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Fuhrpark: Worauf beim Aufbau von Ladepunkten zu achten ist

Kostenfallen im E-Fuhrpark
Worauf beim Aufbau von Ladepunkten zu achten ist

Die Elektromobilität spielt, angesichts der Notwendigkeit, CO2-Emissionen zu senken, in betrieblichen Fuhrparks eine immer wichtigere Rolle. Dabei geht es nicht nur um die Fahrzeuge, sondern auch um die dazugehörige Ladeinfrastruktur. Es folgt ein Überblick, welche Kostenfallen beim Aufbau und der Nutzung zu vermeiden sind.

Ab 2035 dürfen gemäß EU-Entscheidung nur noch emissionsfreie Fahrzeuge neu zugelassen werden. Automobilhersteller richten ihre Produktstrategie bereits entsprechend aus. Zwar machen derzeit rein elektrische Fahrzeuge nur etwa 2 Prozent des deutschen Bestands aus (PHEV: 1,8 %), der Anteil bei Neuzulassungen 2023 hingegen liegt mittlerweile fast zehnmal so hoch (monatlich: 15-20 %). Der Antriebswandel wird spürbar (Quelle Statista). Die vergünstigte Besteuerung des geldwerten Vorteils für elektrifizierte Dienstwagen bleibt weiterhin bei 0,25 Prozent bzw. 0,5 Prozent. Die bisherige Förderung der Fahrzeugbeschaffung für gewerbliche E-Fahrzeuge endet jedoch am 31. August 2023, wodurch die Anschaffung eines E-Autos ab September teurer wird.

Elektrifizierung der Flotte

Vor der Anschaffung eines E-Fahrzeugs ist eine realistische Reichweiteneinschätzung wichtig, um zu entscheiden, ob diese für das Unternehmen oder den Nutzer sinnvoll ist. Hier besteht oftmals Unsicherheit und Frustrationspotenzial. Als Faustregel gilt, lediglich rund 70 Prozent der vom Hersteller angegebenen Reichweite anzusetzen (in Abhängigkeit der Fahrweise, Klimaanlagennutzung etc.). Veränderte Vorgaben zu E-Fahrzeugen sollten in einer angepassten Car Policy (Dienstwagenrichtlinie) verankert werden. Zusätzlich sollten Führungskräfte bei der Dienstwagenwahl mit gutem Beispiel vorangehen. Der Aufbau eigener Lademöglichkeiten ist ein weiterer entscheidender Faktor für eine erfolgreiche Elektrifizierung der Flotte.

Ladestationen an Unternehmensstandorten und am Wohnort der Nutzer ermöglichen es, Fahrzeuge bequem aufzuladen. Dabei dient der Aufbau der Lademöglichkeiten nicht nur zum Laden der eigenen (Dienst-)Fahrzeuge, auch Kunden oder Lieferanten können entsprechende Möglichkeiten künftig wahrnehmen. Zudem signalisieren Unternehmen ein Engagement für emissionsfreie Mobilität und ergänzen einen weiteren Baustein in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie.

Auf Details achten

Bei der steigenden Anzahl an Anbietern stellt sich die Frage, was die Ladelösung mitbringen sollte, um allen Bedürfnissen gerecht zu werden. Bei öffentlichen Ladelösungen empfiehlt sich eine wetterfeste Ladesäule. In einem wind- und regengeschützten Parkhaus ist eine Wallbox mit Wandmontage ausreichend. Bei beiden Varianten sollte die Ladefreigabe über ein offenes Bezahlsystem, das Giro- und Kreditkarten akzeptiert, möglich sein. Durch die voraussichtlich Mitte 2024 in Kraft tretende Ladesäulengrundverordnung wird dies sogar zur verpflichtenden Vorgabe bei der Neuerrichtung von Ladelösungen. Durch eine Kooperation mit dem Bezahldienstleister VR Payment bieten die Ladelösungen der DRWZ Mobile mit einem eingebauten Payment-Terminal schon heute diese Möglichkeit.

Durch die starke Nachfrage ist eine hohe Marktdynamik bei den Ladelösungsanbietern entstanden. Die Preise für Wallboxen beispielsweise gehen weit auseinander und werden mittlerweile sogar schon bei Discountern angeboten. Dabei unterscheiden sich die technischen Spezifikationen teilweise dramatisch. In jedem Fall sollte eine Lösung im professionellen Anwendungsbereich zumindest vollständig Eichrechtskonform und an ein offenes Backend-System anbindbar sein sowie über eine Vorbereitung für ein Lastmanagementsystem verfügen.

Ebenfalls zu berücksichtigen sind die mit der Umsetzung der Lösung verbundenen Folgekosten für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Wartung. Bei „Schnäppchen“ wird häufig über einen attraktiven Hardware-Preis gearbeitet, hinter denen sich hohe Kostensätze für den Anschluss und Backend-Betrieb verbergen. Daher empfiehlt es sich, ebenfalls die laufenden Kosten der jeweiligen Lösungen für einen Zeithorizont von circa acht Jahren vor einer Umsetzungsentscheidung zu berücksichtigen und ebenfalls die jeweiligen Serviceverträge im Detail zu verhandeln.

Kostenfalle Ladekarten

Während unternehmensintern auf die Akzeptanz externer Freigabemethoden wie etwa Lade- oder Kreditkarten verzichtet werden kann, spielen diese Möglichkeiten für halböffentliche und öffentliche Systeme eine wesentliche Rolle. In einer Rentabilitätskalkulation ist wichtig, dass bei der Freigabe von Ladelösungen über externe Ladekarten die Preishoheit für diesen Ladevorgang nicht bei dem Unternehmen, sondern beim Anbieter der Ladekarte liegt. Zusätzlich fallen bei der Abrechnung über den Ladekartenanbieter Gebühren von bis zu 30 Prozent des vereinnahmten Preises an, die Unternehmen entsprechend entgehen. Eine Akzeptanz von Giro- und Kreditkarten vereinfacht den Prozess, denn dabei fallen nur die üblichen Bezahlgebühren an.

Doch nicht nur die verbesserte Einnahme-Situation rechtfertigt die zusätzlichen Anschaffungskosten in Höhe von rund 500 Euro je Ladepunkt für den Einbau eines Giro- und Kreditkartenlesers. Weitere Vorteile ergeben sich dadurch, dass auch Abrechnungsprozesse deutlich vereinfacht werden. So ist es zum Beispiel möglich, durch die Abrechnung über Giro- und Kreditkarten auch Mitarbeitern ohne Dienstwagen ein günstiges Angebot zum Laden ihrer Fahrzeuge zu unterbreiten. Ein mühsames Abrechnen über die Lohnbuchhaltung für die Nutzung des internen Ladeangebots kann somit entfallen.


Bild: DRWZ

Sören Hensen

Geschäftsführer der DRWZ Mobile GmbH


DRWZ Mobile

Das Tochterunternehmen der DG Nexolution eG ist ein Mobilitätspartner für genossenschaftliche und im Verbund organisierte Unternehmen. Mit Fuhrparkprodukten und -services werden aber auch andere Unternehmen bei der Planung und Umsetzung ihres Mobilitätskonzepts unterstützt. Mit „GenoMobilität“ bietet die DRWZ Mobile GmbH ein Paket für den Einstieg in die Ladeinfrastruktur.

Als Halter von Rahmenverträgen mit 30 Fahrzeugherstellern bietet das Unternehmen den Genossenschaften die Möglichkeit, Neufahrzeuge zu Großkundenkonditionen zu beschaffen. Für Nicht-Genossenschaftliche werden mit Partner-Autohäusern Rabattvorteile geboten.

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