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Potenziale des 3D-Drucks rechtssicher heben

Rechtsfragen beim Umgang mit additiver Fertigungstechnik
Potenziale des 3D-Drucks rechtssicher heben

Die Industrie entdeckt immer mehr sinnvolle Anwendungsfelder, die Juristen entdecken jedoch auch immer mehr offene Rechtsfragen beim Einsatz des 3D-Drucks. Beschaffung und Logistik können das Verfahren und die Druckerzeugnisse mit Nutzen einsetzen, wenn sie gewisse Verhaltensregeln beachten.

Vor einigen Jahren gab es einen regelrechten Hype um den 3D-Druck. Produktionsbetriebe dachten fieberhaft über neue Produkte im Angebot nach, Einkäufer über geänderte Beschaffungsprozesse und Logistiker über die konkreten Veränderungen in der Lieferkette. Mittlerweile haben sich die Möglichkeiten der additiven Fertigung so konkretisiert, dass sich alle einig sind: Ob im Ersatzteilwesen, der Prototypentwicklung oder bei kundenspezifischen Wünschen – es gibt äußerst sinnvolle Einsatzgebiete für dreidimensionale Produkte aus dem Drucker, aus denen sich neue Impulse, ja sogar neue Geschäftsmodelle, ergeben können. „Wir sehen aktuell einen Aufbruch in der Industrie – getrieben vom Ehrgeiz, an den großen Möglichkeiten dieser Technologie partizipieren zu wollen –, sich mit dem Thema aktiv und mit Nachdruck zu beschäftigen“, so die Einschätzung von Oliver Bendig, Berater bei Barkawi in München, einer auf Supply Chain-Management spezialisierten Unternehmensberatung. „Wir sind überzeugt, dass wir in den nächsten Monaten und Jahren endlich einen Durchbruch des 3D-Drucks erleben werden und treffen mit unseren Kunden die entsprechenden Vorbereitungen.“

Rechtsgrundlagen

Doch auch die Juristen waren nicht untätig. Sie haben die rechtlichen Stolpersteine rund um das neue Verfahren vor allem in den Bereichen Produkthaftung, Datenschutz und Schutz des geistigen Eigentums ausgemacht. „Die meisten Rechtsfragen im Kontext des 3D-Drucks lassen sich anhand der bestehenden Gesetze lösen, es bedarf keiner neuen Regelungen oder gar eines 3D-Druck-Gesetzes“, erläutert Marco Müller-ter Jung, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht im Kölner Büro der Wirtschaftskanzlei DWF. „Herausfordernd ist jedoch die enorme Komplexität der Liefer- und Leistungsbeziehungen der Beteiligten, wie etwa Pulverlieferant, Konstrukteur, Übersetzer der CAD-Datei, Anlagenhersteller, Druck-Dienstleister und Auftraggeber sowie die spezifischen technischen Verfahrensabläufe, etwa die Konvertierung von Daten während der Produktionsschritte.“

Schutz des geistigen Eigentums

Aber der Reihe nach: Das 3D-Druckverfahren basiert auf einer sogenannten Computer-Aided-Design-Datei (CAD-Datei). Diese enthält alle technischen Informationen, die für den Druck eines bestimmten Produktes notwendig sind. Durch diese Programmdatei gesteuert, trägt der Drucker Schicht für Schicht ein bestimmtes Material auf einen Träger auf, bis das dreidimensionale Objekt fertig ist. CAD-Dateien stellen somit eigenständige Wirtschaftsgüter dar, deren Urheber unter dem Schutz des Gesetzes stehen. Beim Download von CAD-Dateien ist besondere Vorsicht geboten, aber auch beim herkömmlichen Erwerb von Dateien sowie von 3D-Druckerzeugnissen. „Insbesondere auf der Beschaffungsseite müssen alle erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte eingeholt werden, derer es für die Nutzung, Verarbeitung oder den Vertrieb des beschafften Produkts bedarf“, sagt Anwalt Müller-ter Jung, der auch stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses „Rechtliche Aspekte der additiven Fertigung“ beim VDI ist. „Innerhalb der Vertragsketten besteht oft ein Delta bezüglich der Lizenzrechteeinräumung, das zulasten des beschaffenden Unternehmens geht – oftmals verbunden mit hohen Zusatzkosten, wenn nachverhandelt werden muss.“

