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Bei der Personalbeschaffung braucht der Einkauf die Gesamtverantwortung

Werkverträge und AÜG in der Personalbeschaffung
Bei der Personalbeschaffung braucht der Einkauf die Gesamtverantwortung

Bei der Personalbeschaffung braucht der Einkauf die Gesamtverantwortung
Personalbeschaffung: Um externes Personal regelkonform einzusetzen, bedarf es einer abteilungsübergreifenden Kontrollinstanz: der Einkauf braucht die Gesamtverantwortung. (Bild: nd3000/Fotolia)
Die aktuelle Arbeitnehmerüberlassungsgesetz-Reform (AÜG) greift mit ihren rechtlichen Vorgaben tief in die Betriebsabläufe von Unternehmen ein. Konkret hat sie dazu geführt, dass das Wie und das Wer von Personalbeschaffungsprozessen neu justiert wird. Aber wer die neuen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Risiken sinnvoll compliance-konform managen will, braucht erst einmal eine fähige Koordinationsinstanz.

Weiterführende Informationen zum Thema Personalbeschaffung, zum Beispiel wie ein Compliance Prozess für den regelkonformen Einsatz von Fremdpersonal aussehen kann, erhalten Sie über diesen Link: www.hays.de


Das neue Arbeitsrecht

Offene Fragen

  • Gibt es noch Möglichkeiten, eine Zeitarbeitskraft länger als 18 Monate zu beschäftigen?
  • Was bedeutet der Wegfall der Fallschirmlösung?
  • Worauf ist künftig bei der Vertragsgestaltung zu achten?
  • Welche Arbeiten können über einen Werkvertrag erbracht werden?
  • Wer legt Arbeitszeit und -ort für beauftragte Freelancer fest?

Diese und ähnliche Fragen wollen geklärt sein, wenn Sie mit externen Spezialisten arbeiten.


Es ist wichtig, eine Instanz im Unternehmen zu haben, die diesen Prozess führt.“
Roger Banacki


Matthias Kossin,
Teamleiter Compliant Sourcing,
Hays

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