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Geschäftsreisen trotz Corona

Sicherheit und Schutz der Mitarbeiter hat oberste Priorität
Checkliste für Geschäftsreisen unter Covid-19-Bedingungen

Checkliste für Geschäftsreisen unter Covid-19-Bedingungen
Neben Hygienevorschriften und von der Regierung festgelegte Arbeitsschutzstandards im Betrieb sind auch auf Geschäftsreisen gesetzliche Vorgaben zu berücksichtigen. Bild: Maridav/stock.adobe.com
In viele Unternehmen nehmen die Mitarbeiter ihre Geschäftsreisetätigkeit wieder auf. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten sollten, liefert eine Checkliste für sicheres Reisen während Covid-19.

Nach dem Abflauen der ersten Covid-19-Welle haben viele Unternehmen in den letzten Wochen aus dem zeitweisen Ausnahmezustand herausgefunden. Mitarbeiter kommen wieder vermehrt ins Büro, das Geschäft zieht an und auch die Reisetätigkeit nimmt wieder zu. Während Viele beim Thema Reise bisher vor allem an die Risiken und Vorgaben rund um den privaten Sommerurlaub gedacht haben, rücken nun auch Geschäftsreisen ins Blickfeld. So gut uns Videokonferenzen durch die Zeit der Reisen- und Kontaktbeschränkungen gebracht haben, so sehr wurde auch klar: Das persönliche Gespräch von Angesicht zu Angesicht kann Technologie nicht ersetzen. Es ist ein wichtiger Faktor bei Vertragsverhandlungen, Produktpräsentationen, in Personalgesprächen und in Planungsmeetings. Im internationalen Vergleich wird deshalb besonders in Deutschland schon wieder viel beruflich gereist, allerdings mit dem Gefühl der Verunsicherung als unerwünschten Begleiter. Welche Sicherheits- und Schutzmaßnahmen müssen für Geschäftsreisen gegeben sein?

Geschäftsreisen grundsätzlich zulässig – aber unter gewissen Bedingungen

Während sich Mitarbeiter fragen, inwieweit sie überhaupt verpflichtet sind, Geschäftsreisen anzutreten und sich Gedanken wegen möglicher Risiken machen, steht für Arbeitgeber die Frage der Fürsorgepflicht im Vordergrund. Sie müssen gewährleisten, dass sie vor und während der gesamten Reise das Möglichste tun, um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen und sie im Notfall zügig nach Hause holen können. Denn tatsächlich ist es so, dass Arbeitnehmer Geschäftsreisen kaum verweigern können, wenn der Arbeitgeber diese anordnet. Ist Reisetätigkeit im Arbeitsvertrag festgehalten oder war der Mitarbeiter bereits in der Vergangenheit öfter beruflich unterwegs, weil es seine Stelle erfordert, hat der Arbeitnehmer bei einer Weigerung schlechte Karten. Arbeitnehmer dürfen Dienstreisen nicht einfach aus Angst vor Ansteckung verweigern. Aber natürlich müssen Arbeitgeber den Einzelfall bewerten: Das bedeutet, dass Vorgesetzte das betriebliche Interesse gegen die Interessen des Arbeitnehmers abwägen und ihren Fürsorgepflichten als Arbeitgeber nachkommen muss. Das Stichwort heißt ‚Duty of Care’.

Duty of Care

Neben Hygienevorschriften und von der Regierung festgelegte Arbeitsschutzstandards im Betrieb sind auch auf Geschäftsreisen gesetzliche Vorgaben zu berücksichtigen. Zu allem Übel wechseln sich Verhängung und Lockerungen von Reisebeschränkungen, Ernennung und Aufhebung von Risikogebieten sowie lokale, temporäre Einschränkungen des öffentlichen Lebens je nach Infektionsgeschehen an den einzelnen Reisezielen ab. Das macht Reisen komplexer und schlechter planbar.

Flexibilität und Fürsorge stehen hoch im Kurs 

Größtmögliche Flexibilität bei Buchung und Stornierung sowie optimaler Schutz der Mitarbeiter sind unabdingbar, um den Risiken und Einschränkungen der Pandemie für Geschäftsreisen zu begegnen. Vor allem die Finanzverantwortlichen in Unternehmen freuen sich über flexible Buchungs- und Stornobedingungen, um wirtschaftlichen Schaden durch gecancelte oder abgebrochene Reisen zu minimieren oder bestenfalls ganz zu vermeiden. Sorgsam wahrgenommene Fürsorgepflichten der Arbeitgeber gegenüber ihren Mitarbeitern hingegen sind Thema in Personalabteilungen und für Juristen. Duty of Care ist nicht nur rechtliche Pflicht, sondern auch Vertrauen stiftendes Element und gut für die Mitarbeiterbindung. 

Zu diesen Fürsorgepflichten gehört der lückenlose Zugang zu allen für jede spezifische Geschäftsreise relevanten Informationen zu Reisebeschränkungen und Gesundheitsempfehlungen – sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer. Unternehmen müssen den Aufenthaltsort ihrer reisenden Mitarbeiter jederzeit kennen, um in Notfällen Hilfe leisten oder Angestellte im Ernstfall rasch zurückholen zu können.

