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Sharing kann interessant sein – darauf sollten Sie achten

Sharing-Angebote für Geschäftsreisen
Sharing kann interessant sein – darauf sollten Sie achten

Sharing kann interessant sein – darauf sollten Sie achten
Unternehmen sollten sich in jedem Fall mit dem Thema Sharing-Angebote befassen und genau prüfen, ob und in welchen Fällen sie es erlauben wollen. (Bild: scharfinn86/Fotolia)
Bei vielen Privatreisenden sind alternative Unterkünfte beliebt, die über Vermittlungsplattformen wie AirBnB oder Wimdu angeboten werden. Auch private Chauffeursdienste wie Wundercar oder Uber werden immer populärer – die sogenannten Sharing-Plattformen machen es möglich. Doch eignen sie sich auch für Geschäftsreisen?

Die niedrigeren Kosten der Sharing-Angebote sind verlockend und häufig mögen auch beruflich Reisende die persönlichere Atmosphäre einer privaten Unterkunft. Kritische Punkte können jedoch die Qualitätsstandards, die Sicherheit und der Datenschutz sein. Gleichzeitig haben Sharing-Angebote für einige Zielgruppen und Destinationen durchaus Potenzial. Unternehmen sollten das Thema daher nicht ignorieren, da sonst die Gefahr besteht, dass Reisende Sharing-Angebote einfach nutzen, wenn keine explizite Regelung besteht.

Achtung: Datenschutz!

Auf den ersten Blick sind Sharing-Angebote, vor allem bei Übernachtungen, oft günstiger als Hotels. Doch nur auf die niedrigeren Kosten zu schauen, greift zu kurz. Bei den Unternehmen, die sich damit beschäftigt haben, ist eine gewisse Zurückhaltung zu erkennen, die durchaus gerechtfertigt ist: Die Hauptherausforderung ist, dass diese Angebote keine lückenlose Transparenz der Reisedaten ermöglichen und die Sicherheitsstandards nicht eindeutig eingestuft werden können. Das wiederum beeinträchtigt sowohl die Sicherheit der Reisenden als auch das Reporting: Wenn Daten fehlen, kann das Travel Management keine vollständigen Auswertungen durchführen und Reisende nicht lokalisieren.

Zwar bieten einige Sharing-Plattformen durchaus Reporting-Daten an, aber diese können i. d. R. nicht mit denen des Geschäftsreisebüros oder des Unternehmens selbst konsolidiert werden.

Auch der Datenschutz ist ein wichtiges Thema: Bei vielen Anbietern stimmt man mit der Nutzung der jeweiligen App z. B. automatisch zu, dass alle Smartphone-Kontakte auf den Servern des Anbieters gespeichert oder Bewegungsprofile angelegt werden können. In Deutschland ist dies heikel, da hier Arbeitgeber für den Schutz der Daten ihrer Mitarbeiter verantwortlich sind.

Es gibt Branchen, Zielgruppen und Destinationen, für die sich Sharing-Angebote lohnen. Consultants, die länger auf Einsätzen sind, schätzen z. B. häufig alternative Unterkünfte mit einer privateren Atmosphäre, wo sie Kontakte knüpfen und sich vernetzen können. Das gilt insbesondere auch für jüngere Geschäftsreisende und für Ziele in Metropolen, wo es viele und attraktive Sharing-Angebote gibt. Aber auch in exotischen Destinationen mit geringem Hotelangebot kann Sharing sinnvoll sein.

Sharing-Angebote können auch für Unternehmen interessant sein. Sie sollten sich in jedem Fall mit dem Thema befassen und genau prüfen, ob und in welchen Fällen sie es erlauben wollen. Auch wenn sie sich dagegen entscheiden, sollten sie es in die Reiserichtlinien aufnehmen. So schaffen sie Klarheit und sensibilisieren die Reisenden dafür, dass die auf den ersten Blick geringeren Kosten durchaus Folgekosten erzeugen können. sas

www.carlsonwagonlit.de


Tipps vom Experten

Sharing-Empfehlungen

  • Unternehmen sollten sich in jedem Fall mit Sharing-Angeboten befassen – sonst besteht die Möglichkeit, dass Reisende sie einfach unabgesprochen nutzen und die unternehmerische Fürsorgepflicht unter Umständen vernachlässigt wird, wenn lückenlose Daten fehlen und die oben genannten Sicherheitsanforderungen eventuell nicht erfüllt sind.
  • Das Travel Management sollte genau prüfen, in welchen Fällen – z. B. bei bestimmten Reisemustern – Sharing-Angebote sinnvoll sein können.
  • Eine Risikobeurteilung der Top-Destinationen ist wichtig, außerdem sollten Sie prüfen, ob der Betriebsrat eingebunden werden muss.
  • Auch der Datenschutz muss berücksichtigt werden.
  • Treffen Sie eine Entscheidung, formulieren Sie die Reiserichtlinie klar und sensibilisieren Sie die Reisenden.

Quelle: http://www.carlsonwagonlit.de

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