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Die Zeit drängt! „Kapital wird teurer für nicht nachhaltige Unternehmen“

Vorbereitung auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Die Zeit drängt! „Kapital wird teurer für nicht nachhaltige Unternehmen“

Die Zeit drängt! „Kapital wird teurer für nicht nachhaltige Unternehmen“
Heiko Schwarz, CEO bei Riskmethods, über die Wichtigkeit jetzt konsequent das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz umzusetzen.Bild: Riskmethods
In Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern müssen spätestens zum 1. Januar 2023 ein komplexes Maßnahmenbündel in Sachen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zünden. Das sind laut Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) rund 900. Für Viele bedeutet das zugleich den Einstieg in ein systematisches Risikomanagement. Aber: So manchem läuft die Zeit davon. Und nach dem Prinzip „Politik der kleinen Schritte“ wird nicht selten auf Insellösungen gesetzt. Man könne ja nachlegen, heißt es. Warum Inseln aber nur für den Urlaub eine schöne Alternative sind, sagt Heiko Schwarz, CEO bei Riskmethods, im Interview mit Sabine Ursel.

Beschaffung aktuell: Herr Schwarz, wir wissen ja mittlerweile, dass sich in Sachen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz die Einkaufsverantwortlichen den Schuh anziehen müssen. Vielen ist aber noch immer nicht klar, wie sie die Anforderungen des Gesetzes bis Ende Dezember stemmen können. Geht das überhaupt ohne adäquate Software?

Heiko Schwarz: Nein, keine Chance. Das Gesetz sieht ja keine Limitierung des Anwendungsbereichs vor, etwa die 100 wichtigsten Lieferanten. Um Konformität zu erzielen, muss man mindestens alle unmittelbaren Lieferanten auf Anforderungen bzw. Faktoren analysieren, das sind eigener Einfluss, Gefahrenpotenzial, eigene Verursachung oder Verursachung durch Lieferanten. Wie soll das ohne Automatisierung, geschweige denn ohne kontinuierliche Updates gehen? Die Wertschöpfung erfolgt ja durch das erfolgreiche Management der Nachhaltigkeit und Ethikstandards in der Lieferkette, nicht durch das Monitoring allein. Im Einkauf und Lieferantenmanagement liegen die entscheidenden Hebel, und dafür gilt es geeignete Software-Unterstützung einzusetzen.

Das leuchtet ein. Aber warum setzen viele Unternehmen und auch Einkaufsorganisationen auf Insellösungen? Wie muss eine Software generell beschaffen sein, damit möglichst viele Risiko- und Compliance-Aspekte auch cross-funktional sichergestellt werden können? Schließlich müssen ja auch entsprechende Rollen im Unternehmen eingebunden werden.

Schwarz: Inseln sind Provisorien. Die halten bekanntlich nur so lange, bis es zum Ernstfall kommt. Wichtig ist, den gesamten Prozess im Blick zu haben: Risiken in der Lieferkette proaktiv identifizieren, Schadensausmaß bewerten, geeignete Maßnahmen ergreifen, Versorgung sichern und überdies Compliance einhalten und die Marke schützen. Wer dafür mehrere Tools – Inseln – einsetzt, generiert isolierte Informationen, die in der Regel nicht belastbar zusammengeführt und analysiert werden können. Das ist kontraproduktiv, insbesondere im Hinblick auf das LkSG. Anwenderfreundlichkeit und pragmatische professionelle Lösungen sind die wesentlichen Erfolgsfaktoren. Alle einzubindenden Mitarbeiter müssen den Prozess leben. Nur dann kann sich der gewünschte Mehrwert entfalten. Ansonsten bleibt das Ganze eine weitere kostspielige und aufwändige Compliance-Übung.

Es reicht also sicher nicht, bei Lieferanten lediglich Informationen zur LkSG-Compliance zu erheben, wie es derzeit noch oft der Fall ist. Wann darf man ehrlicherweise von echten Beiträgen sprechen?

Schwarz: Hier referenziere ich auf den vorherigen Punkt: Die Wertschöpfung erfolgt durch das Managen der Gesetzes-Compliance sowie durch einen ganzheitlichen Ansatz – dem Vermeiden von Lieferunterbrechungen als zusätzlicher Nutzen. Hiermit bekommt der Einkauf bzw. die Supply Chain einen echten Wertehebel, um auf die Effizienz der Lieferkette einzuwirken, den Umsatz des Unternehmens zu sichern, Pönalen und unzufriedene Kunden zu vermeiden, die erreichten Savings zu schützen und natürlich bezüglich des LkSG einen echten Beitrag zu einer besseren Welt zu schaffen.

Wird es 2023 zum großen Aufschrei kommen, weil so manches liefernde Unternehmen nicht mehr für öffentliche Auftraggeber in Frage kommt?

