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Alternative Mobilität: Diensträder erobern deutsche Flotten

Alternative Mobilitätslösung
Diensträder erobern deutsche Flotten

Diensträder erobern deutsche Flotten
Das Fahrrad bietet besonders in urbanen Umgebungen eine staufreie Art der Mobilität. Bild: Kara/stock.adobe.com
Das neue E-Bike, Mountainbike oder Lastenfahrrad gesponsort durch den Arbeitgeber? Das wird mit Dienstrad-Leasing möglich. Aufgrund der wachsenden Beliebtheit bieten immer mehr deutsche Unternehmen ihren Mitarbeitenden – über den klassischen Firmenwagen hinaus – neue alternative Mobilitätslösungen.

Das Dienstrad wird als sportliche und nachhaltige Alternative zum klassischen Firmenwagen immer gefragter. Durch das steigende Umweltbewusstsein, den zunehmenden Verkehr in deutschen Innenstädten sowie den höheren Stellenwert der Gesundheitsförderung der Mitarbeitenden gewinnt das dienstlich genutzte Zweirad an Beliebtheit. Besonders interessant werden Diensträder für Mitarbeitende in stark besiedelten Umgebungen. Das Zweirad bietet dabei eine entspannte Art der Mobilität, frei von Stress durch zeitraubende Staus in der Rushhour und lange Parkplatzsuchen. Zu den weiteren ausschlaggebenden Gründen für die Wahl eines solchen Gefährts sprechen neben der Möglichkeit einer unbegrenzten Privatnutzung auch ein umfassender Rundumschutz, bei dem Services wie Wartung und Diebstahlversicherung in der Leasingrate inkludiert sind.

Wie funktioniert das Dienstrad-Leasing?

Ob Fahrrad, E-Bike oder Pedelec – im ersten Schritt wählt der Mitarbeitende sein Wunschfahrrad aus. Einzelne Ausstattungsmerkmale sind dabei individuell mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. Das Dienstrad wird dem Mitarbeitenden dabei genau wie ein Dienstwagen über einen bestimmten Zeitraum für die Nutzung zur Verfügung gestellt, wobei dieses sowohl für dienstliche als auch für private Zwecke genutzt werden kann. Während im Schnitt nur rund zehn Prozent aller Mitarbeitenden dienstwagenberechtigt sind, können Unternehmen jedem ihrer Mitarbeitenden ein Firmenfahrrad anbieten. Die Laufzeit beträgt dabei 36 Monate. Grundsätzlich sind die Art des Rades und die Nutzung des Fahrrads vor allem von den vertraglichen Vereinbarungen des Arbeitgebenden abhängig.

Besonders attraktiv wird Dienstrad-Leasing durch die vorteilhafte Gehaltsumwandlung. Die Leasing-Rate wird dabei direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmenden abgezogen. So kann der Arbeitnehmende sich bis zu 40 Prozent gegenüber dem Direktkauf sparen. Die Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass dies arbeitsrechtlich erlaubt ist. Die Leasingkosten sind dabei abhängig von dem Wert des ausgewählten Fahrrads und weiteren Aufwendungen für zusätzliche Leistungen wie Versicherungen, Reparaturen, Wartungen. Daraus ergibt sich ein bestimmter Ratenbeitrag, der monatlich automatisch vom Bruttogehalt des Mitarbeitenden abgezogen wird und etwa zwischen 30 und 100 Euro liegt – je nach Modell kann er jedoch auch deutlich höher liegen.

Steuern und private Nutzung

Das Dienstrad bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern der Arbeitgebende das Fahrrad zusätzlich zum vereinbarten Gehalt gewährt sowie die Kosten vollständig übernimmt. Das Angebot eines Firmenfahrrads eignet sich daher sehr gut als Alternative zur Gehaltserhöhung. Seit 2012 gilt das Dienstrad steuerlich gesehen als gleichwertige Alternative zum Firmenwagen. Möchte der Mitarbeitende das Firmenfahrrad darüber hinaus privat nutzen, so gilt seit Januar 2020 die 1-Prozent-Regelung. Das bedeutet, dass ein Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil zu versteuern ist.

Für Fahrräder und E-Bikes, die schneller als 25 km/h fahren und zwischen 2019 und 2021 angeschafft wurden, gilt jedoch eine Ausnahme: Diese Zweiräder sind lediglich mit 0,5 Prozent des Listenpreises zu versteuern. Auch die volle Pendlerpauschale kann bei einem Dienstrad geltend gemacht werden. So können Mitarbeitende 30 Cent pro Kilometer Entfernung in ihrer Steuererklärung absetzen.

Servicepakete ermöglichen sorgloses Radeln

Diebstahl, Unfall, Instandhaltung – all das sind Themen, über die sich Mitarbeitende keine Gedanken machen müssen. So ist das Dienstrad im abgeschlossenen Zustand während der gesamten Leasinglaufzeit 24 Stunden am Tag zum Neuwert versichert. In den meisten Fällen umfasst der Schadenschutz sogar noch weitere Absicherungen wie Diebstahl und Totalverlust, Bedienungsfehler oder einfache Fahrlässigkeit, Unfälle oder Vandalismus sowie Schäden am Motor oder Akku. Darüber hinaus ist es möglich, das dienstlich genutzte Fahrrad auch in regelmäßigen Abständen warten zu lassen. Die Höhe der abgesicherten Instandhaltungskosten ist je nach individuellem Bedarf zu ermitteln und hinzu zu buchen.

Generell hat jeder Arbeitgebende die Möglichkeit, seinen Mitarbeitenden ein Dienstrad anzubieten. Immer mehr Unternehmen haben die Vorteile der alternativen Mobilitätslösung bereits erkannt. Für den Fall, dass der eigene Arbeitgebende noch kein Firmenfahrrad anbietet, lohnt es sich nachzufragen, da viele dem Dienstfahrrad gegenüber sehr aufgeschlossen sind. Auf Arbeitnehmerseite trägt das erweiterte Mobilitätsangebot zu einem verbesserten Image sowie einer gesünderen Belegschaft bei – also eine Win-win-Situation für beide Seiten. Dank der vorteilhaften Gehaltsumwandlung ist das Firmenfahrrad für Mitarbeitende eine oft kostengünstige Möglichkeit, ein hochwertiges Fahrrad zu erwerben. Hinzu kommt, dass das Dienstrad unbegrenzt auch für private Zwecke genutzt werden kann und in jedem Fall eine sinnvolle und nachhaltige Ergänzung zum Firmenwagen sein kann.


Bild: Arval

Eva Rothe

ist Commercial Director bei Arval Deutschland.


In fünf Schritten zum Dienstrad:

1. Registrierung der Mitarbeitenden über Link oder Firmenwebsite.

2. Berechtigungsprüfung und Freigabe durch Arbeitgeber.

3. Auswahl und Bestellung des persönlichen Wunschfahrrads über einen Bestellcode.

4. Unterzeichnung einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag (Überlassungsvertrag).

5. Abholung des Wunsch-Dienstrads beim Fachhändler.


Kaufoption im Vertrag ausschließen

Die Kaufoption für den Arbeitnehmer sollte im Leasingvertrag immer ausgeschlossen werden. Grund dafür ist, dass das Finanzamt ansonsten den Mitarbeitenden statt des Arbeitgebers als wirtschaftlichen Leasingnehmer betrachten kann, wodurch eine Nachzahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen droht. Nichtsdestotrotz kann der Nutzer das Rad nach Ablauf der Leasingdauer zu einem günstigen Preis erwerben – er hat nur keinen vertraglichen Anspruch auf die Übernahmemöglichkeit.

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