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Über- und Nachzahlungen vermeiden: Zölle richtig managen

Über- und Nachzahlungen vermeiden
Zölle richtig managen

Die USA erheben seit Juni 25 Prozent Zoll auf Stahlimporte und zehn Prozent Zoll auf Aluminiumimporte. Weitere Abgaben sollen folgen, auch auf Waren aus den USA. Zoll ist daher für viele Unternehmen ein wichtiges Thema geworden, und gerade im Mittelstand fehlt im richtigen Umgang mit den neuen Abgaben das nötige Wissen oder die Ressource. Unternehmen laufen daher Gefahr, zu viel zu zahlen. Denn beim Zoll gibt es zahlreiche Befreiungs- und Reduktionsmöglichkeiten.

Wo produziere ich am besten, um Freihandelsabkommen zu nutzen? Wann nutze ich Zolllager, Freizonen, aktive Veredelungen, passive Veredelungen, um Zölle zu minimieren oder ganz zu vermeiden? Wie klassifiziere ich meine Waren optimal ein und gibt es Möglichkeiten, die Berechnungsgrundlage für den Zoll zu optimieren? Betriebe sollten grundsätzlich prüfen, ob sie die Zusatzbelastung durch den Zoll reduzieren können. Das gilt insbesondere für kleinere, international gut vernetzte Unternehmen. Sie können Zoll managen und minimieren.

Der Tarif zählt

Wichtige Stellschraube für den internationalen Warenverkehr und den dabei anfallenden Zoll ist die sogenannte „Tarifierung von Waren“. Güter haben eine bestimmte Codenummer im Zolltarif der EU. Diese Nummer bestimmt den Zollsatz. Auch die USA regeln ihre neuen Zölle über diese Nummer. Ist eine Ware falsch tarifiert, führt dies häufig zu einer Überzahlung oder zu Nachzahlungen von Einfuhrabgaben.

Auch die Bearbeitungsstufe einer Ware entscheidet über den Zoll. Kfz-Importe unterliegen in fast jedem Land der Welt einem hohen Zollsatz. Demgegenüber ist der Import von Kfz-Teilen oft günstiger. Gleiches gilt häufig für Textilien und Vormaterialien von Textilien.

Manche Güter sind schwierig einzutarifieren. Das gilt etwa für Ersatzteile, Textilien- und Warenzusammenstellungen. Ist ein langes T-Shirt ein Shirt oder ein Minikleid? Wie wird ein Überraschungs-Ei eingestuft? Schokolade oder Spielzeug? Hier haben Speditionen oft zu wenig Informationen vom Unternehmen erhalten, um die Einstufung und damit den Zolltarif zu optimieren.

Hilfestellung bieten die Zollbehörden. Sie übernehmen auf Antrag die Tarifierung und erteilen die sogenannten verbindlichen Zolltarifauskünfte. Diese verschaffen Unternehmen für jeweils drei Jahre Rechtssicherheit, und zwar in allen Staaten der EU.

Der Zollwert einer Ware bestimmt den tatsächlich zu zahlenden Zoll. Das muss aber nicht zwingend der Verkaufspreis sein.

Vereinfacht gesagt, ergibt sich der Zollwert aus dem Aufwand, der nötig war, um eine Ware herzustellen und in das Einfuhrland zu exportieren. Betriebe müssen z. B. grundsätzlich Kosten, etwa für die Forschung und Entwicklung, zum Zollwert addieren – unter Umständen entfällt dies jedoch, weil diese Ausgaben doch eher die Grundlagenforschung betreffen.

Es kommt hinzu, dass heute die meisten Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen stattfinden. Dies erschwert meist die Ermittlung des richtigen Zollwertes. In derartigen Fällen wird der Zollwert meist auf Basis des steuerlichen Verrechnungspreises kalkuliert. Der Verrechnungspreis ist aber nicht zwingend der Zollwert. Eine Kommunikation zwischen dem Zoll- und Steuerbereich im Unternehmen ist unentbehrlich.

Im Rahmen der Beschaffung kann sich die frühzeitige Überlegung, aus welchen Ländern die Waren, Rohstoffe und weitere Materialien bezogen werden sollten, wirtschaftlich lohnen. Die EU hat mit zahlreichen Ländern und Regionen Begünstigungen bei der Einfuhr von bestimmten Waren vereinbart, die sogenannten Zollpräferenzen.

Häufig lohnt es sich, die Zollpräferenzen in Überlegungen einzubeziehen, wenn der Aufbau eines neuen Produktionsstandorts im Ausland geplant ist. Je globaler der Einkauf wird, desto wichtiger wird die Berücksichtigung von Zollerleichterungen zwischen verschiedenen Ländern.

