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Sorgfaltspflicht: Umweltgefahrenradar für Eisen-, Kupfer- und Bauxitlieferketten

Sorgfaltspflicht von Unternehmen
Umweltgefahrenradar für Eisen-, Kupfer- und Bauxitlieferketten

Umweltgefahrenradar für Eisen-, Kupfer- und Bauxitlieferketten
100 Bergbaustandorte für Kupfer-, Eisenerz sowie Bauxit wurden auf ihre Umweltgefährdungspotenziale untersucht. Bild: 2ragon/stock.adobe.com

Versorgungssicherheit ist das oberste Ziel der deutschen Rohstoffpolitik. Gleichzeitig wächst das öffentliche Bewusstsein für die Bedingungen, unter denen mineralische Rohstoffe anderswo abgebaut werden. Im Auftrag des Umweltbundesamtes wurden im Projekt „Pilot Screening der Umweltgefährdungspotenziale von Bergbaustandorten“ (ÖkoRess III) weltweit 100 große Bergbaustandorte für Kupfer-, Eisenerz sowie Bauxit auf ihre Umweltgefährdungspotenziale untersucht.

Bei dem Forschungsprojekt kam eine in Vorläufervorhaben entwickelte (ÖkoRess I) und an zehn Fallstudien erprobte (ÖkoRess II) Bewertungsmethode zur Anwendung. Diese Methode soll mithilfe öffentlich verfügbarer Informationen einen schnellen Überblick über potenzielle Umweltgefährdungen an einem Bergbaustandort ermöglichen.

Interaktive Karte unterstütz bei Sorgfaltspflichten

Die im Rahmen des Forschungsvorhabens entstandenen Gefährdungsprofile werden in Form einer interaktiven Karte präsentiert. Diese Karte zeigt die globale Verteilung der Standorte und die Bewertungsergebnisse. Filtereinstellungen ermöglichen eine Eingrenzung der angezeigten Standorte nach spezifischen kombinierten Kriterien. Zum Beispiel: „Zeige alle Kupferminen mit vergleichsweise geringem Erzgehalt in Gebieten mit hohem Wasserstress“. Die Profile sollen Unternehmen dabei unterstützen, die gestiegenen gesellschaftlichen Erwartungen an verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in globalen Lieferketten zu erfüllen.

Wie Unternehmen das deutsche Lieferkettengesetz umsetzen

Mit dem Lieferkettensorgfaltsgesetz sind diese Erwartungen seit 2023 für einen Teil der Unternehmen in Deutschland rechtsverbindlich geworden. Weitergehende Regelungen auf EU-Ebene (Batterieverordnung und EU-Lieferkettengesetz) werden in den nächsten Jahren in Kraft treten.

Konkret können die bereitgestellten Informationen als Ausgangspunkt bei der Risikoanalyse im Rahmen von Sorgfaltspflichtprozessen genutzt werden, so das Umweltbundesamt.

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