Alles Wissenswerte auf einen Blick – das schafft Vertrauen

Am besten behalten Arbeitgeber hier den Überblick, wenn sich das Unternehmen für die Buchung und das Management von Geschäftsreisetätigkeiten für ein Buchungsportal entscheidet, das entsprechende Informations- und Service-Leistungen mit abdeckt. Zur professionellen Aggregation solcher Daten bedarf es spezieller Software, wie sie etwa das Start-up Albatross bereitstellt, das seit Kurzem Teil zu Travelperk gehört und mit dem Unternehmen gemeinsam einen entsprechenden Service bietet. Folgende Informationen sollten jederzeit auf einen Blick verfügbar sein:

  • alle Informationen zum Reiseverlauf und den gebuchten Aufenthaltsorten
  • Informationen zu aktuellen Reisewarnungen, Risikogebieten und Quarantänevorschriften
  • Einschätzungen zum Infektionsrisiko mit Covid-19 am Reiseziel und unterwegs dorthin
  • Covid-19-bezogene Reisebeschränkungen (z.B. ob Reisen zwischen verschiedenen Orten erlaubt sind)
  • geltende Vorschriften für Social Distancing und das Tragen von Gesichtsmasken am Reiseziel und in den Verkehrsmitteln und Unterkünften
  • lokale Notrufnummern und Hinweise zu anstehenden Streiks, Schließungen und Demonstrationen

Des Weiteren sollten Arbeitgeber ihrer Belegschaft klare Richtlinien zur Wahl der Reisemittel und zu den einzuhaltenden Sicherheitsmaßnahmen an die Hand geben. Das fängt bereits bei den gewählten Transportmitteln und Unterkünften an, die entsprechende Hygiene- und Schutzkonzepte umsetzen sollten. Unternehmen können dazu auf Buchungsplattformen mit entsprechenden Filtermöglichkeiten zurückgreifen, auf denen der Buchende leicht nachvollziehen kann, welche Reiseanbieter nach welchen Standards handeln. Das Einhalten von Sicherheitsabständen und das Befolgen der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in Verkehrsmitteln, auf Flughäfen und in Bahnhöfen, Hygienekonzepte in Hotels und Gastronomie sind nur zwei der wichtigen Aspekte, die unterwegs beachtet werden müssen. Folgende Leitfragen sollten Arbeitgeber und Geschäftsreisende stets abwägen:

Checkliste für sicheres Reise unter Covid-19 

  • Ist mein Reiseziel Risikogebiet oder besteht gar eine Reisewarnung? Oder ist damit zu rechnen, dass es während meiner Reise entsprechend eingestuft wird?
  • Bestehen bei der Einreise in oder Rückkehr aus meiner Zielregion Quarantänebestimmungen oder Testpflichten? 
  • Können in den gebuchten Transportmitteln die Abstandsregeln gewahrt werden oder sind höhere Buchungsklassen wählbar, die mehr Sicherheitsabstand bieten? 
  • Werden die gewählten Transportmittel wie Mietwagen, Flugzeugkabinen bzw. Zuginnenräume ausreichend desinfiziert? 
  • Wird das Tragen von Masken in öffentlichen Räumen und Transportmitteln kontrolliert und durchgesetzt? 
  • Können Reisezeiten so optimiert werden, dass Stoßzeiten in öffentlichen Verkehrsmitteln mit großen Menschenansammlungen vermieden werden können? 
  • Verfügt die gewünschte Unterkunft über ein akzeptables Hygienekonzept? Wie ist der Infektionsschutz in den Gastronomiebereichen geregelt?

Arbeitgeber sollten derzeit bei jeder einzelnen Dienstreise individuell abwägen, welcher Arbeitnehmer tatsächlich unbedingt wohin verreisen muss. Und auch, wenn sich die international Covid-Lage wieder entspannt und das Reisen wieder mehr zur Routine wird, haben wir doch aus der aktuellen Krise anschaulich gesehen, dass auch betriebliche Abläufe wie Buchung und Management von Geschäftsreisen auf einem professionellen Fundament stehen sollte. Die Zeiten, in denen sich Mitarbeiter jeder nach seiner Fasson die eigene Reise über Verbraucherplattformen zusammenbucht sind passé. Es gibt genug Anlässe, bei denen ein zentrales Buchungsmanagement mit entsprechenden Serviceleistungen wie flexible Stornierungs- oder Umbuchungsmöglichkeiten und umfassendem Duty of Care-Support vonnöten sein kann.


Der Autor

Eugen Triebelhorn

Seit Anfang 2019 verantwortet Eugen Triebelhorn als Geschäftsführer das Deutschlandgeschäft von TravelPerk. Das Unternehmen bietet eine Management-Plattform zur Buchung, Planung und Verwaltung von Geschäftsreisen. Eugen Triebelhorn bringt mehrere Jahre Erfahrung in der B2B-Geschäftsentwicklung verschiedener Start-ups mit. Zuletzt war er Teil des Vorstands der Ground-Transport-Technologieplattform Distribusion Technology. Fünf Jahre lang war er für die Geschäftsentwicklung bei Getyourguide zuständig, wo er den globalen B2B-Vertrieb aufgebaut hat. Seine Karriere begann er im Gründerteam der Delivery Hero Holding


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