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Das neue Lieferkettengesetz und erweiterte Stammdaten

Strafzahlungen vermeiden
Das neue Lieferkettengesetz und erweiterte Stammdaten

Das neue Lieferkettengesetz und erweiterte Stammdaten
Händler müssen im Zweifel zukünftig Rechenschaft ablegen können, ob die von ihnen vertriebenen Produkte gesetzeskonform sind. Bild: sirichai/stock.adobe.com
Das neue Lieferkettengesetz tritt 2023 in Deutschland in Kraft – eine Ausweitung auf EU-Ebene steht bevor. Wie eine vertiefte Zusammenarbeit zwischen Händlern und Lieferanten dabei helfen kann Strafzahlungen zu vermeiden.

Im Juli 2021 haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“, kurz Lieferkettengesetz verabschiedet. Eine Ausweitung dieses gesetzlichen Rahmens auf EU-Ebene steht kurz bevor. Die Gründe für dieses Gesetz sind bekannt: es soll dazu beitragen, Ausbeutung von Menschen und Umwelt sowie Zwangsarbeit oder Kinderarbeit zu bekämpfen. Letztlich sollen mit dem Gesetz soziale Mindeststandards eingehalten werden.

Nach aktueller Rechtslage drohen Unternehmen bei Verstößen Strafzahlungen von bis zu acht Millionen Euro oder zwei Prozent des Jahresumsatzes. Sobald das europäische Lieferkettengesetz verabschiedet ist, werden die Strafen vermutlich noch deutlich höher ausfallen. Zu den Pflichten, die aus dem neuen Gesetz hervorgehen, zählen ein Risikomanagementsystem, bei dem die Verantwortlichen im Unternehmen angesiedelt sind, Risikoanalyse, vorbeugende Maßnahmen und Gegenmaßnahmen. Außerdem ein Beschwerdemanagement, Risikobewertungen mit Lieferanten, die weiter hinten in der Wertschöpfungskette stehen und natürlich die Dokumentation von allem – inklusive Berichtspflichten.

Händler stehen in der Verantwortung

Es sind die Händler, die dafür verantwortlich sind, dass die im Gesetz geforderten Standards eingehalten werden. Sie sind die Akteure entlang der Lieferkette, die am besten juristisch greifbar sind und auch der direkte Kontakt zum Verbraucher. Sie sind diejenigen, die belangt werden, wenn sie Artikel im Sortiment haben, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Händler sind also einem höheren Risiko ausgesetzt und müssen im Zweifel Rechenschaft ablegen können, ob die von ihnen vertriebenen Produkte gesetzeskonform sind. Auf sie kommt ein wesentlicher Mehraufwand zu, denn ihnen obliegt die Sorgfaltspflicht. Letztlich sind es fünf Punkte, die Handelsunternehmen beachten müssen, um mit dem Gesetz nicht in Konflikt zu geraten:

  • Risikomanagement und Analyse: Hierfür müssen Händler interne Zuständigkeiten schaffen, zum Beispiel das Ernennen von Compliance-Managern oder Menschenrechtsbeauftragten. Diese berichten direkt an das C-Level-Management. Damit werden Analysen zu menschenrechtlichen Analysen entlang der Lieferkette zur Chefsache. Das Risikomanagement und der Menschenrechtsbeauftragte haben die Aufgabe, direkt mit den Lieferanten zu interagieren, intern Empfehlungen abzugeben, mit wem die Lieferbedingungen neu verhandelt werden sollten. Sie müssen zudem für die Korrektheit der Prozesse im Sinne des Lieferkettengesetzes bürgen können.
  • Berichtspflicht und Dokumentationen: Zu den bestehenden Dokumentations- und Veröffentlichungspflichten kommen Berichte zum Einhalten von Sozial- und Umweltstandards entlang der Lieferkette. Erfasste Unternehmen sollen jährlich einen solchen Bericht vorlegen. Dies ist vermutlich der aufwändigste Teil des Lieferkettengesetzes. Jedoch gibt es im Qualitätsmanagement bereits ausgefeilte Dokumentationsprozesse. Ein Blick, wie die Kolleginnen und Kollegen aus der Qualitätskontrolle ihre Dokumentationspflichten umsetzen, kann das Leben der Compliance Manager erheblich vereinfachen.
  • Prävention: Vorbeugen ist besser als heilen. Deswegen sollen Händler verpflichtet werden, ihre Menschenrechtsstrategie und ihre Präventionsmaßnahmen intern und gegenüber ihren Lieferanten zu verankern. Das beinhaltet das Entwickeln und Umsetzen von Sourcing- und Einkaufsstrategien, dem Schulen von MitarbeiterInnen und dem Setzen von Qualitätsstandards und Kontrollmechanismen in der Lieferantenbeziehung. Das kann bedeuten, dass das Produktmarketing und der Einkauf sehr strenge Regeln beim Listen neuer Produkte beachten müssen. Der Menschenrechtsbeauftragte kann hier mit Rat zur Seite stehen.
  • Beschwerdemanagement: Das Einführen einer Eskalationsstufe, wenn menschenrechtswidrige Praktiken entlang der Lieferkette aufgedeckt werden, ist unumgänglich. Diese kann intern und extern sein, wenn zum Beispiel Lieferanten oder Produkte auffallen, die nicht den Standards beziehungsweise dem Gesetz entsprechen. Es kann aber auch eine Anlaufstelle für Kunden sein, wenn sie auf Praktiken oder Produkte stoßen, die nicht mit dem Gesetz in Einklang zu sein scheinen.
  • Gegenmaßnahmen: Wenn Händler Praktiken auffallen, die nicht menschenrechtskonform sind, stehen sie in der Pflicht, gemeinsam mit den Lieferanten Gegenmaßnahmen einzuleiten. Dabei geht es nicht um das Beenden der Geschäftsbeziehung, sondern um das Beenden eines rechtswidrigen Zustands. Hier kann ein Blick in die vorhandenen Daten helfen. Wenn der Verdacht unrechtmäßigen Handelns bei einem Lieferanten besteht, können Händlern den Ursachen hierfür über die richtigen Daten auf den Grund gehen und mit ihren Lieferanten besprechen, wie sich die Situation lösen lässt.

