Startseite » Einkauf »

Das ist im Einkauf jetzt zu tun!

Studie zum Lieferkettengesetz
Das ist im Einkauf jetzt zu tun!

Einkauf wird lokaler, komplexer, teurer, aber auch nachhaltiger. So schätzen Beschaffungsprofis die Auswirkungen des Lieferkettengesetzes auf den Einkauf ein. Das zeigt eine Studie der Einkaufsberatung amc Group und der CBS International Business School. Was das für den Einkauf bedeutet, erklärt die Studienleiterin exklusiv in Beschaffung aktuell.

Den Einfluss des Lieferkettengesetzes auf den Einkauf und die Nachhaltigkeit von Unternehmen hat die Bonner amc Group gemeinsam mit der CBS International Business School untersucht. Die Umfrage unter 162 Einkäufern und Einkäuferinnen, Führungskräften und Logistikexperten belegt:

  • Das Lieferkettengesetz wird die verschiedenen Funktionsprozesse des Einkaufs im Risiko-, Lieferanten-, Warengruppen- und Performance-Management verändern.
  • Auf die Nachhaltigkeit von Lieferketten wird sich das Gesetz positiv auswirken.

Wie wichtig eine solche Untersuchung zum jetzigen Zeitpunkt ist, erläutert CBS-Präsidentin Prof. Dr. Lisa Fröhlich: „Die Studie erlaubt eine fundierte Auseinandersetzung mit den Herausforderungen, denen sich der strategische Einkauf im Kontext der Etablierung transparenter, nachhaltiger globaler Lieferketten stellen muss. Bisher fehlte eine solche empirische Evidenz, auf deren Basis man den Erfolg nachhaltiger Maßnahmen im Einkauf deutlich besser auf ihr Erfolgspotenzial hin einschätzen kann.“

Die Befragung zeigt, wie polarisierend das Thema in Verbindung mit einer fairen Wertschöpfung ist. Nachhaltigkeit wird zu einem Bestandteil von Unternehmensstrategien werden. Eine Ausrichtung, die in den Unternehmenszielen und Werten, den Lieferantenverträgen und in Compliance-Vorschriften fest verankert ist, verdeutlicht, wie der Wandel zu einer fairen Wertschöpfung voranschreitet.

Die richtigen Maßnahmen

Nachfolgend beschäftigen wir uns mit den Verpflichtungen, die sich für den Einkauf aus den relevanten Gesetzespassagen des Lieferkettengesetzes ableiten lassen. In der kommenden Ausgabe von Beschaffung aktuell (Teil 2) betrachten wir die Auswirkungen des Lieferkettengesetzes auf die Beschaffungsstrategie sowie die einzelnen Funktionen im Einkauf.

Risikomanagement (§ 4 Absatz 1)

Das Risikomanagement muss mit dem Lieferkettengesetz um nachhaltige Kennzahlen erweitert und kontrolliert werden. Als KPI kommen infrage:

  • Mitarbeiterbelange/Arbeitssicherheit: Unfallzahlen, Krankheits- und Fluktuationsquoten, Altersstruktur, Frauenanteil, Gleichstellung, Weiterbildungsmöglichkeiten.
  • Ökologischer Fußabdruck: Wasser- und Energieverbrauch, Abfallproduktion, Recyclingquote, Treibhausemissionen, CO2-Einsparungen.

Risikomanagement braucht Kapazität und Know-how, insbesondere jetzt, wo die Verantwortung steigt und neue Aufgabenfelder hinzukommen. Das Gebot der Stunde sind Schulungen und der Ausbau der personellen Kapazitäten im Risikomanagement. Klar ist: Ohne Investitionen wird es nicht funktionieren, das belegen auch die Umfrageergebnisse. Die befragten Einkäufer und Einkäuferinnen erwarten dies, um ihre neuen Aufgaben und Verantwortlichkeiten gut erfüllen zu können.

