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Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Neue Richtlinie zur Lagerung von Gefahrstoffen
Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Bild: Protectoplus Lager- und Umwelttechnik GmbH

Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510 beschreibt die richtige Lagerung von Gefahrstoffen in beweglichen Behältern. Nun hat der Ausschuss für Gefahrstoffe, der das Bundesministerium für Arbeit und Soziales berät, eine überarbeitete Fassung der TGRS 510 als Entwurf vorgelegt, die voraussichtlich in den kommenden Monaten in Kraft tritt.

„Die TRGS 510 ist das wichtigste Nachschlagewerk für die betriebliche Praxis bei der Lagerung von Gefahrstoffen“, erklärt Paul Fricke, Geschäftsführer der Protectoplus Lager- und Umwelttechnik GmbH, „Denn sie konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung im Hinblick auf die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Wer sich an die Vorgaben der TRGS 510 hält, schützt Menschen, Umwelt sowie sein Unternehmen wirkungsvoll und ist rechtlich auf der sicheren Seite.“ Unter anderem beinhaltet die TRGS 510 folgende Neuerungen:

Bezüge auf die mittlerweile veralteten R-Sätze zur Charakterisierung von Gefahrstoffen sind in der neuen TRGS 510 nicht mehr enthalten.

Für die Beseitigung von freigesetzten Gefahrstoffen muss vor Ort eine Notfallausrüstung vorhanden sein, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung, geeignete Bindemittel und Reinigungsmittel.

Auch sprachlich wurde die TRGS 510 überarbeitet. „Die Formulierungen sind einfacher und klarer“, weiß Paul Fricke. „Inhaltlich gibt es erwartungsgemäß keine Änderungen, die alles Bekannte auf den Kopf stellen würden. Aber: Das abgestufte Maßnahmenkonzept von Kleinmenge bis Großmenge in Lagern ist jetzt noch besser herausgearbeitet.“

Den vollständigen Entwurf zur Neufassung der TRGS 510 stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) auf ihrer Website zur Verfügung: www.baua.de.

Bei der Umsetzung der Regelungen können Unternehmen wie Protecto unterstützen.

(kr/sd)

www.protecto.de

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