Der organisatorische Mehraufwand ist beträchtlich. Um diesen in Grenzen zu halten, ist eine engere Zusammenarbeit zwischen Händlern und ihren Lieferanten erforderlich. Ein Weg dorthin führt über ein erweitertes Stammdatenmanagement. Damit lassen sich nicht alle fünf Punkte erfüllen, Analyse, Berichtspflichten und Prävention lässt sich jedoch wesentlich leichter nachkommen.

Was können erweiterte Stammdaten?

Aus den Stammdaten ergibt sich beispielsweise, wo ein Produkt hergestellt wurde. Es lässt sich in den Datensätzen ebenfalls hinterlegen, wo die einzelnen Bestandteile herkommen. Wenn sie aus Gegenden stammen, in denen es wahrscheinlich ist, dass beispielsweise Kinderarbeit üblich ist, müssen Unternehmen dem im eigenen Interesse nachgehen und im Zweifel ihre Lieferanten zum Umstellen ihres Sourcings bewegen. Eine Möglichkeit kann auch sein, das entsprechende Produkt, zumindest vorübergehend, aus dem Sortiment zu nehmen.

Die Frage, ob die bisher üblichen Stammdatenmodelle solche Informationen abbilden können, ist schnell beantwortet: nein. Händler benötigen also erweiterte Datensätze, die Aufschluss über die Zulieferer der Lieferanten geben, über die Produktherkunft von einzelnen Teilen oder Rohstoffen und auch über die Produkthistorie, beispielsweise wenn in nachgelagerten Teilen der Lieferkette Zulieferer ausgetauscht werden.

Die Vorteile: Unternehmen sehen schnell, wo Komplikationen bei einem Lieferanten auftreten können und sind in der Lage, proaktiv zu reagieren. Mehr noch, sie können beispielsweise eigene Zertifizierungsprogramme auf den Weg bringen und auf diese Weise sicherstellen, dass ihre Lieferanten den Anforderungen entsprechen. Zertifizieren lassen sich sowohl Lieferanten als auch Produkte.

War das Stammdatenmanagement in der Vergangenheit eher eine lästige Pflichtaufgabe der IT, die Daten für Einkauf, Marketing, Controlling und vielleicht noch die Distribution aufbereiten musste, wird es nun ein integraler Bestandteil bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes. Hier kann die Commerce Experience Management Platform von Alkemics und Salsify helfen. Sie bietet erweiterte Kollaborationsmöglichkeiten für Händler und ihre Zulieferer und kann Stammdatenmodelle abbilden, die über den bislang etablierten Standard hinausgehen. Damit wird Stammdatenmanagement auch zum Thema für Risk- und Compliance-Manager. Sie nutzen die Plattformdaten für das Reporting rund um das Lieferantenmanagement. (ys)

www.alkemics.com


Bild: Bild: Alkemics

Die Autorin:

Amélie Klug, Director Solutions Advisor EMEA bei Alkemics/ Salsify

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