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Was sich 2016 ändert

Strompreis
Was sich 2016 ändert

Was sich 2016 ändert
Obwohl der Strompreis an der Börse sinkt, müssen Unternehmen in diesem Jahr mit höheren Energiekosten rechnen. (Bild: Jürgen Fälchle/Fotolia)
Obwohl der Strompreis an der Börse sinkt, müssen Unternehmen in diesem Jahr mit höheren Energiekosten rechnen. Das klingt zunächst widersprüchlich, sodass Stromkunden hinterfragen wie es dazu kommen kann oder gar intuitiv den Energieanbietern eine hohe Marge unterstellen und sich betrogen fühlen.

Ein genauer Blick auf die Zusammensetzung des Strom-Endpreises zeigt, woher die Preissteigerung kommt und welchen Einfluss Energieanbieter wirklich haben. Der Strompreis setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen:

  • Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen des Lieferanten
  • Regulierte Netzentgelte (inkl. Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung)
  • Steuern, Abgaben und Umlagen
Einzig den ersten Kostenfaktor, Strombeschaffung, Vertrieb und Dienstleistungen kann der Energiehändler beeinflussen. Alle anderen Faktoren sind gesetzlich geregelt und bei allen Anbietern identisch. Steigen zum Beispiel Steuern, Abgaben und Umlagen, die insgesamt die Hälfte des Preises für den Kunden ausmachen, wiegen diese deutlich stärker als eine Preissenkung an der Börse. Denn der Einkaufspreis stellt zusammen mit den Kosten für Vertrieb und Service des Energiehändlers nur ein Viertel der letztlichen Kosten. Und genau diese Situation ist bei der Steigerung der Strompreise Anfang des Jahres eingetreten: Aufgrund der Erhöhung der Steuern und Abgaben ist der Preis für die meisten Endverbraucher gestiegen.
Umlagen für EEG und Netzentgelte steigen
Ausschlaggebend innerhalb der Steuern und Abgaben ist vor allem die EEG-Umlage, die einen hohen Anteil am Strompreis ausmacht. Mit der Umlage wird die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien gesetzlich gefördert. 2015 zahlten Verbraucher 6,17 ct/kWh, seit Anfang des Jahres liegt diese bei 6,354 Cent.
Da Strom aus Biogas-, Wind-, Solar- oder Wasserkraftanlagen an der Börse vorrangig verkauft wird, spielt auch hier der günstige Strompreis an der Börse eine Rolle. Der Preis für Erneuerbare Energien orientiert sich am aktuell niedrigen Strompreis, weshalb beim Verkauf des grünen Stroms die Kosten für Produktion und Einspeisung nicht gedeckt werden. Der Fehlbetrag wird über die Einspeisevergütung durch Netzbetreiber an Anlagenbetreiber ausgeglichen. Die Umlage wiederum legt die dabei entstehenden Kosten auf den Endverbraucher um. Umso mehr Erneuerbare Energien in das Netz einfließen und die Börsenpreise für Strom sinken lassen, desto mehr steigt die EEG-Umlage.
Letztendlich kann dieser Kostenkreislauf nur durch verbesserte Speichermöglichkeiten des Stroms und der Reduktion (konventioneller) Kraftwerke durchbrochen werden.
Grundsätzlich sind die Stromnetze selbst und deren Instandhaltung von wesentlicher Bedeutung für die Versorgungssicherheit. Darum unterliegen sie erhöhten Investitionserfordernissen – auch als Folge der Energiewende. Die Netze in Deutschland sind neben den sogenannten Stromautobahnen, die den vier Übertragungsnetzbetreibern gehören, auf mehr als 800 Netzbetreiber verteilt. Durch die verschiedenen Netzbetreiber ist es möglich, dass die Durchleitungskosten in einzelnen Regionen erhöht werden, während sie in anderen fallen. Die Bandbreite reicht von 2,55 ct/kWh (Energieversorgung Guben) bis zu 9,91 ct/kWh (Gemeindewerke Glattbach). Für einen Handwerksbetrieb mit einem Verbrauch von 30.000 kWh im Jahr stellt dies einen Unterschied von 2.208 Euro dar. Die Höhe des Netzentgelts unterscheidet sich also je nach Netzbetreiber bzw. Region. Im Schnitt ist es 2016 von 5,73 ct/kWh im Vorjahr auf 5,83 ct/kWh gestiegen.
Erhöhter KWK-Aufschlag
