Immer mehr Arbeitgeber stellen Firmenfahrzeuge zur Verfügung. Damit Einkäufer bei der Fülle an Möglichkeiten nicht den Überblick verlieren, erklärt Paul-Alexander Thies, CEO des Buchhaltungsprogramms Billomat, wo die steuerlichen Vorteile liegen.
Mit Steuerersparnissen und Wertschätzung
Nach wie vor steht ein Dienstwagen für Prestige und ein gut situiertes Unternehmen. Auch für Arbeitgeber bieten sich hier entscheidende Vergünstigungen. Die Anschaffung eines Neuwagens kann für Unternehmen günstig sein, denn der Kaufpreis und der Unterhalt können als Betriebsausgaben abgeschrieben werden. Gerade für Einkäufer in Unternehmen dürfte zudem interessant sein, dass viele Fahrzeughändler günstige Leasingverträge und spezielle Flottenangebote für Firmen anbieten. Diese lohnen sich manchmal mehr, als nur einen Wagen zu erwerben. Auch beim Unterhalt des Dienstwagens bieten sich Vorteile. Bekommt ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen, senkt sich das vom Arbeitgeber zu zahlende Bruttogehalt, und damit die Lohnnebenkosten, um den geldwerten Vorteil des Dienstwagens. Dieser Vorteil beträgt 1 Prozent des Kaufpreises.
Mit gutem Gewissen von der Steuer befreit
Der Klimaschutz ist die große Aufgabe unserer Zeit. Viele Unternehmen haben bereits erkannt, dass auch sie in der Verantwortung stehen. So kann es sich letztlich nicht nur aus Imagegründen lohnen, über eine Investition in Elektromobilität nachzudenken und den Mitarbeitern elektronische Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen.
Auch der Gesetzgeber in Deutschland baut auf die E-Mobilität und fördert diese entsprechend. So gilt ab dem 1. Januar 2016 für alle vor dem 31. Dezember 2020 erstmals zugelassenen Elektrofahrzeuge eine Befreiung von der Kfz-Steuer über zehn Jahre. Hinzu kommt, dass das Aufladen an einer innerbetrieblichen Ladestation ebenfalls steuerfrei ist. Die Abkehr von Diesel und Benziner wird außerdem dadurch erleichtert, dass beim Autokauf ein Umweltbonus von derzeit 4000 Euro gezahlt wird. Ein gutes Gewissen kann sich also lohnen!
Mit Dienstfahrrad und Bahncard
Auch Fahrräder qualifizieren sich für die Steuerersparnis und bieten dank Dienstwagenprivileg seit 2012 in Deutschland für Unternehmen einige Vorteile, welche sich besonders über einen Leasing-Vertrag optimal nutzen lassen. Dabei übernimmt der Arbeitgeber die monatliche Leasingrate und den Versicherungsbeitrag, welche er über die Betriebsausgaben steuerlich geltend machen kann. Wie beim Dienstwagen ist es auch hier möglich, den geldwerten Vorteil von 1 Prozent des Kaufpreises vom Bruttogehalt abzuziehen und als Sachleistung zu berechnen, sodass sich Steuern und Lohnnebenkosten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer senken. Unternehmen profitieren durch die Reduzierung des Bruttogehalts um den Sachlohn und den geldwerten Vorteil, gleichzeitig sinken auch für den Arbeitnehmer sowohl die Sozialabgaben als auch der Steuersatz. Nach Ablauf der vorher festgelegten Vertragslaufzeit kann der Mitarbeiter sein Rad privat übernehmen, was ein zusätzlicher Vorteil ist. Hierfür muss er dann nur einen prozentualen Anteil am Restwert bezahlen.
Zudem kann auch die Anschaffung einer Bahncard für Mitarbeiter eine Überlegung wert sein. Denn das Reisen mit der Bahn ist im Vergleich zum Auto nachhaltiger und effizienter: Die Mitarbeiter geraten nicht in den Stau und können dienstliche Aufgaben erledigen. Das Unternehmen wiederum kann seinen Arbeitnehmern die Bahncard dann steuerfrei überlassen, wenn sich die Kosten der Bahncard durch die Einsparungen vollständig amortisieren.