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Neue Gesetze 2020

Für den Einkauf relevante Gesetzesänderungen in 2020, Teil 2
Neue Rechtsprechung in 2020

Neue Rechtsprechung in 2020
Changes coming in 2020. Bild: Zerbor/stock.adobe.com
Im neuen Jahr gibt es eine Reihe von neuen Regelungen, die die Bereiche Fuhrparkmanagement, Business Travel, Vertragsmanagement und Personaleinsatz betreffen. Zudem hat der Gesetzgeber noch ein Vorhaben in der Schublade, das er – den Fortbestand der Regierungskoalition vorausgesetzt – im 2020 angehen will: ein Über- und Ausblick.

Von der Fuhrparkleitung werden im neuen Jahr vermehrt Anforderungen nach Winterreifen kommen: Zur Vorbereitung auf die Wintersaison 2020/2021 brauchen Lkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen ab dem 1. Juli 2020 nicht nur auf den Antriebsachsen, sondern auch auf den Lenkachsen wintertaugliche Bereifung.

Die Anschaffung von Elektrofahrzeugen wird 2020 durch eine stärkere steuerliche Förderung attraktiver. Unternehmen können für rein elektrisch betriebene Lieferfahrzeuge eine Sonderabschreibung vornehmen. Zudem wurden die Steuervergünstigungen bei der Privatnutzung von elektrischen oder hybriden Firmenwagen verlängert. Das Jahressteuergesetz 2020 weist noch weitere Maßnahmen zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität auf, etwa eine neue Pauschalbesteuerung bei Jobtickets, ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale.

Travelmanagement

Weitere steuerliche Änderungen im Sinne des Klimaschutzes stellen das Absenken des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf sieben Prozent bei Bahntickets sowie die Anhebung der Pendlerpauschale ab 2021 um 5 Cent auf 35 Cent pro Kilometer dar.

Das Luftverkehrsteuergesetz, ebenfalls Teil des Klimapakets der Bundesregierung, sorgt ab dem ersten April 2020 für einen deutlichen Anstieg der Flugpreise. Für Flüge in Deutschland und zu Zielen in Europa steigt der Steuersatz von 7,38 Euro auf 13,03 Euro. Für außereuropäische Flüge bis zu etwa 6000 Kilometern Entfernung müssen Fluggesellschaften künftig pro Ticket 33,01 Euro an den Fiskus abführen, mithin ein Aufschlag von über zehn Euro. Tickets für längere Interkontinentalflüge sollen künftig 18 Euro mehr und somit 59,43 Euro Steuer kosten.

Vertragsmanagement

Die von der Internationalen Handelskammer (ICC) herausgegebenen Lieferbedingungen haben in diesem Jahr eine Neufassung erfahren: Aus den Incoterms 2010 wurden die Incoterms 2020. Die Klauseln basieren auf Grundsätzen, die eine ICC-Kommission im Namen von 200 Staaten aushandelt und festlegt. Wer weltweit einkauft, kann auf die Klauseln zurückgreifen und damit Rechtssicherheit und Akzeptanz beim Vertragspartner erzielen.

Die modernisierte Version bringt inhaltlich wenig Neues, ist allerdings anwenderfreundlicher durch eine umfangreiche Einführung sowie erläuternde Kommentare vor jeder Klausel. Die Anordnung folgt nun dem chronologischen Ablauf einer Verkaufstransaktion und macht das Verständnis und das Handling der einzelnen Regelungen einfacher.

Die neue Klausel DPU (delivered at place unloaded) ersetzt die Klausel DAT (delivered at terminal), meint aber dasselbe: Der Verkäufer/Frachtführer hat für die Entladung zu sorgen. Wie vorher auch sollte der Verlader im Lkw-Verkehr möglichst keinen Gebrauch von DPU machen, da dies im Verhältnis zum Frachtführer zu Mehrkosten führt. Für ihn empfiehlt sich die unverändert gebliebene Klausel DAP (delivered at place).

