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Tarifdschungel der Fluggesellschaften

Travel: Die Suche nach dem besten Preis
Tarifdschungel der Fluggesellschaften

Tarifdschungel der Fluggesellschaften
Die Welt des Reisens ist stets in Bewegung. Da ist es für Unternehmen nicht immer einfach, auf dem Laufenden zu bleiben. (Bild: scanrail/123rf)
Köln – Rom ab 12,99 Euro, Stuttgart – London ab 20,49 Euro – eine schnelle Suche im Internet kann eine beliebige Anzahl an Reiseangeboten ergeben, die zu gut erscheinen, um wahr zu sein. Das liegt daran, dass sie es oft auch nicht sind. Addieren Reisende nämlich Kosten für den Rückflug ist das vermeintliche Schnäppchen keines mehr, denn letztendlich ist der Endpreis entscheidend. Doch Komplettpreise ohne Zusatzgebühren gehören immer mehr der Vergangenheit an.

Die Zeiten haben sich geändert. Gab es früher lediglich Economy- und Business-Tarife, begegnen dem Fluggast heute bei Economy-Flügen innerhalb Europas und je nach Fluggesellschaft Tarifbezeichnungen wie Basic, Light, Standard, Smart, Classic, Best, Flex und viele mehr. Regelmäßige Umbenennungen oder wiederum abweichende Tarifstrukturen für Langstreckenflüge tragen zur Verwirrung im Tarifdschungel bei.

Flugbuchungen werden durch verschiedene intransparente Zusatzgebühren und Tarifstrukturen zunehmend komplexer. Ein Vergleich der Angebote wird immer schwieriger, zumal Reisende in der Regel nicht mit den diversen Tarifen und dazugehörigen Bestimmungen vertraut sind. So kann ein vermeintlich billiger Tarif schnell teuer werden. Gerade wenn sich die Reisepläne in letzter Minute ändern und eine Umbuchung oder Stornierung nötig ist, gibt es oft keine Erstattung. Stattdessen kommen hohe Kosten für einen kurzfristigen Ersatzflug hinzu. Es ist verlockend, sich von günstigen Flugpreisen im Internet anziehen zu lassen. Ist man jedoch geschäftlich unterwegs, so ist die Handhabung nicht ganz so einfach.
Reisekosten stellen in vielen Unternehmen einen großen Kostenfaktor dar. Hier kann es sich empfehlen, einen Geschäftsreiseanbieter zur Seite zu haben. Zentrale Aufgabe von Geschäftsreisedienstleistern ist es, Einsparungspotenziale zu ermitteln und Unternehmen mit maßgeschneiderten Strategien sowie Lösungen bei der Optimierung der Geschäftsreisekosten zu unterstützen.
Bezüglich Flugbuchungen bedeutet dies Folgendes: Geschäftsreisedienstleister bieten einen neutralen (Preis-)vergleich und legen dabei den Komplettpreis zugrunde, in dem alle Leistungen enthalten sind. Sie haben gleichzeitig Zugriff auf sämtliche Angebote aller Airlines und wissen genau, wann welche Tarife für den Reisenden am sinnvollsten sind und ob beziehungsweise wie sich diese geschickt kombinieren lassen.
Ein Plus an Informationen
So kann sich z. B. ein günstiger Tarif mit Handgepäck für den Hinflug zu einer Messe mit Fluggesellschaft A und ein umbuchbarer Tarif inklusive Freigepäck für den Rückflug mit Fluggesellschaft B lohnen, falls die Termine länger dauern und möglicherweise Unterlagen und Muster mitgenommen werden. Diese könnten den Reisenden anderenfalls sehr teuer zu stehen kommen. Die Preisaufschläge für eine spontane Kofferaufgabe am Flughafen sind enorm hoch und können im Vergleich zu einer Vorabbuchung ein Vielfaches betragen. Statt böser Überraschungen, erhält der Fluggast also zusätzliche Informationen, wie beispielsweise zur Erstattbarkeit, dem zulässigen Maximalgewicht für Handgepäck – das von Airline zu Airline variieren kann – dem Sammeln von Meilen und insbesondere Umbuchungsbedingungen. Ebenfalls Berücksichtigung beim Angebot findet die Reisezeit: Lohnt sich eine Ersparnis von beispielsweise 40 Euro, wenn der Geschäftsreisende dafür Stunden länger unterwegs ist und nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann?
Einfaches und effizientes Buchen
Ob die Mitarbeiter eines Unternehmens grundsätzlich selbst online buchen sollen, geschulte Reiseexperten die Buchungen abwickeln oder je nach Komplexität der Reise ein Mix von beidem zum Tragen kommt – die Vorteile eines Geschäftsreisedienstleisters lassen sich auf allen Buchungswegen nutzen. Stichworte sind hier unter anderem: schlanke Genehmigungs-, Buchungs- und Abrechnungsprozesse, Berücksichtigung der Reiserichtlinie, Einbindung von verhandelten Raten bevorzugter Leistungsträger des Unternehmens, Datenerfassung als Grundlage weiterer Kostenoptimierungen, technologische Lösungen, Analysen und Beratung.
Einen geschäftlichen Tagestrip nach Paris zu buchen mag manchmal nicht lange dauern, dennoch kann dies eine Verschwendung wertvoller Zeit bedeuten. Aufgrund dessen hat der Geschäftsreiseanbieter HRG in die Entwicklung einer dynamischen Buchungstechnologie investiert, die auf die Kundenanforderungen zugeschnitten ist und somit die Komplexitäten der Reisebuchung reduziert. Statt zahllose Webseiten durchkämmen zu müssen, um Preise, Flugzeiten oder Stornogebühren zu vergleichen, kann mit dem HRG-Portal alles an einem Ort gebucht werden. Von günstigen Flügen über die Weiterreise per Bahn oder Taxi mit Reiseanbietern, die das Unternehmen genehmigt hat.
Tipps und Infos vor Ort
Durch eine Buchung über das Portal werden Reisende über neue Warnmeldungen sowie Informationen wie Anfahrtsbeschreibungen in Verbindung mit ihrer Reise auf dem Laufenden gehalten. Das Portal kann auch Restaurants in der Nähe empfehlen, die man mit Geschäftspartnern besuchen kann, sodass lange Recherche von Kritiken auf verschiedenen Bewertungsportalen obsolet wird. Kosten sind wichtig, doch es gibt Wichtigeres: Die Sicherheit der reisenden Mitarbeiter.