Fast doppelt so viel wie im Vorjahr zahlen Unternehmen 2016 voraussichtlich für den Kraft-Wärme-Kopplungsaufschlag. Nach entsprechendem Gesetz soll die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung, eine ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme, in Deutschland auf 25 Prozent steigen. Nutzwärme, die bei der Stromerzeugung durch Kraft-Wärme-Kopplung als Nebenprodukt entsteht, kann als Wärme genutzt werden. Für Netzbetreiber entsteht dadurch eine finanzielle Belastung, die durch den KWK-Aufschlag gedeckt wird. Statt 0,254 ct/kWh sind es nun 0,445 ct/kWh, die hierfür anfallen. Wenn der Strom- und Wärmebedarf hoch ist, ist eine Investition mit entsprechender Förderung in die Technologie selbst häufig sinnvoll: Anspruch auf Fördersätze haben Anlagenbetreiber, die Strom auf diese Weise bereitstellen und ins Netz einspeisen.
Hinter der Offshore-Haftungsumlage, die ebenfalls Teil des Strompreises ist und die 2016 von –0,51 auf 0,04 ct/kWh (steht noch nicht final fest) gestiegen ist, verbirgt sich ein Topf für Entschädigungszahlungen für Windparkbetreiber für die verzögerte Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz.
Steuern bleiben stabil
Die Stromsteuer liegt weiterhin bei 2,05 ct/kWh. Ein Großteil davon fließt in den Bundeszuschuss für die gesetzliche Rentenversicherung. Energieintensive Unternehmen können durch einen geringeren Satz entlastet werden. Ein Posten auf der Rechnung entfällt künftig vollständig: Ab sofort wird keine Umlage für abschaltbare Altlasten mehr erhoben, da die entsprechende Verordnung Ende 2015 außer Kraft getreten ist. Bei aller steigenden Belastung darf nicht vergessen werden, dass die Energiewende die Kosten des energetischen Umbaus über die Abgaben erstmals offen aufzeigt. Auch die konventionelle Energieerzeugung über Kohle und Strom wird massiv subventioniert. Hier erfolgt die Förderung nur verdeckt über den Staatshaushalt. Ein Beispiel ist die 1,6 Mrd. Euro Entschädigung für die Abschaltung älterer Braunkohlemeiler. Noch überhaupt nicht geklärt sind die Kosten für den Ausstieg aus der vermeintlich günstigen Atomenergie.
Klarheit schaffen mit der Stromrechnung
Alles Wissen über Strompreisentwicklungen und mögliche Förderungen nutzen dem Verbraucher nicht, solange er die zu erwartende Belastung nicht realistisch einschätzen kann. Anhaltspunkt dafür ist in der Regel allen voran die Rechnung für das vergangene Jahr. Allerdings mangelt es oft an der Verständlichkeit der Rechnungen, die leider viel zu häufig ungenügend aufbereitet sind. Das Deutsche Institut für Energietransparenz (DIFET) untersucht darum jährlich die Strom- und Gasrechnung von rund 120 Stromanbietern auf Darstellung, Verständlichkeit und Transparenz und zeichnet fortschrittliche Stromanbieter aus. Für Unternehmen ist das ein guter Anhaltspunkt, um die Verständlichkeit der Rechnungen des eigenen Anbieters zu prüfen oder sich einen entsprechend transparenten Anbieter zu suchen. Nur transparente Kommunikation stellt das Vertrauen der Kunden sicher. Das ist eine Erfahrung, die wir bei E.Vita immer wieder machen: Unsere Kunden möchten nachvollziehen, wie sich Veränderungen der Umlagen auf ihre ganz persönliche Rechnung auswirken. Zudem spielt Sicherheits- und Qualitätsbewusstsein bei Energieverbrauchern eine immer größere Rolle: Kunden möchten wissen, aus welchen Quellen sie Strom beziehen. Auch diese Informationen sind auf allen Rechnungen enthalten, bei vielen Anbietern müssen sie künftig nur transparenter werden.
Dies gilt nicht nur für die Rechnung, sondern für die Kommunikation generell. Alle Versorger sind von den Erhöhungen der Abgaben im EEG- und Netzbereich betroffen und geben diese in der Regel an die Kunden weiter. Dies muss den Kunden schriftlich angezeigt werden. Neben der reinen Informationsweitergabe gehört diese Benachrichtigung allerdings auch einfach zu einem fairen Umgang mit den Kunden. Wer diese Information bis jetzt noch nicht erhalten hat, sollte sie dringend beim Versorger erfragen. Die Informationspflicht ist Mitte November bereits abgelaufen.
Energieanbieter haben nur begrenzt Einfluss auf den Strompreis selbst, der sich wiederum aus vielen fixen Kostenpunkten zusammensetzt. Deshalb sind letztlich vor allem Service und Beratungsleistung der Anbieter für Unternehmen ausschlaggebend, wenn es darum geht, die Energiekosten möglichst gering zu halten. Nicht nur das ursprüngliche Angebot ist wichtig, sondern auch der Hinweis auf etwaige Änderungen.

Stefan HarderGeschäftsführer E.Vita GmbH
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