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Ausweitung der ESG-Reporting-Pflicht

Herausforderungen für den Mittelstand
Ausweitung der ESG-Reporting-Pflicht

Ausweitung der ESG-Reporting-Pflicht
ESG-Reporting: Mit der Umsetzung der CSR-Richtlinie in nationales Recht soll den gestiegenen Informationsansprüchen an die Unternehmensberichterstattung Rechnung getragen werden. Corporate Social Responsibility soll kein Lippenbekenntnis mehr sein. Bild: TarikVision/stock.adobe.com
Jetzt wird des ernst: Die Europäische Union sowie die Bundesrepublik Deutschland weiten die ESG-Berichtspflicht aus. Wer als Unternehmerin und Unternehmer in die nahe Zukunft blickt, sollte sich daher allein schon deswegen dem CSR-Thema zügig annehmen.

Mit der Veröffentlichung europaweit gültiger Reporting-Standards wird die Europäische Union künftig einen einheitlichen Rahmen für die nicht-finanzielle Berichterstattung von Unternehmen schaffen. Davon betroffen sind nach der Übertragung in nationales Recht auch kleine und mittlere Betriebe, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Der Aufwand ist erheblich, der Druck von Stakeholdern auf eine ESG-Strategie (Environmental Social Governance) steigt an. Und es drohen Sanktionen: Ein Ignorieren der Berichtspflicht wird künftig empfindliche Strafen nach sich ziehen. Das Whitepaper „ESG-Reporting – Herausforderungen für den Mittelstand“ des Marktforschungshauses Lünendonk & Hossenfelder legt nahe, dass erste Schritte bereits jetzt gegangen werden müssen, um rechtzeitig auskunftsfähig zu sein. In Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bansbach, die den Praxisbezug hergestellt hat, ist ein Kompendium entstanden, das die komplexe Situation einfach darstellt.

Ausweitung der Berichtspflicht

Für große börsennotierte Unternehmen ist die Offenlegung von CSR-Maßnahmen (Corporate Social Responsibility) bereits heute Teil der verpflichtenden Berichterstattung. Nun weitet die EU die Berichtspflicht aus: Schon für das kommende Geschäftsjahr 2023 sollen auch kleine und mittlere börsennotierte Häuser sowie Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden im Jahresdurchschnitt, Nettoerlösen von mehr als 40 Millionen Euro und/oder einer Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro verpflichtende Berichte zur Tätigkeit im Nachhaltigkeitsmanagement ablegen. Darüber hinaus haben Personenhandelsgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuches mit mehr als 500 Mitarbeitenden der nicht-finanziellen Berichtspflicht nachzukommen, wenn sie nach dessen Definition als groß und kapitalmarktorientiert einzustufen sind. Ab dem Jahr 2026 gelten diese Regeln sogar für alle kapitalmarktorientierten Unternehmen.

Corporate Sustainability Reporting Directive

Sehen sich auskunftspflichtige Unternehmen heute einer Vielzahl von uneinheitlichen Maßgaben zur Berichterstattung gegenüber, strebt die Europäische Union mit der neuen CSR-Richtlinie ein verbindliches Rahmenwerk für ihre Mitgliedsstaaten an. Mit der Finalisierung eines entsprechenden Entwurfs wird im Oktober 2022 gerechnet.

Das Papier fordert nach aktuellem Stand die genaue Definition einer nachhaltigen Geschäftsstrategie und verbindlicher Nachhaltigkeitsziele, eine Untersuchung der eigenen Lieferkette im Hinblick auf die Einhaltung dieser Ziele, Rechenschaftslegung über die Ressourcennutzung oder die Darlegung von Geschäftsethik, Unternehmenskultur sowie der Diversitätspolitik, um einige Beispiele zu nennen.

Ein Ignorieren der Berichtspflicht wird künftig empfindliche Strafen nach sich ziehen. Demgegenüber kann ein sorgfältiges ESG-Reporting eine Positionierung als nachhaltiges Unternehmen stark unterstützen. Auch den steigenden Anforderungen einer Sustainable Finance der Investoren und Shareholder wird Genüge getan und schließlich stärken ernsthafte Bemühungen um eine Nachhaltigkeitsstrategie künftig auch die Beziehungen zu den eigenen Kunden, die ihre Lieferketten auf Konformität mit ESG-Zielen hin prüfen.

GRI-basierte
ESG-Berichterstattung

Bisher können Unternehmen selbst entscheiden, welche Art von Rahmenwerk sie zur Berichterstattung nutzen wollen. Neben den gesetzlich vorgegebenen Anforderungen zur Offenlegung und Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen existieren verschiedene Berichterstattungsrahmenwerke:

  • Global Reporting Initiative (GRI),
  • Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK),
  • UN Global Compact (UNGC) oder
  • Sustainability Accounting Standards Board (SASB).

Damit die ESG-Berichte glaubwürdig und vergleichbar sind, sollten sie auf (international) einheitlichen Standards beruhen Die bislang weltweit am meisten verbreiteten Standards sind die der SASB und der GRI. Im Mittelstand werden hingegen häufiger der DNK und die UNGC-Prinzipien aufgrund der reduzierten Anforderungen angewendet. Innerhalb der EU müssen die neuen Standards der EFRAG, die sogenannten ESRS, angewendet werden. Diese liegen bislang als Entwurf vor, mit der Finalisierung wird im Oktober 2022 gerechnet. (sas)


Das Whitepaper „ESG-Reporting – Herausforderungen für den Mittelstand“ ist kostenfrei unter www.luenendonk.de erhältlich.

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