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Neue Regeln für Ein- und Ausfuhren

Der Brexit aus zollrechtlicher Sicht
Neue Regeln für Ein- und Ausfuhren

Die Unternehmen im europäischen Binnenmarkt stellen sich bereits auf den Brexit ein. Dabei haben die Verhandlungen über den Austritt Großbritanniens aus der EU noch gar nicht begonnen. Doch die Folgen eines Abschieds sind gravierend für alle, die Waren aus Großbritannien beziehen oder dorthin liefern.

Beim Austritt Großbritanniens sind mehrere Szenarien denkbar. So könnte das Land über eine Zollunion weiterhin mit der EU verbunden bleiben. Eine solche Lösung wählte beispielsweise die Türkei. Eine zweite Variante ist der Abschluss eines Freihandelsabkommens wie mit der Schweiz. Schließlich kann sich die Regierung auch für einen vollständigen Abschied vom Binnenmarkt entscheiden. Dann gilt Großbritannien im Außenhandel wie die USA oder China zollrechtlich als Drittland. In diesem Fall könnten Zollabgaben und der zusätzliche zollrechtliche Aufwand den Warenverkehr je nach Schätzung im Durchschnitt um 16 bis 18  % verteuern.

Mit einem unbedingten EU-Austritt gilt Großbritannien als Drittland, das nicht durch spezielle zoll- und handelsrechtliche Abkommen begünstigt ist. Warenimporte aus Großbritannien werden dann durch die fälligen Zollabgaben teurer. 10 % könnte der Einfuhrzoll etwa auf ein Auto erreichen, 12 % für jedes T-Shirt, sogar bis zu 45 % für Milchprodukte. Umgekehrt wird Großbritannien Zölle auf EU-Importe erheben.
Neue Zollabgaben
Das hat nicht nur Auswirkungen auf Einkaufs-, Produktions- und Absatzprozesse, sondern wirkt auch auf die Logistik. Für Waren, die aus Drittländern in die EU importiert und auf die Insel weitergeleitet werden, könnte künftig ein mehrfacher Zoll anfallen. Sollten Zollverfahren genutzt werden, wird deren Management zusätzlichen Aufwand verursachen.
Nur bei einer Zollunion mit der EU sind im Warenverkehr mit Großbritannien keine neuen Zölle fällig. Im Gegenzug müsste Großbritannien aber die zollfreie Einfuhr aller Güter hinnehmen, die bereits irgendwo anders in die EU importiert wurden. Damit entgehen dem Land mögliche Zolleinnahmen und politische Gestaltungsmöglichkeiten. Zudem gilt die Zollunion aus Sicht der EU als Instrument, um einen Beitritt vorzubereiten und nicht zur Erleichterung eines Austritts. Bei einem Freihandelsabkommen könnte der Zollsatz im Warenverkehr mit der EU ebenfalls gemindert oder sogar ausgesetzt und damit praktisch gleich Null sein. Allerdings dürfte die EU hier Zugeständnisse erwarten, die Großbritannien nicht leisten möchte – etwa die Freiheit anderer EU-Bürger, im Land zu leben und zu arbeiten. Daher ist damit zu rechnen, dass sich der Außenhandel mit Großbritannien sehr wahrscheinlich um Zollabgaben verteuern wird.
Für jede Warensendung eine Zollanmeldung abgeben, Zollkontrollen erdulden und Sicherheiten leisten. All das und noch einiges mehr kommt auf Unternehmen im Warenverkehr mit Großbritannien zu. Das schafft nicht nur zusätzliche Kosten, es erschwert auch die reibungslose Abwicklung. Als Folge werden sich für viele Importeure auch die Lieferzeiten erhöhen – und damit wiederum die Kosten. Selbst wenn die Waren von der Insel frei Haus kommen, müssen deutsche Unternehmen damit rechnen, dass die Kosten für die reguläre Zollabwicklung über Preissteigerungen an sie weitergegeben werden. Weitere unvorhergesehene Kosten entstehen, wenn die Zollabwicklung einmal nicht so reibungslos abläuft wie geplant, weil beispielsweise Güter beim Zoll hängen bleiben. Die Zollabwicklung mit Kontrollen und Warenverkehrsbescheinigungen fällt nicht nur bei einem vollständigen Brexit, sondern auch bei einer Zollunion oder bei einem Freihandelsabkommen an.