Transportmanagement

Seit 1. Januar 2020 gelten für den Transport der allgegenwärtigen Lithiumbatterien strengere Dokumentationspflichten. Um sicherzustellen, dass nur geprüfte Batterien in Umlauf kommen, müssen Hersteller, Händler und Versender von Lithiumbatterien den sogenannten UN-38.3-Report entlang der gesamten Lieferkette zur Verfügung stellen. In diesem Prüfbericht sind alle Tests aufgeführt, die eine Batterie pflichtgemäß durchlaufen hat. Die Pflicht betrifft alle Arten von Lithiumbatterien, von der Knopfzelle fürs Handy bis zum großen Akku für Elektrofahrzeuge. Beim Einkauf der Batterien ist dementsprechend der Lieferant vertraglich zu verpflichten, den UN-38.3-Prüfbericht von Anfang an mitzuliefern.

Ein neues Transportmittel wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2020 einen zeitgemäßen Rechtsrahmen erhalten: die Drohne. Zwar gilt EU-weit bereits seit 2018 die neue EASA-Grundverordnung, seit 2019 ergänzt um die Vorschriften für unbemannte Flugsysteme. Doch die Bundesregierung muss die nationalen Verordnungen noch anpassen. Es wird dann streng nach Risikoklassen unterschieden, mit jeweils unterschiedlichen Voraussetzungen für den erlaubten Betrieb. Der rechtssichere gewerbliche Einsatz wird damit einfacher.

Personaleinsatz

Auch 2020 steht der Fachkräftemangel auf dem Arbeitsmarkt im Fokus. Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll ab 1. März 2020 dafür sorgen, dass qualifiziertes Personal aus Nicht-EU-Ländern leichter eingestellt werden kann. Bisher schon durften sich Akademiker aus Drittstaaten zum Zwecke der Erwerbstätigkeit in Deutschland aufhalten. Das gilt nun auch für Personen mit im Ausland abgeschlossener, mindestens zweijähriger Berufsausbildung. Voraussetzung: Die im Ausland erworbene Qualifikation muss einer deutschen Ausbildung gleichwertig sein. Sogar der Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche sowie zu Ausbildungszwecken ist dann möglich.

Für die allerorts gebrauchten IT-Fachkräfte gilt eine Sonderregelung: Sie dürfen auch ohne Abschluss kommen, wenn sie eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung nachweisen – und gute Deutschkenntnisse.

Bereits zum 1. Januar 2020 ist ein anderes Gesetz in Kraft getreten, das die sogenannte Beschäftigungsduldung ermöglicht. Arbeitgeber, die geduldete abgelehnte Asylbewerber in einem Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis haben, können unter bestimmten Voraussetzungen deren Aufenthaltsstatus absichern; langfristig ist die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis möglich.

In Sachen Mindestlohn gibt es zwei Neuerungen: Der Stundensatz steigt von 9,19 Euro auf 9,35 Euro brutto und – ganz neu: Auch Auszubildende erhalten nunmehr eine Mindestvergütung, die für das erste Lehrjahr 515 Euro beträgt.

In diesem Zusammenhang steht auch das Paketboten-Schutzgesetz. Es führt für die Paketbranche (Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen) eine Nachunternehmerhaftung für Sozialabgaben ein. Das Versandunternehmen muss die Sozialbeiträge für säumige Subunternehmer nachzahlen, kann sich aber mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung schützen.


Ausblick 2020

Lieferkettengesetz

Neben dem Klimaschutz wird im neuen Jahr auch das Thema Compliance, Anti-Korruption, Transparenz und Corporate Social Responsibility eine große Rolle spielen. Die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nach dem Nationalen Aktionsplan Menschenrechte (NAP) soll 2020 kritisch geprüft werden. Ist das Ergebnis nicht zufriedenstellend, beabsichtigt die Bundesregierung ein Lieferkettengesetz, das die Unternehmen gesetzlich zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz verpflichtet.


Ausblick 2020

EU-Mobilitätspaket

Nach jahrelangen Verhandlungen und mehrmaligem Scheitern konnten sich die Unterhändler von EU-Parlament und Mitgliedsstaaten nun doch auf ein Mobilitätspaket einigen, das die Arbeitsbedingungen von Lkw-Fahrern sowie den Wettbewerb beim Straßentransport fairer machen soll. Ob die Einigung bei Lenk- und Ruhezeiten, Kabotage und Entsendung von Fahrern von Parlament und Ministerrat abgesegnet wird, wird sich 2020 zeigen.


Anja Falkenstein, Rechtsanwältin, Karlsruhe

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