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Norm für gesunde Füße

Arbeitsschutz
Norm für gesunde Füße

Norm für gesunde Füße
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Häufige Schmerzen in den Beinen resultierend aus Fehlstellungen der Füße wie Senk-, Spreiz- oder Hohlfüßen können zum Problem werden. Der Gang zum Orthopäden bleibt für betroffene Personen oft nicht aus. Doch was tun, wenn man Sicherheitsschuhe am Arbeitsplatz tragen muss? Auch hier gibt es eine Lösung, die das Tragen von orthopädischen Einlagen ermöglicht.

Alle Arbeitnehmer, die orthopädische Einlagen bzw. Schuhzurichtungen auch im Berufsalltag benötigen, dürfen nur geeignete Sicherheitsschuhe gemäß gültiger DGUV 112–191 „Benutzung von Fuß- und Knieschutz“ tragen. Solche Schuhe werden mit einer speziellen Einlage geprüft. Andere Einlagen wie die aus Straßen- oder Freizeitschuhen dürfen grundsätzlich nicht verwendet werden, da die Innensohle mit dem Sicherheitsschuh zertifiziert wird und nicht herausgenommen werden darf.

Die Einlagen dürfen von Schuhherstellern untereinander nicht getauscht werden. Die Verwendung anderer Schuheinlagen, die nicht vom Schuhhersteller angeboten werden, ist somit unzulässig. Der Sicherheitsschuh darf in keinem Fall verändert werden. Wurde ein Sicherheitsschuh mit entsprechender DGUV-Kennzeichnung ausgewählt, geht der Träger damit einfach zum nächsten örtlichen Orthopädieschuhmacher. Hier legt er das vom Orthopäden ausgestellte Rezept vor. Daraufhin wird die Einlegesohle vom jeweiligen Einlagenhersteller nach dem Abdruck des Orthopädieschuhmachers hergestellt und anschließend von diesem eingebaut. www.modyf.de/sicherheitsschuhe


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Iris Nägele,
Marketing, E-Commerce bei Würth Modyf



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