Zuständigkeit (§ 4 Absatz 3)

Das Lieferkettengesetz verlangt die Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit. Diese Position lässt sich gut mit der Position eines Nachhaltigkeitsbeauftragten kombinieren und erhält im Risikomanagement eine große Bedeutung. Die Rahmenbedingungen (Verträge, Compliance-Regelungen) und die unternehmensübergreifende Verantwortung finden ihren Platz hingegen im Performancemanagement bzw. in den übergreifenden Service-Funktionen des Einkaufs.

Risikoanalyse (§ 5)

Für ein detailliertes Lieferketten-Monitoring reicht das klassische Lieferantenmanagement nicht aus. Deshalb ist die Risikoanalyse der entscheidende Prozess für das Lieferkettengesetz. Die Risikoanalyse überprüft Herkunft, Fertigungswege und Rohstoffe von Materialien. Hierbei helfen auf Compliance-, Risiko- und Nachhaltigkeitsüberwachung spezialisierte Plattformen sowie interne Datenbanken. Teilweise lassen sich die externen Risiko- und Nachhaltigkeits-Dashboards in die eigene Systemlandschaft integrieren und der Einkauf spart sich den Sprung zwischen den Anwendungen.

Grundsatzerklärung (§ 6)

Bei der Verabschiedung einer Grundsatzerklärung ist die Positionierung zur Nachhaltigkeit relevant. Wichtig ist, dass der Vorstand die Verantwortung für seine Lieferketten übernimmt. Die nachhaltige Unternehmensausrichtung transparent darzulegen gilt als präventives Vorgehen. Dies ist insofern entscheidend, da das Gesetz eine Bemühungspflicht zur Sorgfalt voraussetzt. Hinzu kommt eine Lieferkettenanalyse, die im jährlich verpflichtenden Nachhaltigkeitsbericht dargelegt wird.

Präventionsmaßnahmen (§ 6 Absatz 1, 3 und 4)

Die Grundsatzerklärung und die damit verbundenen Kontrollmaßnahmen gelten als interne Präventionsmaßnahme und gegenüber unmittelbaren Zulieferern. Als Präventionsmaßnahmen gelten weiterhin jährliche Audits, eine Lieferantendatenbank, die Nachhaltigkeitskennzahlen und Zertifikate dokumentiert, individuelle Nachweise zum Ausschluss von Menschenrechts- und Umweltrisiken (im Idealfall kombiniert mit Daten aus Multi-Stakeholder-Initiativen) sowie die Entwicklung eines unternehmenseigenen Nachhaltigkeitsstandards.

Abhilfemaßnahmen (§ 7 Absatz 1–3)

Funktioniert die Prävention nicht, verpflichtet das Lieferkettengesetz Unternehmen, umgehend Abhilfe zu schaffen. Dazu gehört die Überprüfung der Präventionsmaßnahmen, der Grundsatzerklärung, des Code of Conduct und des Lieferanten. Letzteres mit den klassischen Instrumenten der Lieferantenentwicklung, weitergehenden Zertifizierungen, einer Grundsatzerklärung des Lieferanten oder – wenn nichts hilft – dem Austausch durch einen gesetzeskonformen Zulieferer.

Beschwerdeverfahren (§ 8)

Die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens gilt als maßgebliche Voraussetzung im Lieferkettengesetz. Das Verfahren wird damit zum festen Bestandteil der Risikoanalyse. Eine Hilfestellung zur Einrichtung bietet der Leitfaden zur Einführung von Beschwerdemechanismen des Nationalen Aktionsplans NAP aus dem Jahr 2018.

Mittelbare Zulieferer

Die Umsetzung der Sorgfaltspflicht in Bezug auf die Risiken bei mittelbaren Zulieferern braucht eine an Nachhaltigkeit ausgerichtete Beschaffungsstrategie. Hierzu gehört eine Wesentlichkeitsanalyse der relevanten Warengruppen (- siehe hierzu Teil 2 in der kommenden Ausgabe), über die Sie die für Ihr Unternehmen wesentlichen Themen identifizieren und nachhaltige Beschaffungsziele und Ihre Einkaufsstrategie ableiten.

