Im Jahr 2019 gibt es neue Gesetze für Betriebe und Verbraucher. Hier die wichtigsten Änderungen in der Übersicht:
- Der gesetzliche Mindestlohn steigt im Januar um 42 Cent auf 9,19 Euro pro Stunde. Zusätzlich ändert sich der höhere Branchenmindestlohn für Maler und Lackierer, Gebäudereiniger, Dachdecker und im Baugewerbe.
- Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt auf 2,6 % für alle Beitragszahler.
- Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenkasse von 14,6 % bleibt zwar bestehen, soll nun aber wieder vom Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen gezahlt werden. Bei hauptberuflichen Selbstständigen hingegen halbiert sich der Mindestbeitrag auf 171 Euro im Monat.
- Bei der Pflegeversicherung steigt der Beitrag dagegen um 0,3 % an. Die Kosten werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen übernommen.
- Das Kindergeld erhöht sich in diesem Jahr um 10 Euro im Monat. Zusätzlich steigt der Kinderfreibetrag auf 7620 Euro und der Grundfreibetrag auf 9168 Euro.
- Die Maut für Lkws erhöht sich auf deutschen Straßen. Das ist vor allem für Logistikunternehmen von Interesse, kann sich aber auch in Einkaufspreisen für mit Lkws transportierten Gütern niederschlagen.
- Die Grenze für E- und A-Staub wird in der technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 504 geregelt. Die seit 2016 geltende Übergangsregelung der Grenzwerte läuft nun aus, und somit sinkt der Wert drastisch von 3,0 mg/m³ auf 1,25 mg/m³.
- Auch das Verpackungsgesetz wurde verschärft. Wer verpackte Waren einkauft, muss nun auch die korrekte Entsorgung der Verpackungsmaterialien sicherstellen – dies wird von einer neuen zentralen Kontrollstelle überwacht. So sollen die Recyclingquoten gesteigert werden.
Quelle: Handelsblatt (sd)
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