Firmen im Artikel
Mittelständische Unternehmen aus Industrie, Gewerbe, Handel oder dem Gesundheitswesen zahlen ab dem 1. Juli 2024 eine höhere Gasspeicherumlage. Der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) hat die Umlage um 34 Prozent auf 0,2500 ct/kWh erhöht, was zu Mehrkosten bei der Gasbeschaffung führt. Wie sich diese Kosten tatsächlich auf das jeweilige Verbrauchsverhalten auswirken, zeigt der IT-Dienstleister enPortal mithilfe des Datenbankbetreiber ene‘t auf seiner Energieplattform.
Manuelle Auswertungen entfallen
Energieeinkäuferinnen und -einkäufer sollen so auf einen Blick sehen, welche Mehrkosten ab Juli 2024 auf sie zukommen – individuell je Abnahmestelle und als gesamte Energiekosten. Manuelle Auswertungen und Berechnungen entfallen dem Anbieter zufolge. Dieser Vorteil zeigt sich insbesondere bei Umlagen, die regelmäßig angepasst werden – wie die Gasspeicherumlage, die ab Januar 2025 neu festgelegt werden kann.
„Bei wiederkehrenden Aktualisierungen wie der Gasspeicherumlage zeigt sich der große Vorteil von Energieplattformen. Über digitale Schnittstellen und dank automatisierter Prozesse können Kostenanpassungen auf Knopfdruck angezeigt werden und sorgen für schnelle Auswertungen, Kontrolle und mehr Sicherheit in den Energieabteilungen“, sagt Clemens Graf von Wedel, Geschäftsführer und Inhaber von enPortal.
Hintergrund zur Erhöhung der Gasspeicherumlage
Die Gasspeicherumlage stellt sicher, dass die Kosten für die Einspeicherung von Gas sowie für die Ausschreibung der eingespeicherten Mengen gedeckt werden. Sie betrug bisher 0,1860 ct/kWh. Zuständig für die Anpassung ist der deutsche Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE), der im Auftrag der Bundesregierung dafür sorgt, dass ausreichend Gas in den deutschen Speichern vorhanden ist.
Gründe für die Erhöhung sind laut THE geringere Erlöse aus dem Gasverkauf als prognostiziert (die Preise im Winter 2023/2024 sind stärker gesunken als vom Markt erwartet) sowie ein Rückgang der umlagepflichtigen Mengen (geringere Endverbrauchs- und Transitmengen). Die THE wird die Gasspeicherumlage zum 1. Januar 2025 neu festlegen. (ys)