Für die produktneutrale Ausschreibung von Monitoren und Desktop-PCs liegen neue Leitfäden vor. Das teilt der Digitalverband Bitkom mit, der die Leitfäden zusammen mit öffentlichen Auftraggebern umgesetzt hat. Hintergrund ist, dass die öffentliche Hand beim IT-Einkauf eine Reihe von rechtlichen Vorgaben beachten muss; sie dürfen zum Beispiel keine Hersteller- oder Produktnamen nennen. Die Leitfäden stellen technische Kriterien und Anforderungen zur Verfügung, mit denen IT-Geräte objektiv beschrieben werden können. So finden sich etwa Kriterien zu technischer Ausstattung, Schnittstellen, Betriebssystem, Leistungsfähigkeit und sozialer Nachhaltigkeit, aber auch zur Leistungsmessung und IT-Sicherheit. (sd)
Download unter www.itk-beschaffung.de
Leitfäden Leistungsbeschreibung von Monitoren und PC
Praxishilfen für IT-Einkauf
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