Airline darf Erstattung nicht verweigern

Rechtsprechung

Viele Fluggesellschaften schließen bei einer Stornierung bestimmter Tickets die Erstattung des gezahlten Geldes aus. Doch das ist nicht rechtens, wie ein Urteil des Landgerichts Frankfurt zeigt (Az.: 2–24 S 178/15). Ein Fluggast kann demnach nicht nur Steuern und Gebühren zurückfordern, sondern meist den gesamten Ticketpreis. Das gilt, wenn die Airline nicht beweisen kann, dass sie das stornierte Ticket nicht an einen anderen Passagier weiterverkaufen konnte.
Im verhandelten Fall hatte ein Passagier sein Ticket zwei Monate vor dem Flugtermin storniert. Als sich die Airline daraufhin weigerte, ihm den Kaufpreis zu erstatten zog er vor Gericht und bekam recht. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die Ticketstruktur vieler Fluggesellschaften haben. Denn mit der Einführung von sogenannten „Nur Flug“-Tarifen lassen sich viele Airlines die Möglichkeit kostenlos umbuchen oder stornieren zu können teuer bezahlen. Weigert sich die Airline nach einer Stornierung, das Beförderungsentgelt zurück zu bezahlen, müssen Passagiere ihre Ansprüche allerdings grundsätzlich gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen.
Quelle: ReiseRecht aktuell

Wolfgang Straßer, Geschäftsführer HRG Germany, France & Belgium
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