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Incoterms

Aktualisierung der Incoterms durch die Internationale Handelskammer
Incoterms – Klarere Klauseln für den weltweiten Handel

Beim Sourcen rund um den Globus dienen die Incoterms als sichere und weltweit akzeptierte Regeln in Kaufverträgen. Nach zehn Jahren haben sie 2020 eine Neufassung erfahren und sind jetzt besser verständlich und einfacher anzuwenden.

Man kennt die aus drei Großbuchstaben bestehenden Kürzel in Lieferverträgen, auch wenn sie auf den ersten Blick etwas rätselhaft anmuten: Sie lauten etwa CIF, FOB, DAP oder EXW. Diese sogenannten Incoterms dienen als international anwendbare Handelsklauseln und werden seit 1936 im Zehnjahresrhythmus überarbeitet. Aus den Incoterms 2010 wurden jetzt die Incoterms 2020. Sie basieren auf Grundsätzen, die die Internationale Handelskammer (ICC) im Namen von 200 Staaten aushandelt und festlegt.

Im globalen Warenverkehr kann auf die Klauseln zurückgegriffen und damit Rechtssicherheit und Akzeptanz bei den Vertragspartnern erzielt werden. Statt mühsam jedes Detail individuell zwischen den Parteien auszuhandeln – immer mit dem Risiko einer unterschiedlichen Auslegung im Falle eines Streits –, kann man sich einfach aus dem Fundus der elf Klauseln bedienen. Um Sprachbarrieren zu überbrücken, operieren die Incoterms mit Kürzeln, die überall im gleichen Sinne ausgelegt und verstanden werden. „Die Incoterms 2020 entsprechen dem derzeitigen Stand dessen, was in weitem Umfang in der Handelspraxis geübt und mit den Klauseln an Pflichten verbunden wird“, erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Burghard Piltz von der Hamburger Kanzlei Ahlers & Vogel, der als Mitglied der ICC-Kommission Handelsrecht und Handelspraxis an der Überarbeitung mitgewirkt hat.

Einfacheres Handling

Die Regeln beschäftigen sich inhaltlich vor allem mit dem Gefahrenübergang zwischen Verkäufer und Käufer, mit der Kostenaufteilung für Fracht und Zoll sowie mit Transport- und Versicherungsfragen. Die Version von 2020 hat inhaltlich keine fundamentalen Änderungen erfahren, ist aber durch eine umfangreiche Einführung sowie erläuternde Kommentare vor jeder Klausel anwenderfreundlicher geworden. Laut Rechtsanwalt Piltz „sind in den Regeln zu den Klauseln grundlegende Umstellungen und viele Änderungen, Ergänzungen und Straffungen vorgenommen worden, sodass letztlich keine Klausel unverändert geblieben ist“.

Die Neufassung verlagert ausdrücklich die Verantwortung für sicherheitsrelevante Anforderungen und Nebenkosten auf den Verkäufer. Zudem ist jetzt berücksichtigt, dass die Ware mit eigenen Transportmitteln befördert werden kann, ohne die Beauftragung Dritter.

Wichtig: Die Klauseln ersetzen nie den Kauf- oder Rahmenvertrag an sich, sondern ergänzen ihn nur. „Mit Vereinbarung einer der elf Klauseln der Incoterms® werden die dazu aufgestellten Regeln verbindlicher Inhalt des Kaufvertrages“, sagt Außenhandelsrechtler Piltz. Es ist auch möglich und ausreichend, das Kürzel in einem Bestellformular oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anzugeben.

Kein Ersatz für Kaufvertrag

Dabei sind manche Klauseln gebräuchlicher, andere eher exotisch. „Innerhalb Deutschlands oder der EU-Zollunion ist es der Normalfall, dass entweder der Käufer durch die Klausel EXW, also Ex Works, oder der Verkäufer durch DDP, also Delivered Duty Paid, den kompletten Transport durchführt“, erläutert Halûk Sagol, Associate Director der Unternehmensberatung Inverto und dort für den Bereich Indirect Spend verantwortlich. „Die komplexeren Incoterms kommen meist nur bei Seetransporten und/oder zollpflichtigen Grenzübergängen zum Einsatz.“

Einteilung in Gruppen

Die Anordnung folgt nach der Revision 2020 nun dem chronologischen Ablauf einer Verkaufstransaktion und erleichtert damit das Verständnis der einzelnen Regeln. Nach ihren Anfangsbuchstaben sind die elf Incoterms in vier Gruppen eingeteilt: E, F, C, D. Dabei nehmen die Pflichten des Käufers von E nach D immer mehr ab, die Pflichten des Verkäufers steigern sich dagegen von E nach D, der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs wird immer weiter nach hinten verlegt. In der Gruppe E ist allein die Klausel EXW (Ex Works) enthalten, nach der der Verkäufer die Ware nur auf seinem Werksgelände zur Abholung bereitstellen muss. Am anderen Ende der Skala, in der D-Gruppe (D für Delivery) mit ihren Ankunftsklauseln, muss der Verkäufer dagegen auch für die Lieferung sorgen, bis hin zur Entladung.

