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Ein innovativer Weg

Software-Leasing
Ein innovativer Weg

Lag der Schwerpunkt der Investitionen früher bei der Hardware, liegt er inzwischen deutlich bei Software und Dienstleistungen: fast 60%. Ferner ist eine Verlagerung zu Standard-Software feststzustellen….

Lag der Schwerpunkt der Investitionen früher bei der Hardware, liegt er inzwischen deutlich bei Software und Dienstleistungen: fast 60%. Ferner ist eine Verlagerung zu Standard-Software feststzustellen. Zugleich wandelt sich damit auch die Charakteristik der Software-Investition: Statt ein Projekt zu finanzieren, wird Software einfach „gekauft“, ähnlich wie eine Werkzeugmaschine.

Bei genauerer Betrachtung weist die Software-Investition jedoch spezifische Merkmale auf:

l Immaterielles Wirtschaftsgut. Mit dem Erwerb einer Software-Lizenz erhält der Anwender das Recht, die Software zu nutzen. Insbesondere die Anwendung des Urheberrechts und, damit verbunden, die Frage der Rechte des Erwerbers der Lizenzen hinsichtlich der Verwertung der Software-Lizenzen nach Aufgabe der Nutzung sind Besonderheiten der Software-Investition.

l Hoher Implementierungsaufwand. Die Kosten für die Einführung, insbesondere für organisatorische Anpassungen und die Schulung der Mitarbeiter übersteigen die Lizenzgebühren oft um ein Vielfaches.

Die besondere Rechtsnatur und die hohen Implementierungskosten machen eine Finanzierung von Software oft problematisch. Implementierungskosten können nicht zur Absicherung eines Kredits herangezogen werden, und auch die Software-Lizenzen selbst werden in der Regel nicht als Sicherheit akzeptiert. Die Finanzierung der Software-Investition ist somit eine „Blanko-Finanzierung“, die voll zu Lasten der Kreditlinie geht.

Rechtliche Voraussetzungen

Rechtliche Voraussetzung für ein Leasing-Geschäft ist unter anderem, daß die Leasing-Gesellschaft, die ja die Software-Lizenzen erwirbt, nach Ablauf der Vertragslaufzeit die Möglichkeit hat, diese Lizenzen wirtschaftlich zu verwerten. Lange Zeit herrschte Unklarheit über die Verwertungsrechte des Lizenznehmers. Die Novellierung des Urheberrechtsgesetzes 1993 führte zu einer Klärung in diesem entscheidenden Punkt. Demnach kann der Lizenznehmer das Software-Produkt verwerten, ohne die Erlaubnis des Urhebers einholen zu müssen, wenn er die eigene Nutzung vollkommen aufgibt.

Anders als bei vielen Banken ist einigen Leasing-Gesellschaften inzwischen Software durchaus ein Risiko wert. Nicht zuletzt weil sie Eigentümer des Leasing-Objektes werden und die Verwertung der Leasing-Objekte zu ihrem normalen Geschäft gehört, beziehen sie neben der Bonität des Kunden auch die Werthaltigkeit eines Leasing-Objekts sehr stark in ihre Bonitätsentscheidung mit ein. Auch für das Problem des hohen Implementierungskostenanteils wurden inzwischen Lösungen entwickelt. Damit lassen sich diese Kosten weitgehend in den Leasingvertrag integrieren.

Vorteile des Software-Leasing

Die Vorteile des Software-Leasing sind:

l Schonung der Liquidität. Einmalig beim Erwerb der Lizenzen zu leistende Zahlungen und die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Systemeinführung entstehen, stellen eine Belastungsspitze für die Liquidität eines Unternehmens dar. Durch Leasing wird diese Belastungsspitze gekappt und auf den Leasing-Zeitraum verteilt. Die aus der Investition resultierenden Ausgaben und Einnahmen werden synchronisiert („Pay-as-you-earn-Effekt“). Die Kreditlinien werden nicht belastet.

l Flexibilität. Durch individuell vereinbarte Leasingraten in verschiedenen Zeitabschnitten des Leasingvertrages sowie vertraglich definierte Kündigungs-, Verlängerungs- und Kaufoptionen können Leasing-Verträge flexibel entsprechend den sachlichen und wirtschaftlichen Anforderungen des Leasing-Nehmers gestaltet werden.

l Schonung des Investitionsbudgets. Häufig werden notwendige Software-Investitionen verschoben, weil die Investitionsbudgets des laufenden Jahres erschöpft sind und eine nachträgliche Budgetaufstockung erheblichen innerbetrieblichen Genehmigungsaufwand nach sich ziehen würde. Leasingraten sind Betriebsausgaben und belasten das Investitionsbudget nicht.

l Bilanzneutralität und Steuerersparnis. Die Bilanzierung der Investition erfolgt beim Leasing-Geber, das heißt, sie ist für den Leasing-Nehmer bilanzneutral. Dies kann zu Gewerbesteuerersparnissen führen.

Motive für Software-Leasing

lSoftware wird als Anlagegut beim Leasing-Geber bilanziertlLizenzgebühren werden nicht auf einmal fällig, sondern stecken in der monatlichen Leasingratelinvestieren, ohne das Eigenkapital zu belastenlKreditlinie bei der Hausbank wird nicht berührt, Liquidität geschontlSoftware kann auch ohne Hardware geleast werdenlfeste monatliche Kosten über die gesamte Laufzeit somit eine exakte, sichere KalkulationsgrundlagelLeasingraten sind als Betriebsausgabe sofort absetzbar

 

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