Schwarz: Das kann schneller vorkommen als wir denken. Denn auch Unternehmen, die nicht unter die direkte Anwendung des LkSG fallen, werden sich mit Anfragen konfrontiert sehen, die da lauten: „Seid Ihr LkSG konform?“ Das hat kürzlich ein Einkaufsleiter eines mittelständischen Unternehmens mit wesentlichem Umsatzanteil bei öffentlichen Auftraggebern hören müssen, die bereits jetzt genau diese Fragen in ihre Ausschreibungen einbauen. Wer hier mit „nein“ antworten muss, ist schnell raus – da helfen auch 100 gepflanzte Bäume im Amazonas nicht als Gegenargument.

Auch unabhängig vom Gesetz werden sich Standards etablieren, die sich auf alle Beteiligten im Wirtschaftsgeschehen auswirken. Sollte man warten, bis die Glocken mal wieder läuten?

Schwarz: Nein! Der Markt hat sich geändert. Und er wird noch mehr nachhaltige Produkte, die in einem ethisch vertretbaren Umfeld entstehen, nachfragen. Der Markt wird das regeln. Geld fließt in nachhaltige Unternehmen. Die Nachhaltigkeitsstrategien des systemrelevanten Vermögensverwalters BlackRock und des norwegischen Staatsfonds sind nur die Spitze des Kapital-Eisbergs, der massiven Change bewirken wird. Kapital wird schlichtweg teurer für nicht nachhaltige Unternehmen.

Eigentlich müsste die Geschäftsleitung doch heiß darauf sein, ein ganzheitliches Supply-Chain-Risikomanagement-System mit End-to-end-Monitoring implementieren zu können. Nie war der Zeitpunkt besser für eine holistische Lösung, oder? Ist das eine Frage der Awareness, der Unternehmensgröße oder des Geldes?

Schwarz: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für eine Lösung! Das Gesetz ist verabschiedet. Es gibt zahlreiche Hintergrundinformationen zu den Anforderungen und minimalinvasive Lösungen wie unsere. Wer jetzt ausschließlich die Anforderungen des LkSG als Anlass nimmt, ein Risikomanagement einzuführen, sollte sich zumindest die Option auf einen ganzheitlichen Ansatz bewahren. Das heißt: weitere Risiken künftig hinzunehmen zu können. Zumindest das ist eine Frage der Awareness. Aber um es freiheraus zu sagen: Wer die Notwendigkeit von Nachhaltigkeit, Ethik und Compliance in der Lieferkette noch nicht erfasst hat, wird morgen bei den eigenen Kunden elementare Probleme bekommen. Ob im Scope des Gesetzes oder nicht, spielt weniger eine Rolle, denn Konsumenten und Firmenkunden kaufen künftig nur noch nachhaltige und ethisch „saubere“ Produkte.

Was sollte eine „holistische“ Lösung in diesem Kontext abdecken?

Schwarz: Es geht um komplette Prozesstransparenz. Eine holistische Lösung bietet strukturierten Aufbau, Unterstützung der gesamten Lieferkettensorgfaltspflichten, Identifizierung von Risiken, Überblick, Dokumentation, Reporting – das alles mit einem zentralen Tool und abgesicherten Prozessschritten. Zentrale automatisierte Bearbeitung reduziert Fehler – auch teure – und zugleich Arbeitsschritte und Ressourcen. Unternehmen müssen in der Lage sein, belastbar zu analysieren, welcher Ansatz für die Absicherung der breiten Risikopalette und die Sicherstellung aller Gesetzesanforderungen, später auch auf EU-Ebene, für sie sinnvoll ist. Dabei muss auch die Kundensicht einbezogen werden. Was erwartet diese von mir – in wenigen Monaten und in Zukunft? Was wird zum Branchenstandard, und wie kann ich besser und schneller werden als der Wettbewerb?

Gibt es eine Plattformlösung, um den gesamten Prozess zu managen – und zwar inklusive des dediziert vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geforderten Reportings?

Schwarz: Ja, die gibt es. Unsere Lösung unterstützt Kunden schon länger bei der Umsetzung der Gesetzesanforderungen. Wir haben zusätzlich ein „German Supply Chain Law (LkSG) Bundle“ geschnürt, um die konkreten Bedarfe des Gesetzgebers zu adressieren. Das Paket umfasst alle Bestandteile, um ein gesetzkonformes Risikomanagement einzuführen. Wir bieten dann drei Ausprägungen für unterschiedliche Bedarfe. Nicht jeder kommt schließlich für einen ganzheitlichen Ansatz in Frage.

Was beinhaltet Ihr „LkSG Bundle“?