Die im Lieferkettengesetz definierte Sorgfaltspflicht bedeutet, dass Unternehmen sich proaktiv mit den Auswirkungen ihrer Tätigkeiten entlang der Lieferkette auseinandersetzen müssen. Nachhaltige Beschaffung gibt es jedoch nicht umsonst. Das zeigen auch die Einschätzungen unserer Studienteilnehmer. Nachhaltige Beschaffung ist mit Investitionen verbunden: in Mitarbeiter, in Schulungen, in Tools und an der ein oder anderen Stelle in höhere Materialkosten. „Der Erlass des Lieferkettengesetzes sollte nicht als Kostentreiber für den Einkauf verstanden werden, und damit das Gesamtunternehmen, sondern als eine durchaus vertretbare Investition in die Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens“, kommentiert Lisa Fröhlich den wichtigen Aspekt eines nachhaltigen Kostenmanagements.

Sie sieht das Lieferkettengesetz „als große Chance für Europa und Deutschland, sich positiv am Weltmarkt zu präsentieren.“


Bild: amc

Die Autorin: Isabelle Groß

Leiterin der Studie, Nachhaltigkeits- und Einkaufsexpertin,
amc-group


Die Umfrageergebnisse

1. Mit dem Gesetz vertraut: Über die Hälfte (58 %) der befragten Einkäufer, Einkäuferinnen und Logistik-Experten bestätigt, dass sie sich mit dem Lieferkettengesetz gut auskennen.

2. Mehrheit erachtet Gesetz für wichtig: 84 Prozent von ihnen halten das Lieferkettengesetz für ein wichtiges Instrument für nachhaltiges Wirtschaften.

3. Vertragsanpassungen notwendig: Mit fast 86 Prozent ist die überwiegende Mehrheit der Studienteilnehmenden überzeugt, dass Verträge um Nachhaltigkeitsklauseln erweitert werden müssen.

4. Komplexität nimmt zu: 90 Prozent der Teilnehmenden bestätigen, dass Lieferantenbewertungen durch nachhaltige Kriterien wie Menschenrechtsbeeinträchtigungen und Umweltaspekte ergänzt werden. 85,8 Prozent glauben, dass die Klassifizierung von Lieferanten überarbeitet werden wird. Deutlich über die Hälfte (67,9 %) ist der Meinung, dass Standards wie ISO-Zertifizierungen durch das Lieferkettengesetz an Bedeutung gewinnen.

5. Schulungen und Risikomanagement: Die überwiegende Mehrheit (90 %) hält Schulungen zu Nachhaltigkeit und neuen Compliance-Vorschriften für notwendig. Fast genauso viele (87,5 %) sprechen sich für den Einsatz digitaler Lösungen im Risikomanagement aus. Über 90 Prozent erwarten eine stärkere Compliance-Überwachung. 83 Prozent sind überzeugt, dass Risikomanagement weiter an Bedeutung gewinnen wird.

6. Neue Einkaufsstrategien, höhere Preise: Dass es zu Strategieanpassungen kommen wird, glauben 77,8 Prozent der Befragten. 84 Prozent rechnen mit einer neuen Bewertung von Warengruppen. Eine große Mehrheit (80 %) erwartet Preissteigerungen.

7. Einkauf wird lokaler und nachhaltiger: Über 70 Prozent glauben, dass durch das Lieferkettengesetz lokale Lieferanten bevorzugt werden und Local Sourcing als Einkaufsstrategie befördert wird. Noch mehr (87,7 %) sind der Meinung, dass künftig nachhaltige Produkte in Ausschreibungsprozessen bevorzugt werden. Dass all dies positive Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft hat, bestätigen 84 Prozent der Befragten. 89 Prozent sehen das Lieferkettengesetz als wichtigen Treiber für ein nachhaltiges Lieferantenmanagement.

Unsere Webinar-Empfehlung
Aktuelles Heft
Titelbild Beschaffung aktuell 4
Ausgabe
4.2024
PRINT
ABO

Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de