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Tot unterm Regal

Arbeitsschutz
Tot unterm Regal

Ein Lagerregal bricht zusammen und begräbt einen Mitarbeiter unter sich – eine Horrorvorstellung für jedes Unternehmen. Dass diese Gefahr durchaus real ist, bestätigt nun ein Bericht der Berufsgenossenschaft BGHM. Während der Reparatur eines Kragarmregals hat sich im Mai 2012, wie die Berufsgenossenschaft berichtet, tatsächlich ein solcher Unfall ereignet – mit dramatischen Folgen.

Ein Lagerist, der 15 Jahre in diesem Bereich tätig war, kam ums Leben. Der Grund: Nachlässigkeit bei der Ausführung der Regalreparatur. Der Verband für Lagertechnik und Betriebseinrichtungen (L+B) weist vor diesem Hintergrund auf einige Regeln für Reparaturen von Lagerregalen hin.
Der getötete Lagerarbeiter in oben genanntem Fall wollte beschädigte Aussteifungselemente austauschen. Statt das Regal vollständig zu entleeren, machte er lediglich die deformierten Teile zugänglich – eine Last von 20 Tonnen verblieb im Regal. Als er die Schraubverbindung löste, kippte die Konstruktion um.
Was sagen die Vorschriften? Regale zählen zu den Arbeitsmitteln, wie sie in der Betriebssicherheitsverordnung aufgeführt sind. Der Verband rät, beschädigte Regalteile nicht zu reparieren, sondern gleich auszutauschen. Reparaturen sollten aufgrund der großen Unfallgefahr ausschließlich vom Hersteller vorgenommen werden.
Weitere Informationen zum Verband für Lagertechnik und Betriebseinrichtungen gibt es unter
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