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Mobilität: Wovon Mitarbeitende und Unternehmen profitieren

Wovon Mitarbeitende und Unternehmen profitieren
Mobilitätslösungen für die gesamte Belegschaft

Mitarbeitermobilität wird für Unternehmen zunehmend wichtiger. Debatten um Nachhaltigkeit, Klima- und Umweltschutz tragen dazu bei, dass Beschäftigte die angebotenen Mobilitätslösungen zunehmend hinterfragen. Sie erwarten von ihren Arbeitgebenden facettenreichere Mobilitätsangebote, die über den Dienstwagen hinaus gehen und für alle verfügbar sind.

Im Schnitt sind in einem Unternehmen laut Arval rund zehn Prozent aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dienstwagenberechtigt. Doch auch diejenigen, die keinen Anspruch auf ein Firmenfahrzeug haben, erwarten zunehmend von ihren Arbeitgebenden, dass diese ihre Mobilität unterstützen.

Über das Mitarbeiterleasing können Unternehmen allen Beschäftigten die Möglichkeit bieten, ein Fahrzeug zu beziehen. Den Unternehmen stehen dabei zwei Modelle zur Wahl: Das Bruttogehaltsumwandlungs-Modell und Privatleasing für Mitarbeitende.

Das Bruttogehaltsumwandlungsmodell eignet sich für Mitarbeiter in einem festen Anstellungsverhältnis. Bei der Bruttogehaltsumwandlung (BGU) schließt das Unternehmen einen Leasingvertrag mit der Leasinggesellschaft ab. Der Arbeitgebende stellt seinen Beschäftigten die Leasingfahrzeuge anschließend gegen Gehaltsverzicht zur Verfügung. Das bedeutet, dass die Leasingrate vom Brutto-Lohn abgezogen und somit vom Unternehmen übernommen wird. Versteuern lässt sich der geldwerte Vorteil nach der Pauschalmethode über die Ein-Prozent-Regelung.

Flexibilität dank Mitarbeiterleasing

Beim Privatleasing schließen Mitarbeitende einen Leasingvertrag direkt mit dem Leasinganbieter ab. Dabei entfällt der administrative Aufwand für Unternehmen ebenso wie die finanziellen Risiken. Arbeitnehmende profitieren bei Full-Service-Privatleasingangeboten von Planungssicherheit durch fixe, monatliche Leasingraten, von einem vollständigen Servicepaket und transparenten Rückgabebedingungen. Zudem werden sie nicht durch Kapitalbindung belastet und das Restwertrisiko entfällt in der Regel, da keine Übernahmepflicht zum Vertragsende besteht. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird der Vertrag mit dem Leasinggeber fortgesetzt.

Über sogenannte Sales-to-Driver-Modelle erhalten die Mitarbeitenden die Möglichkeit, ihr Leasing-Fahrzeug auf Wunsch nach Ende der Vertragslaufzeit zu kaufen – unabhängig davon, ob es sich um einen Dienstwagen, ein Fahrzeug im BGU-Modell oder ein über Privatleasing bezogenes Fahrzeug handelt. Der Rückgabeprozess und die Begutachtung zur Bewertung des Fahrzeugs entfallen. Auf diese Weise werden Beschäftigte einfach, bequem und sicher von Fahrern eines Leasingfahrzeugs zu Eigentümern.

Alternative Mobilitätslösungen

Auch abseits des Fahrzeugleasings gibt es für Unternehmen Möglichkeiten, sich an der Mobilität ihrer Belegschaft zu beteiligen. Ein unkompliziertes und immer beliebteres Angebot ist das (E-)Bike-Leasing. Auch hier erfolgt die Zahlung der Leasingrate aus dem Bruttogehalt der Arbeitnehmenden. Neben der vorteilhaften Gehaltsumwandlung sollen Mitarbeitende zudem von der Möglichkeit zur unbegrenzten Privatnutzung und einem Rundumschutz profitieren. Ein weiterer positiver Nebeneffekt: Unternehmen können durch das Angebot die Gesundheit ihrer Belegschaft fördern.

Weitere Mobilitätslösungen wie Mobilitätsapps und -budgets sind ebenfalls beliebt. Bei letzterem ist das Prinzip einfach: Mitarbeitende erhalten von ihrem Arbeitgeber ein festgelegtes Budget. In diesem Rahmen können sie verschiedene, zu ihren individuellen Anforderungen passende Mobilitätsangebote auswählen und nutzen. Das können Services gewerblicher Anbieter wie flexible Kurz- und Langzeitfahrzeugmiete, Carsharing, E-Scootermiete und Fahrdienste (Ridehailing), aber auch Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs sein.

Bei der praktischen Umsetzung kann die Einführung einer Mobilitätsapp unterstützen: Diese vereint die Services verschiedener Anbieter in einer Anwendung und ermöglicht es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dadurch, ihre individuelle, auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmte Mobilität zu organisieren.

So profitieren die Unternehmen

Auch für die Betriebe ergeben sich Vorteile, wenn sie ihren Beschäftigten Mobilitätslösungen anbieten: Erstens motivieren sie ihre Belegschaft und steigern deren Loyalität und Zufriedenheit. Zweitens können Unternehmen dadurch ihre Attraktivität als Arbeitgeber erhöhen und zeigen, dass sie auch moderne Lebenswirklichkeiten – gerade jüngerer Generationen – ernst nehmen. Die zusätzlichen Benefits der Mitarbeitermobilität können neben dem Gehalt ein ausschlaggebendes Argument für Bewerberinnen und Bewerber bei der Wahl des Arbeitgebers sein. Insgesamt sind diese Benefits also ein wichtiger Hebel, um Talente anzuwerben und zu binden, der vor dem Hintergrund des bestehenden Arbeitnehmermarkts für den Unternehmenserfolg entscheidend sein kann.


Bild: Arval

Eva Rothe

Commercial Director bei Arval Deutschland

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