Schwarz: Das sind regelmäßige Risikoanalysen in Echtzeit, Warnhinweise und die Dokumentation von Präventions- und Abhilfemaßnahmen. Mit dem neuen Modul Compliance Incident Management werden alle relevanten LKSG-Vorfälle durch ein KI-gestütztes System erfasst. Die Lieferkette wird umfangreich auf Verstöße überprüft und kann durch individuelle Angaben ergänzt werden. Zudem lassen sich rasch automatisierte Reports erzeugen, die das Unternehmen als Nachweis der getätigten Sorgfaltspflichten für das BAFA anzufertigen hat. In einem zusätzlichen LkSG-Workshop geben wir konkrete Handlungsempfehlungen, wie man sein Unternehmen für die bevorstehenden Aufgaben vorbereitet und ein Risikomanagement im Unternehmen etablieren kann – denn nicht alle Pflichten lassen sich durch Software adressieren, etwa Definition der Zuständigkeiten und AGB-Änderungen.

Und welche konkreten automatisierten Prozessschritte stehen dahinter?

Schwarz: Die Einführung eines Risikomanagements, die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen, die Verankerung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern, das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen, die Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei mittelbaren Zulieferern, die Dokumentation und Berichterstattung, teilweise Unterstützung bei der Festlegung von betriebsinternen Zuständigkeiten sowie die Verabschiedung einer Grundsatzerklärung. All das können wir in wenigen Arbeitstagen in Betrieb nehmen, so dass sich das Unternehmen wieder auf die Kernaufgaben konzentrieren kann. Das ebenfalls geforderte Beschwerdeverfahren ist sehr oft bereits durch andere Compliance-Mechanismen abgedeckt, etwa durch die EU Richtlinie 2019/1937 zu Whistleblowing im Arbeitsumfeld.

Für wen kommt das Bundle in Frage?

Schwarz: Die Lösung passen wir an die jeweiligen Ansprüche an. Und zwar egal, ob das Unternehmen bereits ab 2023 oder erst ab 2024 den Gesetzesanforderungen unterliegt. Viele Unternehmen möchten dem Gesetz auf freiwilliger Basis entsprechen und zugleich das Megathema „Lieferkettenunterbrechungen“ mit abdecken. Das „LkSG Starter Package“ wendet sich vor allem an KMU. Im Paket sind alle erforderlichen Bausteine enthalten; damit lassen sich bis zu 1.000 unterschiedliche Lieferantenstandorte in Echtzeit überwachen. Unternehmen mit besonderen Anforderungsprofil oder einem großen Liefernetzwerk können das Bundle flexibel erweitern, etwa um zusätzliche Risikomanagement-Module, das Monitoring eines individuell angepassten Lieferantenstamms oder weitere Risikoarten wie Unterbrechungs- oder Cyberrisiken. Und wer bereits Riskmethods-Kunde ist, kann die für die Erfüllung der LkSG-Anforderungen entwickelten Komponenten wie das Compliance Incident Management modular hinzufügen.

Das Interview für Beschaffung aktuell führte Sabine Ursel, Journalistin, Wiesbaden.


Faktor Zeit

Gehen Sie jetzt den ersten Schritt zur Compliance. Verlieren Sie keine Zeit mehr. Sparen Sie nicht an der falschen Stelle, sondern agieren Sie proaktiv möglichst ohne Zeitdruck. Das hektische Jahresende mit Jahrespreisverhandlungen kommt bestimmt … Beginnen Sie auch dann mit dem Prozess, wenn Sie (noch) nicht betroffen sind. Sie werden über kurz oder lang von Kunden und öffentlichen Auftraggebern gefragt, ob auch Sie den Anforderungen entsprechen.

Organisationsstrukturen aufbauen

  • Definieren Sie eine/n Mitarbeiter/in als Menschenrechtbeauftragte/n
  • Involvieren Sie abteilungsübergreifende Stakeholder – das LkSG ist nicht nur Sache des Einkaufs

Prozesse erarbeiten und anpassen

  • Erarbeiten Sie effektive Abläufe hinsichtlich Identifikation, Mitigation und Dokumentation von LkSG-relevanten Ereignissen
  • Nutzen Sie automatisierte Tools, um Risiken schnell zu identifizieren und zielgerichtet zu reagieren
  • Integrieren Sie die Prozesse und Tools in bereits bestehende Arbeitsabläufe

Chancen nutzen

  • Denken Sie voraus – nehmen Sie das LkSG als Anlass für ein gesamtheitliches Risikomanagement
  • Stärken Sie die Resilienz Ihrer Lieferketten in allen Bereichen
  • Bereiten Sie sich auf zukünftige Gesetzesanforderungen vor (wie EU-Lieferkettengesetz)

Quelle: riskmethods
www.riskmethods.net

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