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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aus Sicht betroffener Unternehmen

LkSG: Einsatz digitaler Technologien gewinnt an Bedeutung
Das Lieferkettengesetz aus Sicht betroffener Unternehmen

Das Lieferkettengesetz aus Sicht betroffener Unternehmen
Die Mehrheit der befragten Unternehmen bewertet das LkSG positiv. Bild: sh99/stock.adobe.com

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das ab Januar 2023 in Kraft tritt und Unternehmen zu mehr Transparenz entlang der Lieferkette verpflichtet, wird branchenübergreifend von der Mehrheit der deutschen Unternehmen positiv bewertet. Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten und mindestens einem Standort in Deutschland, die zurzeit in der entscheidenden Umsetzungsphase sind, investieren dabei am stärksten in Automatisierungslösungen, rechtliche Beratungen zu Lieferantenverträgen und Trainings für Mitarbeiter.

Zu diesen und weiteren Ergebnissen kommt eine Befragung von rund 1000 deutschen Unternehmen, die das Softwareunternehmen Osapiens Services GmbH in Kooperation mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) seit Februar 2022 durchführt. Dabei sehen knapp Dreiviertel der Befragten (73 %) in der Umsetzung des Gesetzes die Chance eines Reputationsgewinns für das eigene Unternehmen, 60 Prozent nennen primär die positiven Auswirkungen auf das Lieferantenmanagement und für 58 Prozent der befragten Unternehmen spielt die Schaffung von fairen Wettbewerbsbedingungen die wichtigste Rolle.

„Auch wenn Unternehmen insgesamt das LkSG positiv bewerten, stehen sie mit der innerbetrieblichen Umsetzung doch vor enormen Herausforderungen. Um hier zukünftig mit konkreten Handlungsempfehlungen und bedarfsgerechten Angeboten unterstützen zu können, wollten wir wissen, wie Unternehmen Chancen und Risiken, vor allem aber die Herausforderungen bewerten“, sagt Alberto Zamora, CEO und Mitgründer von Osapiens.

Wo stehen Unternehmen in der Umsetzung?

Befragt wurden die Unternehmen in erster Linie nach ihrer Risikoeinschätzung in Bezug auf das eigene Unternehmen und unmittelbare Lieferanten, einem bereits bestehenden oder geplanten Beschwerdemanagement, geeigneten Präventions- und Abhilfemaßnahmen für Verstöße, geplanten Formen der Berichterstattung sowie einer Einschätzung zu geplanten Aufwänden und Budgets zur fortlaufenden Umsetzung des Lieferkettengesetzes. Auch wenn einige Unternehmen bereits bei der Umsetzung der geforderten Maßnahmen sind, müsse beim Großteil der Betroffenen noch ein Bewusstsein bezüglich der hiermit verbundenen Herausforderungen geschaffen werden. Denn trotz der Erkenntnis, dass der Einsatz digitaler Technologien und damit die Automatisierung relevanter Lieferkettenprozesse für die Umsetzung des LkSG äußerst hilfreich sind, stehen Unternehmen über alle Branchen hinweg laut dem Softwareunternehmen noch ganz am Anfang.

Wie KMUs sich auf das LKSG vorbereiten können

„Wie sollen Unternehmen mit 20.000 Lieferanten ohne digitale Lösung, rein manuell, den gesetzlichen Vorgaben des LkSG Folge leisten? Für sie ist die Herkules-Aufgabe einer individuellen Risikoanalyse und kontinuierlichen Berichterstattung allein softwaregestützt möglich“, sagt Zamora. „Wir arbeiten bereits seit 2021 mit ausgewählten Kunden und der Anwaltskanzlei GvW Graf von Westphalen an einer speziell auf die Anforderungen des LkSG zugeschnittenen Softwarelösung. Für die Weiterentwicklung der ‚Osapiens HUB – supplier os‘ werden die Ergebnisse und Erkenntnisse dieser Umfrage eine entscheidende Rolle spielen.“

Weitere Verschärfung durch EU-Lieferketten-Richtlinie ab 2024

Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird die Bundesregierung ab Januar 2023 Unternehmen gesetzlich verpflichten, Transparenz in ihre Lieferketten zu bringen und beispielsweise durch individuelle Risikoanalyse und umfangreiche Dokumentationspflichten, ihren Teil zur Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen und zur Einhaltung des Umweltschutzes entlang der Lieferkette beizutragen. Zunächst sind hiervon ab 2023 nur Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betroffen. Ab 2024 müssen auch Unternehmen mit mehr 1000 Mitarbeitenden einem umfangreichen Pflichtenkatalog nachkommen. Vor allem im Hinblick auf den bereits im Februar 2022 durch die EU-Kommission vorgelegten Entwurf zu einer EU-Lieferketten-Richtlinie (EU-LkRL-E), sind bis 2024 auch auf europäischer Ebene weitere Verschärfungen in puncto Monitoring von Lieferketten zu erwarten, sodass Unternehmen jetzt geeignete Maßnahmen planen und ergreifen sollten. (ys)

Verantwortungsvolles Einkaufen – (noch mehr) Gesetze

Die finalen Ergebnisse der noch bis Ende August 2022 laufenden Umfrage werden von Osapiens in Zusammenarbeit mit dem BMZ am 20. September 2022 beim ‚LkSG- Netzwerktag‘ in Mannheim präsentiert.

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