Unternehmer müssen die derzeitige Infektionsgefährdung auch in ihrer Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen und diese aktualisieren. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) ihre Mitgliedsunternehmen hin. Grundsätzlich gilt, dass die von den staatlichen Stellen festgestellte Infektionsgefährdung durch das Coronavirus zugleich auch eine Gefährdung für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ist. Diese Gefährdung wird damit Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mitteilt. Der kürzlich vom BMAS veröffentlichte Sars-CoV-2-Arbeitsschutzstandard gibt Arbeitgebern dabei Sicherheit bei der Auswahl und Umsetzung geeigneter Maßnahmen.
Die Handlungshilfen der BGHM zum Schutz vor Coronaviren konkretisieren den Inhalt des Arbeitsschutzstandards branchenspezifisch. Verantwortliche finden auf einen Blick den branchenspezifischen Bezug. Die Handlungshilfen können auf der Homepage der BGHM unter www.bghm.de, Webcode 3759 heruntergeladen werden. (sd)