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Prüfpflicht von Regalen erfüllen

Welche Regalformen wann, wie und von wem geprüft werden müssen
Die Prüfpflicht von Regalen erfüllen

Die Prüfpflicht von Regalen erfüllen
Regale kommen nicht nur in Lagern zum Einsatz, sondern z. B. auch in Verkaufsräumen, Werkstätten und in Bibliotheken oder Archiven. Eine Prüfung stellt sicher, dass für Menschen keine Gefahr ausgeht. Bild: Drazen/stock.adobe.com
Regale stehen in Lagern, Verkaufsräumen und Archiven. Werden sie gewerblich genutzt, muss ihre Sicherheit durch Prüfungen nachgewiesen, gewährleistet und dokumentiert werden. Mit einem Software-Tool können Unternehmen ihren Prüfpflichten leichter nachkommen und gleichzeitig Transparenz schaffen.

Ulrich Hoppe, Experte für Wartungsplanung

Ein kleiner Schaden wie eine lose Schraube oder eine nicht sachgerechte Installation kann unbemerkt dazu führen, dass ein Regal instabil wird und eine Ereigniskaskade in Gang setzt: Kommt es zum Worst Case und ein Regal stürzt ein, sind nicht nur Menschenleben in akuter Gefahr, auch die Sachschäden können immens sein. Nicht zuletzt erlischt der Versicherungsschutz, wenn ein Unternehmen nicht nachweisen kann, dass es seinen Schutzverpflichtungen nachgekommen ist.

Verschiedene Vorschriften regeln, welche gewerblichen Regale geprüft werden müssen, wann die Inspektionen fällig sind und wer sie ausführen darf: § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) schreibt die Pflicht des Arbeitgebers zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen vor, die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) legt eine Gefährdungsbeurteilung fest, die DIN EN 15635 legt den Umfang als auch den Ablauf der Kontrollen fest, die berufsgenossenschaftliche Regel DGUV 108-007 (BGR 234) sieht Maßnahmen zur Schadensbeseitigung vor und die DGUV-Information 208-043 enthält weitere Informationen zur Sicherheit von Regalen. Demnach müssen Regale einer regelmäßigen Sichtkontrolle unterzogen und alle zwölf Monate von fachkundigem Personal geprüft werden. Die Häufigkeit der Inspektion legt der Lagerverwalter mit einer Risikoanalyse fest – in der Regel erfolgt sie wöchentlich. Gemäß DIN EN 15635 sind Unternehmen außerdem verpflichtet, Schäden sofort an den Sicherheitsbeauftragten zu melden, ein Schadensprotokoll zu führen und die Ursachen zu ermitteln bzw. Präventionsmaßnahmen einzuleiten.

Prüfpflicht gewährleistet Sicherheit

Unter die Prüfpflicht fallen unter anderem Einfahrregale, Fachbodenregale und Palettenregale, aber auch Durchfahr- und Durchlaufregale, Kragarmregale und Mehrgeschossregale sowie kraftbetriebene Regale. Besonders wichtig ist der Fokus auf Schwerlastregale, die Fachlasten – also die Belastung im einzelnen Regalfach – von bis zu vier Tonnen tragen können. Fachlast und Feldlast – das maximale Gewicht, das ein Regal tragen kann – werden am Regal selbst ausgewiesen.

Die verschiedenen Regalformen kommen nicht nur in Lagern und der Intralogistik zum Einsatz, sondern auch in Verkaufsräumen, Werkstätten und in Bibliotheken oder Archiven. Durch die Prüfpflicht soll sichergestellt werden, dass Regale korrekt aufgebaut, gesichert und gekennzeichnet sind. Sichere Regale sind auch dann besonders wichtig, wenn Automaten Lagerware herausholen oder einsetzen oder wenn Flurförderfahrzeuge wie Gabelstapler im Einsatz sind. Die Prüfung stellt sicher, dass für Mitarbeiter, aber auch Kunden keine Gefahr ausgeht.

