FFP2-Masken schützen sowohl die TrägerInnen als auch Mitmenschen. André Siegl vom TÜV-Verband sagt: „Mangelhafte oder gefälschte Masken sind rein optisch nicht leicht zu erkennen.“ Darauf sollte man deshalb beim Kauf achten:
- Mit dem CE-Kennzeichen erklären die Hersteller, dass die Maske die rechtlichen Anforderungen der EU erfüllt.
- Die vierstellige Nummer gibt Rückschluss auf das Prüfinstitut.
- Die Schutzklasse (FFP2) benennt die Filterleistung.
- Die Europäische Norm DIN EN 149 wird mit Jahresangabe versehen.
- Zudem sollte auf der Maske ein Herstellername oder Marke stehen.
- Beigefügte Herstellerbescheinigungen und Zertifikate sollten vertrauenswürdig sein.
In der sogenannten NANDO-Datenbank auf der Website der EU-Kommission können NutzerInnen überprüfen, ob die Nummer einer Prüfstelle korrekt ist. Bei Fragen sind Händler grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet. (sd)
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