund ihrer stärkeren Verbreitung im Fokus der folgenden Erläuterungen stehen. Zentrale Lüftungsanlagen in Nichtwohngebäuden mit Luftvolumenströmen über 1000 m3/h müssen künftig neben einem klar definierten Maß an Energieeffizienz weitere Auflagen erfüllen, die nach entsprechender Prüfung mit einem CE-Zeichen bestätigt werden: So soll die Drehzahl der Ventilatoren ab 2016 entweder mehrstufig oder stufenlos regelbar sein. Außerdem ist ein Mindestwirkungsgrad der Wärmerückgewinnung von 63 % bei Kreislaufverbundsystemen und von 68 % bei allen übrigen Systemen (zum Beispiel Platten-, Rohr- oder Rotationswärmetauschern) verpflichtend. Ab 2018 ist darüber hinaus ein integriertes Warnsystem erforderlich, das via Messung des Druckverlusts ein Signal gibt, sobald ein Filter ausgewechselt werden muss. 2018 steigen auch die Mindestanforderungen an die Wirkungsgrade hinsichtlich Wärmerückgewinnung bei Kreislaufverbundsystemen auf 67 % und bei alternativen Konzepten auf 73 % an.
Laut der Ökodesign-Richtlinie 1253/2014 machen folgende Bestandteile die Gesamtkonfiguration einer zentralen Zu-/Abluftanlage für Nichtwohngebäude aus:
- ein Gehäuse
- wenigstens zwei Ventilatoren mit Drehzahlregelung oder Mehrstufenantrieb
- ein Wärmerückgewinnungssystem (WRS)
- ein Feinstaubfilter mindestens Klasse F7
- ein sauberer, mittelfeiner Filter auf der Auslassseite (mindestens Klasse M5) ag
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