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Der Einkauf im Wandel der Technologien

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Der Einkauf im Wandel der Technologien

Der Einkauf im Wandel der Technologien
Werner Götz, Chefredakteur Beschaffung aktuell

Es ist nicht die Digitalisierung in der Produktion und Logistik allein, die das Beschaffungswesen in der Industrie deutlich verändert. Auch Technologien wie der 3D-Druck beeinflussen in Zeiten sinkender Losgrößen und individualisierter Fertigung den technischen Einkauf. Einfache Bestellungen werden nicht selten via Online-Plattformen automatisiert, der Teile- und Komponenteneinkauf verlangt dafür eine immer höhere technische und rechtliche Kompetenz des Einkäufers.

Zudem wirkt sich der 3D-Druck auf die Lieferantensituation aus. Zur Produktion der Teile benötigt man neue Werkstoffe, Konstruktion und Produktion driften auseinander, Logistikketten ändern sich, Ersatzteile lassen sich vor Ort produzieren, Transportwege werden kürzer.

Häufig müssen zudem bisher konventionell gefertigte Teile dem Produktionsverfahren konstruktiv angepasst werden, damit eine generative Fertigung Sinn macht. Hier heißt es, auch die rechtlichen Aspekte zu beachten: 3D-Druck ist kein closed-shop, erfordert fast immer den Austausch von Daten mit der Folge, dass Dritte Zugriff auf geistiges Eigentum erhalten. Ein 3D-Modell ist nach hiesigem Recht kein patentierbares Produkt, wird es kopiert und einem Wettbewerber überlassen, stellt das keine unmittelbare Patentverletzung dar. Einfacher ist es, die digitalen Modelle als Werke der Gebrauchskunst, als Lichtbildwerk oder Darstellung technischer Art urheberrechtlich zu schützen.

Ist eine additive (Neu)-Konstruktion des zu beschaffenden Teiles erforderlich, sind in einem Entwicklerauftrag Nutzungs- und wirtschaftliche Verwertungsrechte am Entwicklerergebnis zu klären. Wer Kontrolle über (nicht personenbezogene) Daten hat, ist de Facto der Eigentümer. Dies kann auch eine Aufgabe des künftigen Einkäufers sein.

Sogar das Produktionsverfahren birgt Risiken. Oder wussten Sie, dass man mit einem Smartphone die Geräuschemissionen eines 3D-Druckers aufzeichnen kann und sich damit Nachbauten mit über 90 Prozent Genauigkeit herstellen lassen?

Eine Auslagerung des 3D-Druckes macht häufig Sinn, erfordert aber sorgfältige vertragliche Regelungen bezüglich der Rechte an Druck- und Produktionsdaten, Geschäftsgeheimnissen und IP-Rechten.

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