Der Austausch veralteter Lichtanlagen in Hallen birgt ein hohes Einsparpotential. Allerdings sind die Anschaffungskosten oftmals hoch. Um eine Umrüstung attraktiver zu machen, stehen KMUs Fördergelder aus nicht abgerufenen Mitteln von 2019 zur Verfügung. Für diese prüft die Wasco GmbH, ob ein Investitionszuschuss möglich ist. Dabei handelt es sich um einen einmaligen Zuschuss ohne Rückzahlung. Fördergegenstand ist der Austausch alter Leuchten beziehungsweise die Anschaffung einer LED-Anlage. Anträge müssen vor Beginn der Umsetzung gestellt werden. Dies übernimmt Wasco für seine Kunden – bei Bedarf – als direkter Antragsteller.
Alternativ lassen sich Gebäude und Hallen auch ohne Investitionsrisiko auf LED-Beleuchtungsanlagen umrüsten: So ermöglicht es beispielsweise die Lichtpacht GmbH Unternehmen, LED-Systeme budgetneutral zu pachten anstatt sie zu kaufen. (sd)
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