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Neue Einkaufsbedingungen für die Beschaffung von Standardsoftware

Öffentliche Beschaffung
Neue Einkaufsbedingungen für die Beschaffung von Standardsoftware

Neue Einkaufsbedingungen für die Beschaffung von Standardsoftware
Tipp: Am 15./16.10.2015 findet der 2. Deutsche Vergabetag in Berlin statt. (Foto: Marc2811/fotolia
Auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik wurden neue Einkaufsbedingungen für den Kauf und die Pflege von Standardsoftware veröffentlicht. Damit stehen künftig neue Musterverträge für die Auftragsvergabe der öffentlichen Hand zur Verfügung. Die neu gefassten sogenannten „EVB-IT Überlassung Typ A“ und „EVB-IT Pflege S“, ersetzen gleichnamige Regelwerke aus den Jahren 2002 und 2003.

Neu sind unter anderem Vertragsklauseln, die die Anforderungen an Vertraulichkeit und Sicherheit verschärfen und dadurch ausschließen, dass in gelieferter Software verdeckte oder unerwünschte Funktionen enthalten sind. Dazu erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe: „Die öffentliche Hand hat hohe Erwartungen an die Integrität von Standardsoftware, die sie für Behörden einkauft. Das schlägt sich in den novellierten Einkaufsbedingungen jetzt auch ausdrücklich nieder, so dass es neben dem hohen Einsparpotenzial einheitlicher Einkaufsbedingungen nun auch einen erheblichen Sicherheitsgewinn gibt.“ Bei Bedarf ließen sich neben den Standardregelungen noch speziellere Regelungen vereinbaren.
Rogall-Grothe: „Für den Wettbewerb, die Qualität und die Preise in der IT-Beschaffung ist es wichtig, dass Einkaufsbedingungen praxisgerecht sind und von vielen Bietern erfüllt werden können. Es ist ein gutes Signal, wenn der führende deutsche IT-Wirtschaftsverband zu unseren Erwartungen sein Einvernehmen erklärt.“
Die Rahmenbedingungen für den Einkauf von IT-Leistungen werden seit vielen Jahren durch die öffentliche Hand fortentwickelt und mit BITKOM e.V. abgestimmt. EVB-IT Vertragsmuster sind bei Beschaffungen durch Bundesbehörden verbindlich anzuwenden; auch Länder und Kommunen setzen sie ein. Die Veröffentlichung der neuen EVB-IT erfolgte unter www.cio.bund.de.
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