Datensicherheit und Datenschutz

Jede CAD-Datei muss bei der Übertragung und auch im Speicher des Erwerbers, zum Beispiel in einer Daten-Cloud, vor Manipulationen von außen geschützt sein. Denn Veränderungen an dem Druckprogramm gefährden nicht nur die Sicherheit des Produktes, sondern können sogar gezielte Sabotage ermöglichen. Die Sicherheit der eigenen Server muss jedes Unternehmen selbst gewährleisten. In der Cloud haftet der Plattformanbieter für Datenverlust und Datensicherheit – allerdings nur, wenn dies vertraglich vereinbart ist. „Da der gesamte Produktionsprozess digitalisiert ablaufen kann, erlangt der Schutz vor Manipulation und Datendiebstahl besondere Bedeutung“, warnt Rechtsexperte Müller-ter Jung. „IT-Sicherheit und Datensicherheit werden aber nach wie vor von zahlreichen Unternehmen, insbesondere im Mittelstand, unterschätzt.“

Die Vorzüge des Druckverfahrens sind einfach zu verlockend, etwa bei der Ersatzteilbeschaffung. Der 3D-Druck ermöglicht es, kleinste Produktionsmengen in kürzester Zeit zu erstellen. Von Beschaffungsseite muss dann nur noch eine minimale Bevorratung von Ersatzteilen sichergestellt werden, bei Bedarf kann jederzeit (selbst oder durch Dritte) nachproduziert werden. „Das hat den Vorteil, dass die Kapitalbindung sinkt und die Läger wieder Kapazitäten frei bekommen, aber auch Materialermüdung weitgehend vermieden werden kann“, schwärmt Unternehmensberater Bendig.

Für die Beschaffungsseite ist nicht nur der Einkauf von additiv gefertigten Produkten interessant. Kann das Unternehmen selbst dreidimensional drucken, bietet es sich auch an, die letzte Fertigungsstufe, die genau auf die Kundenanforderungen abgestimmt ist, selbst durchzuführen. „Massenpersonalisierung“ nennt das Sandro Hofer, Sprecher des Transportunternehmens Panalpina in Deutschland, und ergänzt: „Der Mehrwert für den Kunden – egal ob Konsument oder Unternehmen – wird am Ende der Lieferkette generiert.“ Experte Bendig bestätigt: „Den größten Nutzen sehen wir in dieser Kombination mit klassischen Herstellungsverfahren.“

Für den Einkauf bedeute dies, dass man sich immer mehr auf die Beschaffung von Rohlingen konzentrieren und die letzte Wertschöpfungsstufe möglichst nah am Kunden vollziehen müsse.

Produkthaftung

Doch wie bei der herkömmlichen Produktion von Waren kann auch bei der additiven Fertigung etwas schiefgehen. Das Material wird nicht richtig aufgetragen, die Programm-Datei enthält einen winzigen Fehler und es entsteht ein mangelhaftes Produkt. Der Käufer eines 3D-Druckerzeugnisses hat dann nach regulärem Kaufrecht einen Anspruch gegen den Lieferanten auf Lieferung einer mangelfreien Ware. Entstehen durch das fehlerhafte Produkt Schäden beim einsetzenden Betrieb oder beim Endkunden, kommt das Produkthaftungsgesetz ins Spiel und verpflichtet den Hersteller zum Schadensersatz. Existieren mehrere Hersteller für ein Produkt – etwa CAD-Programmierer und Lohndrucker oder Rohling-Lieferant und „Veredler“ –, muss der Produktmangel genau geortet werden, vor Gericht notfalls mittels aufwendiger Sachverständigengutachten. Dem Einkäufer ist zu raten, besonders auf die vertraglichen Regelungen zur geschuldeten Qualität und zur Beschaffung des richtigen Materials samt sachgerechter Lagerung zu achten. „Das Problem wird unseres Erachtens aber immer obsoleter, da schon heute die Qualität von gedruckten Teilen teilweise die Qualität traditionell hergestellter Teile übersteigt“, sagt Unternehmensberater Bendig.

Wie muss sich nun die Logistik auf die neue digitale Druck-Welt einstellen? Der schweizerische Logistikanbieter Panalpina kooperiert einstweilen mit Shapeways, dem Betreiber einer großen Herstellerplattform für digitale Fertigungsverfahren. „Eine weltweite Community nutzt die Plattform, um mithilfe von 3D-Druck tagtäglich Tausende neuer Produkte zu realisieren“, sagt Panalpina-Sprecher Hofer. „Wir unterstützen Shapeways bei den letzten Schritten im Fertigungsprozess inklusive Auslieferung an den Endkunden.“ Hier haben Anbieter, Kunden und Transportunternehmen die Zeichen der Zeit erkannt.


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Insbesondere auf der Beschaffungsseite müssen alle erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte eingeholt werden, derer es für die Nutzung, Verarbeitung oder den Vertrieb des beschafften Produkts bedarf.“RA Marco Müller-ter Jung


Den größten Nutzen sehen wir in der Kombination mit klassischen Herstellungsverfahren.“ Oliver Bendig, Barkawi


Anja Falkenstein, Rechtsanwältin, Karlsruhe

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