Startseite » News »

Ab 26 Grad muss Abkühlung her

Gegen die Sommerhitze
Ab 26 Grad muss Abkühlung her

Ab 26 Grad muss Abkühlung her
Einen solchen Strandblick wünscht man sich oft im Büro in den Sommerwochen. Bild: Maridav/Fotolia

Die Hitzewelle mit hohen Temperaturen ist für viele Arbeitnehmer eine starke Belastung. Ein Recht auf klimatisierte Räume gibt es im deutschen Arbeitsrecht nicht. „Arbeitgeber sind aber verpflichtet, die Mitarbeiter vor Gefährdungen am Arbeitsplatz zu schützen. Das gilt auch bei deutlich erhöhten Temperaturen“, sagt André Siegl, Arbeitssicherheitsexperte beim TÜV-Verband. Die entsprechenden Richt- und Grenzwerte sind in den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin enthalten. Liegt die Lufttemperatur in Arbeitsräumen über 26 °C, müssen Arbeitgeber erste Maßnahmen ergreifen, ab 30 °C sind weitere Maßnahmen nötig. Erst bei Überschreiten von 35 °C gelten Arbeitsräume als nicht geeignet. „Der Arbeitgeber kann den Mitarbeitern Getränke bereitstellen, die Kleiderordnung lockern oder häufigere Pausen in kühleren Bereichen anbieten“, erläutert Siegl. Hilfreich für eine Umsetzung sei es auch, wenn es in der Organisation Gleitzeitmodelle und Homeoffice-Regelungen gibt, um heiße Stunden im Büro zu meiden. Nützlich gegen überhitzte Arbeitsräume sind außerdem Anweisungen, am Morgen zu lüften und den Sonnenschutz tagsüber geschlossen zu halten.

Schnelle Abhilfe bei großer Hitze versprechen mobile Klimaanlagen, die auch ohne Fachkenntnisse installiert werden können. Beim Kauf eines Gerätes sollte auf das GS-Zeichen für Geprüfte Sicherheit geachtet werden. Wirkungsvoller als diese Monoblockanlagen sind Splitgeräte. Sie sind aber teurer und benötigen eine fachgerechte Installation.

Gekühlte Luft in Räumen sollte nicht mehr als sechs Grad kälter als die Außentemperatur sein, um Erkältungen zu vermeiden. Erleichterung können auch Ventilatoren bringen. Allerdings ist bei beiden auf den Luftzug zu achten, um Unterkühlungen oder einen steifen Nacken zu vermeiden. (sd)

Unsere Webinar-Empfehlung
Aktuelles Heft
Titelbild Beschaffung aktuell 4
Ausgabe
4.2024
PRINT
ABO

Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de