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Fernüberwachung: Digitaler Aufzugswärter sichert Betreiber ab

Fernüberwachung
Digitaler Aufzugswärter für alle

Die Fernüberwachung ersetzt die tägliche, oft vergessene Funktionskontrolle von Aufzügen vor Ort. Doch nicht nur von dieser Pflicht entbindet der digitale Aufzugswärter den Betreiber. Indem der Service die Anlagendaten kontinuierlich analysiert, ermöglicht er auch eine vorausschauende Wartung.

„Natürlich können auch die Hausmeister und Facility-Management-Dienstleister die tägliche Funktionskontrolle der Aufzüge übernehmen“, sagt Jörg Tepelmann von der hannoverschen Delta Fondsverwaltungsgesellschaft. „Aber wenn das nicht ordnungsgemäß erfolgt und etwas passiert, muss dafür im Zweifelsfall unser Unternehmen im Rahmen der Verkehrssicherungs- und Betreiberpflichten geradestehen. Daher haben wir uns für eine Fernüberwachung entschieden.“

Tepelmann leitet den Bereich Hausverwaltung des Immobilienunternehmens, das den sicheren Betrieb von knapp 130 Aufzügen verantwortet. Die meisten Anlagen laufen in den rund 3800 Miet- und Eigentumswohnungen, die Delta betreut, einige erschließen Gewerbeimmobilien (Büros, Praxen, Läden, Hallen) mit circa 170.000 m² Mietfläche, die das Unternehmen ebenfalls betreut. Sechs der Aufzüge wurden im Oktober 2019 an das Notrufsystem und die Cloud des Aufzugherstellers Kone angeschlossen, weitere 17 Anlagen folgen.

Herstellerübergreifender Service

Die Vernetzung der Aufzüge ermöglicht eine prädiktive, also vorausschauende Wartung durch kontinuierliche Analyse der Anlagendaten, darüber hinaus aber auch – und das ist neu und bislang einzigartig in der Branche – die Funktionskontrolle, die auch „Inaugenscheinnahme“ genannt wird, für Anlagen praktisch aller Hersteller.

Festgelegt ist die Prüfroutine in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die die rechtliche Grundlage für den Aufzugbetrieb in der Bundesrepublik bildet. Demnach sollten Seil- und Hydraulikanlagen täglich einer einfachen Kontrolle nach dem Prinzip „Hören, Sehen, Fühlen“ unterzogen werden. Dabei sehen damit beauftragte Personen unter anderem auf das Notrufsystem des Aufzugs, auf die Kabinenbeleuchtung und den bündigen Halt der Kabine auf den Etagen, um Stolpergefahren zu erkennen.

Betreiber stehen damit vor einigem organisatorischen Aufwand, den offenbar viele meiden: Denn sie müssen zuverlässige Personen auswählen, die vom TÜV, der Dekra oder anderen Prüforganisationen eingewiesen werden. Erst danach können die beauftragten Personen die Aufzüge nach den Vorgaben der Technischen Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS) 3121 kontrollieren. Mit allen Sinnen prüfen sie, ob irgendetwas dem sicheren Betrieb der Anlage entgegensteht.

Ungewöhnliche Vorkommnisse übermitteln sie unverzüglich ans zuständige Wartungsunternehmen. Das schließt eine lückenlose Dokumentation der Kontrollgänge ein. Alternativ können Betreiber ihr Wartungsunternehmen zusätzlich zur regulären Wartung mit der Funktionskontrolle beauftragen.

Betreiberpflichten einfach erfüllen

Mit dem digitalen Aufzugswärter entfällt dieser Aufwand, eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung (GBU) vorausgesetzt, die der Anlage den Stand der Technik bescheinigt. „Die Sensoren in den Aufzügen liefern so umfangreiche Daten, dass die Anforderungen der TRBS 3121 erfüllt werden und Betreiber auf der rechtlich sicheren Seite sind“, sagt Thomas Lipphardt, Normenmanager des Unternehmens.

Die einzige Ausnahme betrifft Aufzüge, die nur über Schachttüren, nicht aber Kabinentüren verfügen: Sie sollten weiterhin durch tägliche Kontrollfahrten überprüft werden, um Schäden an den Schachtwänden auszuschließen. „Davon sind aber bundesweit nur noch sehr wenige Aufzüge betroffen, vor allem in Industrieanlagen“, betont Normenmanager Thomas Lipphardt.

Kontakt:

Kone GmbH

Vahrenwalder Str. 317

30179 Hannover

Tel. +49(0) 511 2148-0

www.kone.de


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Begleiter in allen Phasen

Hersteller Kone bietet innovative und ökoeffiziente Lösungen für Aufzüge, Rolltreppen, automatische Türen/Tore und Systeme, die sich nahtlos in intelligente Gebäude von heute integrieren. Die Mission ist ein effizienter People Flow, der optimalen Personen-, aber auch Güterfluss in städtischen Umgebungen ermöglicht. Kunden werden individuell in allen Phasen begleitet: von der Planung über die Fertigung und Installation bis hin zur Wartung und Modernisierung. Von mehr als 60 Ländern rund um den Globus aus betreut Kone über eine Million Anlagen und schafft Lösungen für die Herausforderungen einer urbanisierten und barrierefreien Welt. Kone ist börsennotiert (NASDAQ OMX, Helsinki) und erwirtschaftete 2018 mit rund 57.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 9,1 Milliarden Euro. Hauptsitz ist Espoo bei Helsinki, Finnland.


kurz erklärt

Betreiberpflichten

Die mit dem Aufzug verbundenen Verpflichtungen des Betreibers sind in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) definiert. Hier heißt es unter anderem in Anhang 1 Nr. 4.6 BetrSichV: Wer eine Aufzugsanlage nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nr. 2 betreibt, hat sie regelmäßig auf offensichtliche Mängel, die die sichere Verwendungbeeinträchtigen können, zu kontrollieren.

Quelle: TÜV Rheinland


Oliver Züchner,

Fachjournalist in Hannover

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