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Umsatzsteuer aus dem Ausland zurückholen

Reisekosten reduzieren
Umsatzsteuer aus dem Ausland zurückholen

Umsatzsteuer aus dem Ausland zurückholen
(Bild: Juniart/Fotolia)
5,2 Mrd. Euro Umsatzsteuer werden von Unternehmen in Deutschland verschenkt. Denn, was viele Firmen nicht wissen, ist, dass zahlreiche Leistungen, die im In- und Ausland erbracht werden, zwar umsatzsteuerpflichtig sind, Ihnen jedoch die Mehrsteuer (Value added tax, VAT) teilweise zurückerstattet werden kann. Diese Unternehmen verschenken Geld, das ihnen eigentlich zusteht. Um dies zu vermeiden unterstützt die Cash Back VAT Reclaim GmbH Unternehmen bei der Mehrwertsteuerrückerstattung von Reiseaufwendungen und Kreditorenrechnungen im Ausland. Die Cash Back-Gruppe ist ein Dienstleister im Bereich ausländischer Mehrwertsteuer. Zum weltweiten Netzwerk gehören derzeit mehr als 30 Büros, die sich durch ihre lokale Präsenz und Expertise auszeichnen. Dadurch verfügt die Gruppe über gute Beziehungen zu den jeweiligen Finanzbehörden. So können Unternehmen derzeit über Cash Back in 37 Ländern einen Teil ihrer Mehrwertsteuer auf folgende Geschäftsausgaben zurückfordern:

  • Hotelkosten
  • Restaurantkosten, Verpflegungskosten
  • Beratungskosten, Anwaltskosten
  • Reisekosten (Bahn, Taxi, Mietwagen)
  • Treibstoff
  • Messe-/Ausstellungskosten
  • Konferenzen
  • Ausbildungsseminare/Mitarbeiterfortbildung
  • Honorare für Referenten
  • Telekommunikation.
Die Cash Back VAT Reclaim bietet allen Unternehmen flexible Konditionen mit modularem Aufbau und einer Staffelung nach Einreichungsländern und Rückerstattungsvolumen an. Dadurch profitieren auch kleine und mittlere Unternehmen vom Mehrwertsteuer-Rückerstattungsservice. Kein Unternehmen muss also Geld verschenken.
Quelle: Derpart, www.unitedcashback.com
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