Bei der wöchentlichen Sichtkontrolle wird jedes Regal begutachtet und die Prüfung dokumentiert. Dabei wird unter anderem kontrolliert, ob das Regal gemäß der Montageanleitung aufgebaut wurde, ob das Regal lotrecht steht, ob Schäden – auch an den Schweißnähten – erkennbar sind, ob die Sicherungen in gutem Zustand oder ob die Lasten gleichmäßig verteilt sind und die Maximalbelastung nicht überschritten wird. Diese Prüfung nimmt vor allem jene Regale in den Fokus, bei denen Schäden zu erwarten sind. Die jährliche Prüfung hat die gleichen Inhalte, allerdings ist ihr Umfang deutlich größer, da sie alle Elemente umfasst. Hier werden unter anderem die Belastungsschilder und Kennzeichnungen mit dem tatsächlichen Regalaufbau verglichen, die Regale begutachtet und gemäß den Herstellervorgaben kontrolliert. Ebenso wird die Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft nach DGUV Regel 108-007 kontrolliert. Schäden werden markiert, dokumentiert, analysiert und ihre Auswirkungen auf die Sicherheit sowie die Ursachen eingeschätzt, eine Planung zur Beseitigung der Mängel sowie Regeln für die Schadensvorbeugung aufgesetzt. Jede Prüfung schließt mit einem Inspektionsprotokoll mit Beurteilung aller Schäden ab. Das geprüfte Regal erhält eine Plakette.

Die Erfahrung zeigt, dass vor allem die unteren Bereiche der Regalsysteme Schäden nehmen – etwa durch Kontakt mit einem Gabelstapler – und die Stabilität der Konstruktion gefährden.

Im Falle von Mängeln und Schäden erfolgt die Einteilung in drei Gefahrenstufen: Im grünen Bereich müssen die betroffenen Teile gekennzeichnet und überwacht werden, im Bereich Orange finden sich die gefährlichen Beschädigungen, die dann beseitigt werden, wenn das betroffene Regal entladen ist. Schäden der Gefahrenstufe Rot erfordern eine sofortige Sperrung des Regals für den Betrieb und eine Entlastung. Nach der Reparatur muss ein Standsicherheitsnachweis vorgehalten werden.

Die wöchentliche Sichtkontrolle kann eine befähigte Person des Betriebs durchführen, die nach der Betriebssicherheitsverordnung instruiert und gemäß DIN EN 15635 geschult wurde. Die jährliche Prüfung wird meist von einem externen Experten durchgeführt – von einem ausgebildeten Regalprüfer des Verbands für Lagertechnik und Betriebseinrichtungen. Er hat ein Zertifikat und Kenntnis der Gesetze, europäischen Normen, Vorschriften, Verordnungen und Regeln der Berufsgenossenschaften. Die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 definiert die notwendigen Qualifikationen von Regalprüfern. Dazu gehören unter anderem eine abgeschlossene Berufsausbildung, Berufserfahrung sowie Weiterbildung.

Software-Tool bietet Unterstützung

Für Unternehmen sind all diese Prüfpflichten also mit erheblichem Aufwand verbunden – damit sie schnell und sicher erledigt werden können, bietet sich ein Softwaretool für die Wartungsplanung an. Hierbei verschaffen zum Beispiel Unterkategorien schnell einen Überblick über die verschiedenen Arten der Regale – ortsfest, beweglich oder sonstige lagertechnische Einrichtungen. Checklisten ermöglichen darüber hinaus den Überblick über Fristen und Vorschriften. Die Dokumentation der wöchentlichen Sichtprüfungen samt der Erfassung eventueller Schäden und deren Behebung erfolgt in der Software – ebenso die digitale Ablage. Damit kann leicht ein betriebliches Prüf- und Dokumentationssystem für Regale eingeführt werden.

Die Umsetzung der Prüfungen kann durch eine App für Mobilgeräte weiter erleichtert werden: Mit dem Smartphone kann der Sicherheitsbeauftragte die Prüfprotokolle direkt vor dem Lagersystem ausfüllen. Import und Export der Daten erfolgt einfach per E-Mail oder Filehosting. Eine App macht die Überprüfung der Regale also noch einfacher und erleichtert die professionelle Dokumentation der Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Gefährdungsbeurteilung von Regalsystemen nach DIN EN 15635.

Die gesetzeskonforme Regalprüfung gewährleistet den Arbeitsschutz und damit die Sicherheit von Mitarbeitern und Kunden. Bei dieser wichtigen Aufgabe ist ein Wartungsplaner als Praxissoftware für Lagersicherheit das ideale Tool. Er verschafft einen Überblick und ermöglicht die leichte Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. So wird keine wichtige Regalprüfung oder Wartung mehr verpasst.

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