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„Mehrwerte erzielen“

Nachhaltigkeit und Sorgfaltspflicht
„Mehrwerte erzielen“

„Mehrwerte erzielen“
Bild: Ortis/stock.adobe.com
Einige Länder haben bereits Gesetze zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht realisiert. In Deutschland wird noch diskutiert. Im Interview erklärt Bettina Grabmayr von EcoVadis, warum solche Gesetze und Initiativen auch zu einem Mehrwert für Unternehmen führen.

Beschaffung aktuell: Frau Grabmayr, Sie arbeiten im internationalen Kontext und verfolgen die regulatorischen Entwicklungen zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten weltweit. Welche Entwicklungen sehen Sie aktuell?

Bettina Grabmayr: Bereits seit einigen Jahren wächst die Zahl und der Umfang zu CSR- und ESG-Gesetzen weltweit. In Frankreich, UK und den Niederlanden sind bereits Gesetze zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht und zur Vermeidung von moderner Sklaverei und Kinderarbeit sowie entsprechende Berichtspflichten in Kraft. Das Thema ist jedoch nur ein Aspekt der Nachhaltigkeitsagenda. Im Zusammenhang mit dem EU-Green-Deal wurde ein europäisches Klimagesetz vorgeschlagen und es sind weitere Initiativen zu erwarten.

In Deutschland wird über ein Gesetz zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht diskutiert. Was bedeutet das für Unternehmen?

Die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von Unternehmen sind ein Bestandteil der UN-Leitprinzipien. Sie beziehen sich auf die Auswirkungen der unternehmerischen Tätigkeiten auf Menschenrechte und damit verknüpft auf Zivilgesellschaften. Das heißt konkreter, dass Unternehmen das Thema strukturiert einbinden, ihre Auswirkungen – positiv wie negativ – erfassen, Gegenmaßnahmen ergreifen, um negative Auswirkungen zu reduzieren und transparente Beschwerdeverfahren ermöglichen sollen.

Was können wir aus den Entwicklungen in anderen Ländern lernen? Haben sich die Gesetze als Chance oder Nachteil für Unternehmen erwiesen?

Ein Gegenargument in Frankreich war vor 2017, dass das Gesetz einen Wettbewerbsnachteil für lokale Unternehmen bedeuten würde. Tatsächlich stellt heute ein Großteil der Unternehmen fest, dass es ein Vorteil ist, weil sie zum Beispiel den Erwartungen von Stakeholdern nach mehr Transparenz bereits nachkommen können. Unabhängig von Regularien sehen wir aktuell weltweit, dass Unternehmen, die sich für Nachhaltigkeit engagieren – und investieren – messbare Wettbewerbsvorteile und Mehrwerte erzielen.

Aktuell wissen Unternehmen noch kaum, was ein Gesetz konkret bedeuten würde – was können Sie diesen Unternehmen sagen?

Es gibt – auch für das Lieferkettengesetz – bereits konkrete Due-Diligence-Empfehlungen dazu, wie Unternehmen die Anforderungen erfüllen können und welche Maßnahmen erforderlich sind. Viele deutsche Unternehmen haben bereits Nachhaltigkeits- und auch nachhaltige Beschaffungsprogramme implementiert. Das gilt auch für Brancheninitiativen, die nachhaltige Beschaffung bereits vorantreiben, wie zum Beispiel „Together for Sustainability“ in der chemischen Industrie, die seit der Gründung 2011 von sechs auf 29 Mitgliedsunternehmen gewachsen ist. Diese Initiativen zeigen, dass es in vielen Unternehmen bereits fundierte Erfahrungswerte, robuste Prozesse, wirksame Maßnahmen und Tools, sowie Best Practices zu Nachhaltigkeit und Standards zu umwelt- und menschenrechtsbezogenen Sorgfaltspflichten gibt. Unternehmen, die hier noch am Anfang stehen, können und sollten sich Best Practices einholen und ihre Risiken und Auswirkungen analysieren, um darauf basierend wirksame Maßnahmen aufzusetzen.

Wie unterstützt EcoVadis bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten?

Menschenrechte sind ein grundlegendes Thema in der EcoVadis-Methodik. Unsere langjährige Erfahrung mit Sorgfaltspflichten und unsere Nachhaltigkeits-Intelligence bieten Unternehmen praktikable und kollaborative Lösungen. Dabei unterstützen unsere Experten und Tools von der Risikokartierung, der Nachhaltigkeitsbewertung bis hin zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung in globalen Lieferketten.


 

Bettina Grabmayr

… ist Head of Institutional Relations bei EcoVadis, derzeit mit Sitz in Brüssel, Belgien. Sie ist verantwortlich für die Einbindung von Stakeholdern, die öffentliche Politik und die Anpassung der EcoVadis-Rating-Methodik an neue Nachhaltigkeitstrends und Best Practices. Bettina hat einen Abschluss in Jura von der Pariser Sorbonne Universität.

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