Vorerzeugnisse aus Großbritannien, die bei der Produktion in der EU verwendet werden, gelten künftig nicht mehr als EU-Ursprungserzeugnisse. Viele Assoziierungs- und Freihandelsabkommen setzen jedoch voraus, dass sich der Gesamtpreis eines Produktes nur zu einem bestimmten Teil aus Nicht-EU-Erzeugnissen zusammensetzen darf. Ein deutscher Autobauer kann deshalb künftig nicht mehr unbegrenzt auf Bauteile zurückgreifen, die in britischen Werken hergestellt wurden. Er sollte dann im Ernstfall seine Einkaufsstrategie für Vormaterialien ändern, wenn er darauf angewiesen ist, dass Zulieferungen zollrechtlich einen EU-Ursprung haben. Schon allein aus diesem Grund sollten Unternehmen Veränderungen in der Lieferkette vornehmen. Das Management der Ursprungsregeln mit seinen zahlreichen Bestimmungen ist für die Unternehmen fast immer sehr komplex. Es würde auch bei einem Assoziierungs- oder Freihandelsabkommen erforderlich werden und die Unternehmen deutlich belasten.
Neue Regeln für Ausfuhren
Für Exporte nach Großbritannien hängt viel von den kommenden Verhandlungen und Gesetzen ab. Der Zollkodex der Union mit seinen Anti-Dumping-Strafzöllen und Kontrollverordnungen, den Freihandelsabkommen, Embargovorschriften und Sanktionslisten dürfte mit dem Brexit nicht mehr gelten. Bei Produktstandards, die mit dem CE-Zeichen markiert werden, sind Änderungen dagegen nicht zu erwarten. Das jedenfalls zeigen aktuelle Äußerungen britischer Verbände. Schon jetzt können Behörden in Nicht-EU-Ländern wie in Norwegen, der Schweiz, der Türkei und in bestimmten Fällen sogar in Australien Erzeugnisse prüfen und bei Einhaltung der relevanten Standards als CE-konform kennzeichnen. Dies dürfte künftig auch für britische Aufsichtsbehörden gelten. Ebenso wenig dürfte zu erwarten sein, dass sich die große Mehrheit der europäischen Produzenten umstellen und für Großbritannien spezielle, von den EU-Vorgaben abweichende Standards einhalten muss. Es ist aber möglich, dass bestimmte Produkte etwa im Gesundheits- und Medizinbereich, die bisher ungehindert auf der Insel vermarktet werden konnten, eine erneute britische Unbedenklichkeits- oder Konformitätsbescheinigung benötigen. Das bedeutet für Unternehmen zusätzlichen Aufwand.
Chancen mit dem Brexit
Die genannten Optionen zeigen, dass sich Unternehmen mit dem Ende des Binnenmarktes Richtung Großbritannien deutlich umstellen müssen. Zwar besteht noch kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Doch in der mittelfristigen Unternehmensplanung wird kaum ein Betrieb den Brexit ignorieren können. Dafür sind die möglichen allgemeinen, aber produktspezifischen Folgen zu schwerwiegend. Vorausschauend haben jetzt schon Unternehmen angekündigt, Produktionskapazitäten oder sogar den Firmensitz aus Großbritannien auf den Kontinent zu verlagern sowie Neuinvestitionen auf der Insel kritisch zu hinterfragen.
Ergeben sich aus dem Brexit auch Chancen? Es ist ein einmaliger Vorgang, dass sich ein Land aus einem Markt ohne tarifäre und nicht-tarifäre Handelshemmnisse verabschiedet und diese neu errichtet oder im Verkehr mit Handelspartnern neu beachten muss. Die Neueinführung eines britischen Zollregimes könnte daher durchaus etliche Vereinfachungen und Erleichterungen vorsehen, die einige der befürchteten negativen Folgen zumindest etwas entschärfen würden. Im Idealfall würden sich andere Drittländer oder auch die EU an diesen für die Wirtschaft hoffentlich vorteilhafteren Regelungen orientieren oder sich sogar anschließen. Das würde die Außenhandelsspezialisten in den Unternehmen erfreuen. Zudem könnte Großbritannien mit andern Ländern Freihandelsabkommen abschließen, die den Standort dann auch wieder für Unternehmen mit Sitz in der EU attraktiv machen, wenn diese Abkommen gegenseitig anerkannt werden. Es wäre zu wünschen, dass zumindest diese Gelegenheiten genutzt werden.

Petra Herrmann ist Geschäftsführerin der internationalen Zollagentur Porath Customs Agents in Hamburg
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