In dieser für die Logistik interessanten Gruppe gibt es zwei relevante Änderungen. Am auffälligsten: Das bekannte DAT (Delivered At Terminal) wurde gestrichen. An seine Stelle tritt DAP (Delivered At Place). Der enge Begriff „Terminal“ wird durch den neuen Ausdruck „Place“ weiter gefasst, inhaltlich bleibt es aber dabei: Die Ware muss an dem von den Vertragsparteien gewählten Bestimmungsort entladebereit zur Verfügung stehen. Ab diesem Moment geht das Risiko für den zufälligen Untergang der Ware auf den Empfänger/Käufer über, und er trägt die Kosten des Entladens. „Die Klausel ist in der Hoffnung umbenannt worden, damit den immer wieder auftretenden Missverständnissen und Fehlanwendungen gegenzusteuern“, erklärt Rechtsanwalt Piltz die Hintergründe.

Noch später erfolgt der Risikoübergang bei dem neuen DPU (Delivered At Place Unloaded): Hier hat der Verkäufer/Lieferant/Frachtführer auch für das Entladen zu sorgen, für den Käufer/Warenempfänger ist es inkludiert. Der Gefahrenübergang tritt erst mit abgeschlossener Entladung ein, bis dahin hat der Verkäufer auch die Obliegenheit zur Transportversicherung – die aus Sicht des Käufers günstigste Vereinbarung.

Frühere Fassungen gelten weiter

Die alten Versionen der Incoterms verlieren nicht ihre Gültigkeit und können, wenn sich beide Vertragspartner darüber einig sind, weiterhin verwendet werden – etwa bei guten, langjährigen Lieferbeziehungen. Bekannte Kürzel wie EXW (Ex Works) und FCA (Free Carrier) bleiben erhalten. Obwohl somit aktuell kein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht, sollten dennoch die Feinheiten der neuen Klauseln, insbesondere im Hinblick auf den Kosten- und Gefahrenübergang für die Ware, bekannt sein. Denn: Bezieht sich ein Vertrag nur auf die Incoterms, ohne ergänzende Angabe einer Jahreszahl hinter dem Drei-Buchstaben-Code, so gilt seit 1.1.2020 immer die Neufassung. Wer den Überblick über Buchstaben und Jahreszahlen behalten will, nutzt am besten die neue App, erhältlich in den bekannten Stores.


Auf einen Blick

Die wichtigsten Änderungen in den Incoterms 2020

  • Einführung unterschiedlicher Mindestdeckungshöhen in CIF (Cost Insurance And Freight) und CIP (Carriage And Insurance Paid): Die Mindestdeckungssumme bei CIF bleibt in Kraft, bei CIP ist diese in eine „All Risk“-Deckung übergegangen.
  • Die Namensänderung von DAT (Delivered At Terminal) zu DPU (Delivered At Place Unloaded): Der Verkäufer erfüllt seine Verpflichtung, wenn er die Ware an einem besprochenen Hafen abliefert, es muss nicht zwangsläufig ein konkretes Terminal sein.
  • Für Waren unter FCA (Free Carrier), die für den Seetransport vorgesehen sind, kann der Käufer ein Bordkonnossement nach der Verladung anfordern (Bill Of Lading With On-Board Notation). Dieses wird vom Frachtführer ausgestellt, der Verkäufer übergibt es dann (typischerweise über beteiligte Banken) an den Käufer.
  • Regeln zur Beförderung mit eigenen Transportmitteln.
  • Aufnahme von Regelungen zu sicherheitsbezogenen Anforderungen und der dadurch entstehenden Kosten.

Autor: Halûk Sagol, Associate Director der Unternehmensberatung Inverto


Die Incoterms 2020 entsprechen dem derzeitigen Stand dessen, was in weitem Umfang in der Handelspraxis geübt und mit den Klauseln an Pflichten verbunden wird.“

RA Prof. Dr. Burghard Piltz


Anja Falkenstein, Rechtsanwältin, Karlsruhe

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