Wartzeiten vermeiden

Die richtige Wahl von Zollverfahren bietet Im- und Export-Unternehmen interessante Gestaltungsmöglichkeiten, die darauf abzielen, die Zahlung von Einfuhrabgaben zu vermeiden, zu verringern oder zu verzögern. Grundsätzlich sind die Einfuhrabgaben unmittelbar ab Ankunft an der Zollgrenze zu entrichten. Dies bedeutet in vielen Fällen Wartezeiten und Lagerkosten. Es ist aber möglich, den Abfertigungsort näher am Unternehmenssitz beim Empfänger oder beim Unternehmenssitz des Absenders zu legen. Gerade beim Import ist es eine relativ einfache Möglichkeit, Waren eben nicht an der Grenze abzufertigen. Das sogenannte Versandverfahren T1 macht es möglich. Es kann angewandt werden, wenn die Waren erst am Bestimmungsort, etwa am Unternehmenssitz, versteuert und verzollt werden sollen. Unternehmen müssen eine Sicherheit leisten und weitere Voraussetzungen erfüllen. Für mittelständische Unternehmen übernimmt häufig der Spediteur den T1-Versand.

Aktiv und passiv veredeln

Vielfach werden Waren nur vorübergehend eingeführt, um sie weiter zu bearbeiten, zu reparieren oder zu warten. Umgekehrt lassen deutsche Unternehmen einzelne Produktionsschritte an Waren aus der EU vielfach in Drittländern vornehmen, weil dort die Lohnkosten geringer sind oder auch spezielles Know-how besteht. In diesen Fällen ist es nicht sinnvoll, die Waren zu verzollen und Einfuhrabgaben zu entrichten. Die Waren gehen ja nicht in den Wirtschaftskreislauf der EU ein. Besser ist es, das Verfahren der aktiven Veredelung (vorübergehender Import in die EU) oder der passiven Veredelung (vorübergehender Export aus der EU) zu wählen. Voraussetzung hierfür ist eine Bewilligung von der zuständigen Zollstelle.

Zolllager nutzen

Alternativ bietet sich die Einrichtung eines Zolllagers an. Das ist ein räumlich abgegrenzter Bereich, in dem man Ware unverzollt und unversteuert zeitlich unbegrenzt lagern kann, also etwa eine separate Halle des Unternehmens oder ein anderer, abgetrennter und beim Zoll angemeldeter Bereich im Unternehmen. Für mittelständische Unternehmen praktisch ist ein Lager, das von einer Spedition unterhalten wird. Die Zolllagerung erspart den Zoll und bietet damit einen deutlichen Liquiditätsvorteil. Zum einen wird nur verzollt, was in der EU bleibt, zum anderen fällt der Zoll erst ab dem Zeitpunkt der Entnahme aus dem Lager an. Der Verwaltungsaufwand eines Zolllagers ist allerdings nicht unerheblich. Nötig sind etwa eine Bewilligung des zuständigen Hauptzollamtes sowie eine Sicherheitsleistung.

Nicht zuletzt kann bereits die Bewilligung eines laufenden Zahlungsaufschubs für Einfuhrumsatzsteuer und Zölle zu Liquiditätsvorteilen führen. Ein solches, sogenanntes Aufschubkonto ermöglicht die verzögerte Zahlung der Abgaben am 16. des auf die Abfertigung folgenden Monats.

Kontrolle behalten

Sie sollten sich zudem darüber klar sein, dass das Beauftragen eines Spediteurs sie nicht vom Thema „Zoll“ befreit. Im Gegenteil: Jedes Unternehmen bleibt verantwortlich für das Einhalten der häufig sehr komplexen Zollgesetze, die bei der Zollabwicklung von Warenimporten und -exporten anzuwenden sind. Fehler in diesem Bereich können Zollnacherhebungen und sogar Sanktionen nach sich ziehen.

Hinzu kommt, dass durch das Outsourcing der Zollaktivitäten Systembrüche entstehen. Die Überwachung und Kontrollen zur Vermeidung von Fehlern im Unternehmen werden komplexer. Das kann nicht nur zu Lücken in der Compliance führen. Es erschwert auch Optimierungen von Prozessen, da oft der Blick auf den kompletten Ablauf fehlt und damit die Möglichkeiten, Einsparpotenziale zu erkennen.


Je globaler der Sourcing-Prozess wird, desto wichtiger werden Zollerleichterungen zwischen verschiedenen Ländern.“
Eva Rehberg


Zoll ist keine feste Größe.
Zoll lässt sich managen und
minimieren.“
Eva Rehberg


Eva Rehberg ist Partnerin der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ebner Stolz. Sie berät Unternehmen bundesweit zu allen Fragen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts.


Eva Rehberg,
Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ebner Stolz

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